Ausgabe 
7.2.1849
 
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einige Exleichterung gewährt ſehen. Stockhauſen iſt für alsbaldige Ausführung. Er habe Einſicht von dem Weg genommen und ſei über deſſen Anlegung im Schwanken geweſen. Durch die heutige Aktenvorlage ꝛc konne es ihm jedoch nicht mehr zweifelhaft ſein, daß die in Ausſicht genommene Richtung die allein zweckmäßige ſei, weil bei dem Ausbau des Weges von Münzenberg nach Oberhorgern zu große techniſche Schwierigkeiten entgegenſtunden; auch habe Ober⸗

hörgern früher ſelbſt ſeine Einwilligung gegeben und damit die erſtere Richtung anerkannt. Kuhl: Er habe mit Stockhauſen den Weg be⸗

ſehen und ſchließe ſich deſſen Erklärung an um ſo mehr, als klar vorliege, daß dieſe Richtung die wenigſt koſtſpielige ſe.. Ouvrier: Auch er ſei überzeugt, daß der Weg, wie vorgeſchlagen, am zweck⸗ mäßigſten für ſammtliche Betheiligen ausgeführt werde, und er habe, wie aus den Akten erſehen, ſein Gutachten fruher ſchon dahin abge⸗ geben. Stoll: Sein Antrag ſcheine keinen Anklang zu finden, und wäre den Gemeinden zu geſtatten, daß ſie zur Herſtellung des Wegs ein Kapitel aufnehmen und dieſes dann in einigen Zielen wieder ab⸗ tragen könnten. Der Ausſchuß antrag wird einſtimmig angenommen.

2) Voranſchlag der Gemeinde Wohnbach: 0

a) Der Ortsvorſtand will den Gehalt des Forſtſchützen von 110 fl. auf 80 fl. herabſetzen. Wird mit Bezug auf früher gefaßte Beſchluſſe verworfen.

90) Bureaukoſten des Bürgermeiſters. Dex Bürgermeiſter bezog ſeither 100 fl. Bureaukoſten. Bei Beralhung des Voranſchlags wird von 4 Gemeinderathen beantragt, für 1849 nur 50 fl. zu bewilligen. Die andern 4 da⸗

gegen wollen ihm 100 fl. belaſſen. Der Ausſchußbericht ſpricht ſich, da 50 fl offenbar zu gering ſeien, für 100 fl. aus, und der Bezirksrath trat dieſem, in Erwägung, daß man der Abſtimmuug die fur den Bürgermeiſter günſtigere Aus⸗

legung geben müſſe, einſtimmig bei.

3) Voranſchlag der Gemeinde Röthges: Der Ortevorſtand will dem Controleur ½ Stecken buchen Scheitholz verwilligen. Wird als geſetzwidrig auf früher gefaßten Beſchluß einſtimmig abgewieſen.

4) Voranſchlag der Gemeinde Budesheim: Der Ortsvor ſtand will: a

a) den ſeitherigen Beitrag zur Forſtſchützen⸗ und Revier⸗ förſtersbeſoldung nicht mehr bezahlen;

5b) den Hirtenlohn nicht mehr aufnehmen;

c) die Beſoldung der Hebamme ſtreichen. a ö

In Bezug auf frühere Beſchlüſſe werden ſammtliche Anſinnen ein⸗ Mini, zurückgewieſen. f 5 0 e der Gemeindk Kleinkarben: die Beſoldung des Re ſchluß: Wie vorher. 8 f 5 6) Voranſchlag der Gemeinde Ockſtadt: Auch hier ſind die obengenannten Anſtände, und der Gehalt der Hebamme ſoll auf 10 fl. herabgeſetzt werden. Beſchluß: Wie vorher.

