3
befinden, aufbewahrt werden. Gegenfalls ſoll polizei⸗ liche Beſchlagnahme und Verurtheilung zu einer e von 3 bis 5 fl. eintreten.
8) Metzger, bei welchen faules oder von an ſchädlichen Krankheiten gefallenem Vieh herrührendes Fleiſch be—
J
troffen wird, ſollen neben polizeilicher Wegnahme
des fraglichen Fleiſches mit einer Polizeiſtrafe von 3 bis 5 fl. beſtraft werden. 9
9) Die Zugaben bei'm Fleiſchverkauf durfen nur in Fleiſch
von derſelben Gattung beſtehen, und das Verhältniß
35
7% Pfd. Zugabe zu 5 Pfd. Fleiſch nicht überſteigen.
Köpfe, Füße, Geraub, wie auch alle blutigen nicht genießbaren Stücke des Halſes ſind von der Zugabe ganz ausgeſchloſſen. Die Zuwiderhandelnden trifft eine Strafe von 1 fl. bis 1 fl. 30 kr.
Dieſe für alle Gemeinden,
mit Ausnahme von Niederurſel und Rödelheim, bereits in Geltung ſtehende
Polizei-Verfügung tritt vom 1. Mai 1843 an auch für
dieſe beiden Gemeinden in Wirkſamkeit. Friedberg den 18. Dezember 1838.— Erneuert am 10. April 1843.
Dieſelbe
an die Großh. Bürgermeiſter(Localpolizeibehörden) des Kreiſes.
Betreffend: Die Aufſicht über die Lebensmittel.
Es iſt eine weſentliche Pflicht der Localpolizeibehörden, Aufſicht darüber zu üben, auf daß keine der Geſundheit ſchädliche, unreife eder verdorbene Lebensmittel zum Verkaufe ausgeſtellt oder feilgeboten werden. Ein beſonderes Augen⸗ merk iſt deshalb namentlich auf unreifes Obſt zu richten. Dergleichen ſchädliche Lebensmittel müſſen von Ihnen als⸗ bald in Beſchlag genommen, und wenn ſie für Menſchen und Vieh unbrauchbar erſcheinen, vernichtet, andernfalls aber dem Eigenthümer, erſt wenn ſie in einen zum Genuß für Menſchen unbrauchbaren Stand verſetzt worden ſind, wieder zurückgegeben werden. Sollte der Eigenthümer die Güte des Lebensmittels behaupten, ſo muß vor der Ver⸗ nichtung ꝛc. vorerſt unverzüglich das Gutachten des Großh. Phyſicatsarztes eingeholt und nach Maasgabe deſſelben weiter verfahren werden.
Friedberg am 10. April 1843.
Regierungsblatt⸗Auszüge.
Nr. 57 enthält: 1) Verordnung, die Volksverſammlungen in Starkenburg und Rheinheſſen betr.— 2) Verordnung, die Verhütung des Mißbrauchs der Volksverſammlungen betr.— 5) Verzeichniß der Vorleſungen, welche auf der Großh. Heſſ. Ludewigs⸗Univerſttät zu Gießen im Winterhalbjahre 18¾ gehalten und am 29. Oktober beſtimmt und allgemein ihren Anfang nehmen werden.— 6) Dienſtnachrichten. Am 22. Aug. wurde dem pr. Arzte Dr. Carl Franc von Lichtenſtein zu Lich die Phyſikatschirurgenſtelle des Ph.-Bez. Laubach, unter Belaſſung des Wohnſitzes zu Lich, übertragen. Am 31. wurde der auf die kath. Schullehrerſtelle zu Oppershofen, R.⸗Bez. Friedberg, präſentirte Schul⸗ vicar Ziegler zu Oppershofen für dieſe Stelle beſtätigt. Am 6. Sept. wurde der Profeſſor Dr. Wernher zu Gießen zum Rector der Landes⸗ Univerſität für die Zeit von Michaelis 1849 bis dahin 1850 ernannt. — 7) Geſtorben iſt: am 1. Septbr. der penſ. Revierförſter Haag zu Wendelsheim, R.⸗B. Mainz.
f Nr. 38 enthält: Bekanntmachung des Gr. Miniſteriums der Finanzen vom 17, September 1849, die Aufnahme eines Capitals von Einer und einer halben Million Gulden für den Eiſenbahnbau betr.
