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werben alle oden micht verzeichnete avelige Srundeigenthümer des Groß⸗ herzögthums, welche flimmfählg und wählbar ſind, eingeladen, dem un⸗ terzeichneten Gr. Commiſſär die erforderlichen Nachweifungen hierüber ufderzüglich zukommen zu laſſen, damit noch frühzeitig genug eine deß⸗ fallſige öffentliche Bekanntmachung erfolgen, die Aufforderung zur Ein⸗ ſendung ihrer Abſtimmung an ſie erlaſſen werden und die Einſendung
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ihrer Abſtimmungen vor dem zur Eröffnung der Wahlzettel beſtimmten
Tag, den 10. Januar 1849, geſchehen kann.
Bezirks tat h. Neunte Sitzung. Friedberg, am 12. Januar 1849.
Anweſend: 8 Bezirksräthe,(abweſend: Emmerich, Cretzſch⸗ mar, Dott und Holtzmann) and die Gr. Reglerungsräthe Ouvrier und Rautenbuſch ht g= 1 g Das Protokoll der vorigen Sitzung wird verleſen und ange— nommmen. a 0
Tagesordnung:
6 Anlegung eines neuen Friedhofs zu Langenhain. Der Orlsvorſtauv zu Langenhain verweigerte die Erweiterung des alten, Tésp- die Anlegung eines neuen Friedhofs zu Langenhain. Der Ausſchuß ſpricht ſich dahin aus, daß die Gemeinde hierzu ſchuldig ſei, da nach dem Gutachten des Phyfikatsarztes und den in den Acken enthaltenen Thatſachen die Erweiterung des Friedhofs nothwendig erſcheine. Die Gemeinde ſelbſt habe früher mit dem Hofgerichtsad⸗ vocaten Trapp wegen Ankauf des erforderlichen Geländes Verhand⸗ lungen gepflogen, die aber zu keinem Erfolge geführt. Kuhl: Der Ortsvotſtand zu Langenhain habe ſich zwar an ihn gewendet und ihn gebeten, gegen dieſe Erweiterung. ſich auszuſprechen, allein er könne dieſe Ueberzeugung nicht gewinnen, theile vielmehr die des Ausſchuſſes; wenn es an Mitteln fehle, bleibe nichts übrig, als daß die Gemeinde ein Kapital aufnehme, und 185 in mehreren Zielen wieder abtrage. Stockhauſen: Der Friedhof zu Langenhain liege in dem Ort, oder wenigſtens ſo dicht an demſelben, daß es wünſchenswerth erſcheine, wenn die Gemeinde ſich zu Anlegung eines neuen ſchon aus ſanitätspolizeilichen Rückſichten verſtehen wolle. Es ſet dies um ſo mehr zu empfehlen, als der Eigenthümer des an den Fried of angränzenden Geländes die Nothwendigkeit der Abtretung Ne ee möglicherweiſe dadurch weitere Streitigkeiten hervorgerufen würden. Ouvrier: Zu dieſer Abtretung könne der Eigenthümer genöthigt werden, denn es handle ſich um einen öffent⸗
