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Taxe 1g und Butzbach februar 1849.
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fuͤr die
Provinz Oberheſſen
im Allgemeinen, n den Uegierungsbezirk Friedberg
im Beſonderen.
L 15.
Mittwoch den 21. Februar
Amtlicher Theil.
Anſchaffung von Sämereien durch den landwirthſchaftl. Verein von Oberheſſen pro 1849.
Zur Ausſaat im Jahre 1849 wird die Anſchaffung des ewigen Klee's, Esparſerte und des Oberndorfer Runkel⸗ rübenſamens vermittelt. f 8
Die Unterſtutzung von Seiten des Vereins beſteht zu⸗ nächſt in der Uebernahme ſämmtlicher Bezugskoſten bis nach Gießen, einer mit dem Ankaufspreiſe im Verhältniſſe ſtehen⸗ den Minderung des Verkaufepreiſes und in dem pflicht⸗ mäßigen Beſtreben, Samen von beſter Qualitat zu erlangen.
Diejenigen, welche von unſerem Anerbieten Gebrauch machen wollen, haben ihre Beſtellungen ſpäteſtens bis zum 15. März entweder hierher oder den betreffenden Herrn Bür⸗ germeiſtern zur Beförderung an das hieſige Vereinsbureau einzureichen.
Oeconomen, welche ein größeres Bedürfniß als 16 Pfd. Luzerne, 1 Mltr. Esparſette, 5 Pfd. Runkelrübenſamen (Ausſaat auf den Normalmorgen von 400 Klftrn.) haben, können zwar auf Vermittelung zur Befriedigung ihres Be⸗ dürfniſſes Anſpruch machen, werden es aber fuͤr billig er⸗ achten, wenn ihnen der volle Anſchaffungspreis berechnet wird.
Gießen am 20. Januar 1849.
In Erledigung der Präſidenten⸗Stelle: Scheu e i d er.
* Ausſchußſitzung des landwirthſchaftlichen Vereins von Oberheſſen.
Zur Berathung des Budgets des landwirthſchaftlichen Vereins von Oberheſſen pro 1849 und Beſprechung über die Bezirksvereine iſt die Abhaltung einer Ausſchußverſamm⸗ lung erforderlich. l
Die verehrlichen Ausſchußmitglieder werden durch be⸗ ſondere Schreiben zu einer ſolchen auf
Dienſtag den 27ten dieſes Monats, Vormittags 9 Uhr, in das Gaſthaus zum Einhorn dahier eingeladen, während den übkigen wirklichen Vereinsmitglie⸗
dern die Anwohnung bei ſolchen Verſammlungen, nach§. 35 der Statuten, anheim gegeben iſt.*
Gießen am, 4. Februar 1849. 1 57.
In Erledigung der Präſidenten⸗ Stelle
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Außerordentliche Hauptverſammlung 90 des landwirthſchaftlichen Provinztalvereins von Oberheſſen.
Man hält es den Intereſſen des Vereins eutſprechend, die Wiederbeſetzung der durch das bedauerliche Ableben des ſeitherigen vieljahrigen hochverdienten Vereins prftſidenten, Herrn v. Firnhaber⸗Jordis, erledigten, Präſtdeutenſtelle nicht bis zu der erſt ſpäter eintretenden allgemeinen Mahl der Vereinsvorſtände und Ausſchuß mitglieder zu verſchieben, vielmehr mit der oben augekündigten Altsſchußverſammlung eine Häuptverſammlung in der Art in Verbindung zit brin⸗ gen, daß dieſe jener Ausſchußverſammlung an gedachtem Tage, den 27ten dieſes Monats, Mittags 12 Uhr zum Zwecke der Wahl eines Vereinspräſtdenten, nach⸗ folgt. e 5 8 l Bei der Wichtigkeit dieſer Aufgabe hofft man recht lebhafte Betheiligung von Seiten der verehrten Vereins⸗ mitglieder. f f W
Gießen am 4. Februar 1849.
In Erledigung der Praſidenten⸗Stelle: Schneider.
Regierungsblatt⸗Auszüge. Auszug aus dem Regierungsblatt Nr. 1 von 1849.
Bekanntmachung des Gr, Staatsminiſteriums, die Ernennung einer Commiſſton zur Leitung der(durch das Ableben des Gutsbeſitzers v. Firnhaber⸗Jordis nöthig werdenden) Wahl eines Abgeordneten des Adels zur zweiten Kammer der Stände für den 11. Landtag betreffend. Zum Commiſſär iſt der Gr. Miniſterialrath Manxrer ernannt worden, welcher in feiner commiſſariſchen Bekanntmachung nachfolgende adlige Grundeigenthümer des Großherzogthuns als nach den Axt, 55 und 36 der Verfaſſungsurkunde ſtlmmfähig und wählbar bezeichnet: Kammerherr und Frhr. v. Bellersheim genannt Stürzelheimz Legattonsrath Frhr. b. Leonhardi zu Groskarben; Kammerherr und Oberſt Frhr. Friedr. v. Nordeck zur Rabenau zu Darmſtadt; Kammerherr Frhr. Friedr. Riedeſel zu Eiſen bach zu Lauterbach; Kammerherr und Rtttmeiſter Frhr. Riedeſel zu Eiſenbach zu Darmſtadt; Hauptmraan v. Willich, genannt v. Pöllnitz zu Darmſtadt; Negſerungsrath v. Willich, gengunt v. Pöllnitz zu Gießen. Dieſem wird beigefügt, daß kein bei den Wahlen des Adels ſtimmfähiger und wählbarer adeliger Grundeigenthümer da⸗ durch, daß er ſich nicht unter den oben perzeichneten adeligen Grund⸗ eigenthümern befindet, in ſeinem Rechte gefährdet werden ſoll, und