Nr. 59 enthält: 1) Verordnung, die Vornahme der Wahlen zu den beiden landſtändiſchen Kammern des Großberzogthums betreffend.— 2) Bekanntmachung, die Errichtung einer Poſtexpedition zu Bodenheim betr.— 3) Bekanntmachung, die Errichtung einer Chauſſeegelderhebung zu Breidenbach betr.— 4) Bekanntmachung die Ergebniſſe der Verwal— tung des allgemeinen katholiſchen Kirchenfonds im Jahre 1848.— 7)
0
Geſtorben ſind: 1) am 25. Auguſt der penſ. Ortseinnehmer Kauck zu Freienſteinau; 2) am 7. Sept. der Notär Pauli zu Pfeddersheim.
Nr. 60 enthält: 1) Verordnung, die Vereinigung des Oberſtu⸗ b
dienraths und des Oberſchulraths betreffend.— 2) Dienſtnachrichten.
In Folge der allerhöchſten Verordnung vom 14. dieſes Monats, die Ver einigung des Oberſtudienraths und des Oberſchulraths betreffend, und der weiteren allerhöchſten Entſchließung von demſelben Datum iſt die nun⸗
mehrige Oberſtudien⸗ Direction in folgender Weiſe gebildet worden: Director: der ſeitherige penſionirte Miniſterialrath Dr. Breidenbach;
Räthe: Dr. Dilthey, ſeitheriger Oberſtudienrath, Dr. Lüft, ſeitheriger
Oberſchulrath, Dr. Schödler, ſeitheriger Oberſchulrath, Kü mmich, ſeitheriger Oberſchulrath; Aſſeſſor mit Stimme in den das Turnweſen
berührenden Angelegenheiten: Spieß, Turnlehrer zu Darmſtadt. Nach
allerhöchſter Entſchließung hat der Director den Amtstitel Oberſtudien⸗ Director, und haben Räthe und Aſſeſſor die Amtstitel Oberſtudienrath, Oberſtudien⸗Aſſeſſor zu führen. Auch haben die Secretäre, Regiſtratoren und das Kanzleiperſonal der beiden ſeither getrennten Collegien den der Benennung des nunmehr vereinten Eollegs entſprechenden Amtstitel au⸗ zunehmen.— Durch allerhöchſte Entſchließung vom 21. d. M. iſt der Miniſterialrath im Miniſterium der Juſtiz Dr. Friedrich von Lindelof,
unter gleichzeitiger Entbindung deſſelben von der Stelle eines Directors
des Oberſtudienraths, zum Director des Miniſteriums der 8402 ernannt worden.— 3) Verzeichniß der rechtskräftig gewordener, nach Artikel 30 des Strafgeſebuchs bekannt zu machender Strafurtheile der Gerichte der Provinz Rheinheſſen. 14
Nr. 61 enthält: 1) Bekanntmachung, des Gr. Miniſteriums des Innern vom 21. Sept., die Beſtellung der Wableommiſſäre für die Wahlen der Abgeordneten zu den beiden landſtändiſchen Kammern betr. — 2) Bekanntmachung des Gr. Miniſteriums des Innern vom 21. September, die Wahlen der Abgeordneten für die beiden landſtändiſchen Kammern betr.— 3) Erlaubniß zur Annahme fremder Orden.— 4 Namens veränderung. Am 12. September wurde dem Jacob U m⸗ vogel zu Caſtel, im Regierungsbezirke Mainz, geſtattet künftig den Fami⸗ liennamen„Braun, zu führen.