ichen Zweck zu dem das Privateigenthum abgetreten werden müſſe. Stockhauſen: Ich muß dies beſtreiten, denn der Eigenthümer wird leicht nachweiſen können, daß der in Rede ſſehende öffentliche Zweck alf auveke Weiſe ebenſowohl, und noch auf zweckmäßigere Weiſe, kbreicht werden könne, da die Anlegung eines Kirchhofs außerhalb des Orts jedenfalls augemeſſener erſcheine. Der Ausſchußantrag ird einſtimmig angenommen. un W Borchſchlag der Gemeinde Groskarben. Der Ortsvor⸗ ſtand will 5 5 160) ben Gehalt des Forſtſchützen von 170 fl. auf 100 fl. herabſetzen, 127 19. p) die Beſoldung des Revierförſters von 108 fl. 21 kr. gänzlich ſtreichen, 3 ö c) die Hebgebühren des Gemeinde-Einnehmers auf 2½ PCt. herabſetzen, 1 112 d) die Bureaukoſten des Bürgermeiſters von 180 fl. auf 140 herabſetzen.. 5 Zu a be wird mit Bezug auf früher gefaßte Beſchlüſſe die Befugniß des Ortsvorſtandes hierzu einſtimmig abgewieſen. Zu d. Der Ausſchuß beantragt Herabſetzung auf 140 fl. Der Ausſchußantrag wird mit 6 gegen 2 Stimmen angenommen f 3) Wahl der Erſatzmänner. Sämmtliche Wahlacten wurden vorgelegt, und da keine Anſtände ſich ergaben, nach Ausſchußbericht für gültig erklärt. Der Antrag Stolls: ee der Bezirksrath ſpricht ſeine Mißbilligung da⸗ rüber aus, daß ſich die Staasbürger bei der Wahl der Erſatzmänner ſo wenig betheiligt haben, wird ſodann einſtimmig angenommen N . 40, Ortsbürgeraufnahme des Samuel Stern von Vilbel dahin. Der Ausſchußbericht beantragt die Aufnahme, ſohald der Petent das erforderliche Zuferendum nachgewieſen habe. Der Ausſchußantrag wird einſtimmig angenommen. f 5) Antrag Emmerichs, das Bezirksbotenweſen und beſſere Poſtverbindung betreffend. Der Ausſchuß ſtimmt dem Antragſteller bei, und der Antrag wird nach Mittheilung des Regierungscommiſſärs, wonach bereits deßfallſige Anträge abgegangen ſeien, von der Poſt⸗ verwaltung aber ſtets Schwierigkeiten in den Weg gelegt würden, einſtimmig angenommen. ö a f 6) Eingaben des„deutſchen Volksvereins, zu Friedberg die Errichtutg von Schiedsgerichten in den einzelnen Gemeinden des
trage bei, und es wird derſelbe mit der Aenderung, daß
Wetterau.
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Regierungsbezirks Friedberg, Der Aus ſchuß tritt dem 7 12 85
der Be⸗ ürksrath zum Entwurf von Statuten nicht entſchließen wolle, da die⸗ bez den örtlichen Verhältniſſen anzupaſſen, dergleichen auch ſchon durch Lokalblätter veröffentlicht worden ſeien, angenommen.
7) Eingabe des Ortsvorſtandes zu Oberrosbach um Erhöhung des Einzugsgeldes und Beibehaltung der Obſervanz, daß Orts⸗ bürger, welche keinen Haushalt haben, keine gemeinheitlichen Nutzun⸗ gen beziehen. Der Ausſchuß beantragt, daß die Gemeinde wegen des erſten Punktes ſich an die Regierungscommiſſion zu wenden habe; und exklärt ſich wegen des zweiten Punktes dahin, daß in ſo lange ein abänderndes Geſetz nicht vorliege, dieſe Obſervanz beizubehalten ſei. Wird einſtimmig angenommen.