7) Geſuch des Salomon Schiff, ledig von Groskarben, um Er⸗ theilung des Ortsbürgerrechts daſelbſt. Ber Ausſchußantrag ſpricht ſich gegen das Geſuch aus, weil das Vermögen nicht erwieſen und der Ortsvorſtand behauptet, daß das Specereigeſchäft, was er angeblich betreibe, nicht ihm, ſondern ſeiner Mutter ſei, und daß er das Schuhmgcherhandwerk wegen ſeines gebrechlichen Kör pers nicht betreiben konne. Der Petent hatte ſich bei einigen Mit⸗ gliedern des Bezirksraths perſönlich vorgeſtellt und angegeben, daß er der einzige Sohn feiner bet ihm wohnenden Mutter ſei und das Vermögen nachweiſen konne. Hierbei hatte es ſich auch er geben, daß der gebrechliche Körperbau deſſelben ſich nur auf krumme Füße hen was denſelben bei Ausübung ſeines Geſchäfts nicht hindert. eſtützt hierauf ſprach ſich der Bezirksrath mit 8 gegen 1 Stimme für die Aufnahme aus, ſobäld der Bittſteller den Nachweis des erforderlichen Vermögens geliefert haben werde.

8) Ortsbürgeraufnahme des Moſes Reitz von Groskarben dahin. Der Aus ſchußbericht beantragt die Aufnahme, inſofern der Bittſteller das baar vorgezeigte Juferendum von 1000 fl., falls ſolches von

Hier wird auch vierförſters und Forſtſchützen beantragt. Be⸗

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dem Oxtsvorſtande verlangt werde, als ſein freles Eigen hum eid⸗

lich erhärte. Stockhauſen richtet an den Regierungsrath Rauten⸗ buſch die Anfrage: ob eidliche Erhärtung von der Me 5

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ten buſch bejaht dieſes, wenn noch ſonſtige Beſcheinigungen hinzu⸗ treten, der Ortsvorſtand die Ableiſtung dieſes Eides beantrage und

die Bedingungen vorlagen, nach welchen der Richter ein supplito- rium(Erganzungseid) zulaſſe. Derſelbe entwickelte weiter die ge⸗

ſetzlichen Beſtimmungen des Vermögensnachweiſes. Nau beantragt die Mißbilligung des Bezirksraths über das Verfahren des Orls⸗

vorſtandes zu Groskarben gegen die Jsraeliten im Protokoll auszu⸗

ſprechen! Stockhauſen: Das Verlangen des Ortsvorſtandes wegen des Inferendums verſtoße gegen alles Geſetz und enthalte eine Chi⸗ kane gegen die Juden. Es ſcheine, als wolle dieſer Ortsvorſtand ſich über das Geſetz, die Gleichſtellung der Israeliten betreffend, hin ausſetzen, Iſt mit Nau einverſtanden Der, Ausſchußantrag wird einſtimmig und der Antrag Naus mit 8 gegen 1 Stimme angenommen.

9) Das Geſetz vom 2. Juli 1839 wegen der Waldſtreu aus Gemeindewaldungen und an berechtigte Gemeinden. Das Gr. Miniſte⸗ rium des Innern hat den Bezirksrath zur gutächtlichen Aeußerung daruber aulgefordert, welche beſtimmt vorzuſchlagende Modificationen des Geſetzes vom 2. Juli 1839 wegen des rubricirten Betreffs den Gemeinden zuzugeſtehen ſeien. Der Ausſchuß ſtellt in ſeinem Be⸗ richt folgenden Antrag: IX

es möge die im Art. 1 des Geſetzes vom 2. Juli 1839 unbedingt vorgeſchriebene Verwerthung der Streu durch offentliche Verſteigerung und die Vertheilung des Erlöſes nach Art, 2 jenes Geſetzes geſetzlich aufgehoben werden und den Gemeinden überlaſſen ſein, die Waldſtreu zu ver⸗ ſteigern oder in Natur an die Betheiligten abzugeben, in letzterem Falle jedoch die Einrichtung in der Weiſe ge⸗ troffen werden, daß den Berechtigten in den zur Be⸗ nutzung der Waldſtreu beſtimmten Diſtricten geſtattet werde, an eigends feſtgeſetzten Tagen unter Aufſicht des Jorſtperſonals ein reſp. ſo viele Karren oder Schiebkarren