— 5) Dienſtnach richten. Am 22. Auguſt wurde der Kreisbaumeiſter Königer zu Heppenheim zum Kreis⸗ baumeiſter für den Baubezirk Michelſtadt,— der Kreisbaumeiſter Mit⸗ termaper zu Bensheim zum Kreisbaumeiſter für den Baubezirk Heppen⸗ heim— der Kreis baumeiſter Raſor zu Michelſtadt zum Kreisbaumeiſter für den Baubezirk Worms,— der Bauaufſeher 1. Klaſſe Lauſter zu Heppenheim zum Bauaufſeher 1. Klaſſe im Baubezirk Michelſtadt und der Bauaufſeher 1. Klaſſe Schönfeld im Baubezirk Bensheim zum Bauaufſeher 1. Klaſſe für den Baubezirk Heppenheim ernannt. Am 8. Sept wurde der Staatsanwalt bei dem Eriminalſenate des Hofgerichls zu Gießen, Völcker als Rath in den genannten Gerichtshof zurückverſetzt, ſodann der Landrichter Zentgraf zu Höchſt zum Staatsanwalt bei dem Criminalſenat des Hofgerichts zu Gießen und der Gerichts⸗Acceſſiſt und Ergänzungsrichter am Friedensgerichte zu Oberingelheim, Weiß, zum Subſtituten des Staatsprocurators bei dem Kreisgerichte zu Alzei ernannt. An demſelben Tage wurde dem 2. evangel. Pfarrer Klingelhöffer zu Buß bach, R.⸗B. Friedberg, die 1. evang. Pfarrſtelle daſelbſt übertragen. Am 13. wurde das dem Perpente aus Bechtheim am 7. Aug. 1848 er⸗ theilte Patent als Geometer 3. Kl. zurückgenommen. Am 15. wurde der Advokat ⸗Anwalt Molitor zu Alzei zum Friedensrichter für den Friedensgerichtsbezirk Wöllſtein und der Gerichts⸗Acceſſiſt und ſeitherige Hülfs⸗Gerichtsſchreiber an dem Obergerichte zu Mainz, Hohfeld, zum Friedensrichter für den Friedensgerichksbezirk Bingen ernannt.— 6) Mili⸗ tärdienſtnachrichten. Am 21. Juli wurde der Oberlieutenant Moter im 1. Infanterieregiment wegen phyſiſcher Gebrechen in den Ruheſtand verſetzt. Am 24. Juli wurde der Lieutenant An ſchütz im 1. Infanterie⸗ regiment zum Oberlieutenant dabei ernannt. Am 26. Juli iſt der Ober⸗ lieutenant Kröll von der Pionniercompagnie zum Generalquartiermeiſterſtab und am 16. Auguſt der Lieutenant v. Weſterweller von dem 3. In⸗ fanterieregiment zur Pionniercompagnle verſetzt worden. Am 25. Auguſt haben Se. K. Hoheit der Großherzog den Generalmajor Freiherrn v.
Schäffer ⸗Bernſtein, um ihm ein Zeichen des beſonderen Dankes
für die ausgezeichnete Führung der Truppen zu geben, zum General⸗ Lieutenant ernannt. Am 6. Sept. hat der Lieutenant v. Lichtenberg im Garderegiment Chevauxlegers den nachgeſuchten Abſchied erhalten. L 7) Am 8. Sept. wurde der außerordentliche Profeſſor der Medicin Dr. Bardeleben zu Gießen auf Nachſuchen aus dem Staatsdienſt ent⸗ laſſen.— 8) In den Ruheſtand wurden verſetzt: am 17. Aug. der Forſtſchüßze Wagner zu Fellingshauſen; am 28. der Steuercommiſſär Budden zu Grünberg auf ſein Nachſuchen; am 31. der Förſter Göbel zu Naunheimz am 2. Sept. der Hofjäger Mäller auf der Kiliansher⸗ berge; am 6. der Steuercommiſſär Böckmann zu Langen, auf ſein Nachſuchen; am 13. der Forſtſchütze Brunner auf der Gehſpitz; am 14. in Folge der Verordnung von demſelben Datum, betreffend die Vereini⸗ gung des Oberſtudienraths und des Oberſchulraths, in ihrer Eigenſchaft als Mitglieder und Räthe bei dem Oberſtudienrath: der Oberſtudienrath, Profeſſor Dr. Hillebrand zu Gießen, der Oberſtudienrath und Gym⸗ naſtaldirector Pr. Johann Baptiſt Steinmetz zu Mainz, der Oberſtu⸗ dienrath und Gymnaſialdirector Dr. Georg Thudichum zu Büdingen;
—
— ens re. e 8