8) Antrag Holtzmanns, die Militäreinquartierung in der Der Antragſteller übergibt eine Namens der aus 19 Orten der Wetterau bei dem am 17. Dezember 1848 abgehaltenen Vereinstag anweſenden 39 Abgeordneten, welche 1100 Vereinsmit⸗ glieder vertreten, an die 2. Ständekammer erlaſſene Eingabe mit folgender Bitte:
ſchleunigſt Maßregeln zu ergreifen, um die ſo drückende
Laſt der Einquartierung in unſerer Gegend durch Beur⸗
laubung oder Verlegung des Militärs zu beſeitigen, mit der bre eee daß der Bezirksrath dieſe Adreſſe bevorworten oder zu der ſeinigen erklären wolle. Der Ausſchuß beantragt, die Regierungskommiſſion zu veranlaſſen, die Gründe für dieſe Truppen⸗ häufung darzulegen, und wenn dieſe von dem Bezirksrath nicht für triftig befunden würden, die Adreſſe durch Unterzeichnung derſelben zu der ſeinigen zu machen. Stoll richtet an den Regierungskom⸗ miſſär die Frage, ob von den Gemeinden ſelbſt ſchon Beſchwerden einge⸗ laufen ſeien. Ouvrier gibt nähere Mittheilung über die Truppen⸗ verlegung. Niederwöllſtadt und dann auch Okarben hätten wegen der großen Zahl des dorthin verlegten Militärs Beſchwerde geführt, welche ſoviel als thunlich durch Verlegung eines Theils deſſelben nach Groskarben und Rodheim beſeitigt worden ſei. Der Grund des Abzugs von Darmſtadt ſollte wegen dienſtlicher Vergehen ge⸗ weſen ſein. Es ſei der Wunſch der Regierungskommiſſion, alle Orte wieder von der Einquartierung zu befreien. Nau glaubt uicht, daß der beabſichtigte ſehr wünſchenswerthe Zweck durch die Vorſtellung erreicht werde, da noch keine Schritte bei der Staatsregierung ge⸗ ſchehen ſeien. Das mochte aber beſonders hervorzuheben ſein, daß die Einquartierungsgelder, die noch von langer Zeit zurückſtehen, alsbald bezahlt wurden Stoll! Niedexwöllſtadt werde, während andere Orte ſeit 30 Jahren keinen Soldaten geſehen, durch die Einquartierung ſehr belaſtigt. Es bekomme öfters Preußen, habe im vorigen Jahr 5—6 verſchiedene Durchmärſche gehabt und jetzt noch eine von 3 Compagnieen. Die Einquartierungsgelder ſeien noch nicht bezahlt, was bald geſchehen möge. Stockhgüſen: Die Form des Antrags müſſe er beanſtanden, wenn er auch in der Sache in ſo fern einverſtanden ſei, als die drückende Laſt der Einquartierung von unſerem Bezirk genommen werden möge. Er glaubt nicht, daß der Bezirksrath um des Grundſatzes willen dieſer Adreſſe beitreten dürfe, er könnte ſonſt in die Lage verſetzt werden, daß ihm Adreſſen der verſchiedenartigſten Richtung mit der Bitte ſie für die ſeine zu erklären, vorgelegt würden, und daß er dann über die darin aus⸗ geſprochenen Anſichten zu Gericht ſitzen müſſe; wodurch er in manche Verlegenheit kommen konne. Ouvrier: Es iſt mir nichts davon bekannt, daß die Einquartierungsgelder noch zurückſtehen und es iſt hierüber der Regierungskommiſſton auch noch keine Anzeige geſchehen. Hierauf wird der Antrag Holtzmanns abgewieſen, dagegen die in der Eingabe geſtellte oben angegebene Bitke mit dem Zuſatz:
daß die Regierungskommiſſion für alsbaldige Zahlung der
Einquartierungsgelder beſorgt ſein möge mit 7 gegen 2 Stimmen angenommen.
9) Eingabe von Ruths, Abänderung der im Artikel 84 der Gemeindeordnung enthaltenen Beſtimmung über Verwendung des Gemeindevermögens. Wird auf Ausſchußbericht in Bezug auf den wegen Reviſion der Gemeindeordnung bereits von dem Vorſitzenden geſtellten und angenommenen Antrag zu den Aeten genommen.
10) Eingabe des„Volksvereins/ zu Ockſtadt, Erlaß eines Geſetzes über die Schäferetberechtigung auf fremdem Grund und Boden. Der Ausſchuß beantragt, da über dieſen Gegenſtand den Landſtänden bereits ein Geſetzesentwurf vorgelegt ſei, die Eingabe zu den Acten zu nehmen. Wird einſtimmig angenommen. N
11) Eingabe deſſelben um Rückvergütung des für Provinzial⸗ ſtraßen verwendete, von den Gemeinden erkauften und bezahlten Ge⸗ ländes. Einſtimmiger Beſchluß auf Ausſchußbericht, wonach die Ge⸗ meinden das fragliche Gelände zu bezahlen geſetzlich verbunden ſind: Zu den Acten.
(Schluß folgt.)
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