, Streu, als der Wald es geſtattet, ſich ſelbſt aufzumachen, und fügt demſelben die näheren Gründe bei. Köhler iſt im Ganzen einverſtanden, glaubt aber, daß das von ihm ſeither eingehaltene Ver⸗ fabten das beſte ſei, wonach ſämmtliche Ortsbürger an einem Tage das Laub auf Haufen machen, welche dann unter ſie verlooſt werden. Rautenbuſch!: Es würde ſich dies auch in forſtpolizeilicher Bezie⸗ hung empfehlen und die Aufſicht erleichtern. Stockhauſen: Die Wunſche der Gemeinden, die mir zu Gehör gekommen, ſprechen ſich ſur den Antrag des Ausſchuſſes aus Kubl ſchließt ſich dieſem an und bemerkt, daß ihm aus Erfahrung bekannt ſei, daß das beſtehende Geſetz dadurch umgangen worden ſet, daß eine den Ortsbürgern entſprechende Anzahl Haufen zuſammengemacht worden wären, und Jeder ſich einen um denſelben Preis erſteigert hätte; auch ſei die Verrechnung immer eine ſchwierige geweſen. Der Ausſchußantrag wird einſtimmig angenommen.

10) Eingabe des Bürgervereins zu Friedberg, das Armen⸗ weſen betr. Der Bürgerverein hatte in dieſer Eingabe an den Be zirksrath das Anſinnen geſtellt, er möge das Armenweſen und die Verminderung der Bettelei zu einem hauptſächlichen Gegenſtand ſeiner Aufmerkſamkeſt machen. Der Vorſitzende bemerkt, daß Niemand die Wichtigkeit dieſes Gegenſtandes verkennen werde, daß aber gerade deßhalb die Sache nicht kurzer Hand erledigt werden könne, es vielmehr zweckmaßig erſcheine, ein Mitglied, des Bezirksraths zu be⸗ ſtimmen, welches in dieſer Beziehung geeignete Ermittelungen ein⸗ ziehe und dem Bezirksrath bei ſeiner nächſten regelmäßigen Zuſam⸗ menkunft Vorlage mache. Er ſchlage hierzu den Collegen Nau vor. Inzwiſchen moge jedes einzelne Mitglied nicht unterlaſſen, was in ſeinen Kräften ſtehe zur Regelung und Verminderung der Armuth und Bettelei beizutragen. Der Bezirksrath tritt dieſem bei.

(Schluß folgt.)

Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden

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Auf for der un/ 018 (145) Der Wirth Johannes Wenzel sen von Niederurſel beabſichtigt, ſeine Immobilien unter ſeine Kinder zu vertheilen, konnte aber keine genügende Eigenthumsurkunden über ſämmt⸗ liche Güterſtücke vorlegen. Deßhalb werden alle Diejenigen, welche gus irgend einem Rechts⸗ grund Anſprüche an dieſe Immobilien, von denen das Verzeichniß zu Jebermanns Einſicht auf der Bürgermeiſteret zu Niederurſel offen

1 le

liegt, zu haben glauben, aufgefordert, ſolche um

ſo getwiſſer binnen ſechs Wochen beint hieſigen Landgerichte geltend zu machen, als ſonſten keine

Ruckſicht darauf genommen und die Theilung richterlich beſtätigt wird. Rödelheim den 18. Januar 1849. Großh. Heſſ. Landgericht Buff.

Holz ⸗Verſteigerung.

(4165) Donterſtag den 15. und Freitag den

16. Februar, Vormittags 9 Uhr anfangend, ſoll in dem Freiherrlich von Ritter'ſchen Walde bei Hof⸗Haſſeleck, nachſtehendes Holz öffentlich an den Meiſtbietenden, unter den vorher bekannt gemacht werdenden Bedingungen, verſteigert werden: 5

Dofmerſtag den 15. Februar,

tend,

35 eichene Stämme, 4206 Cubikfuß enthal⸗ 30 Stecken eichen Scheitholz, f

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Prügel holz,

1525 Stück eichen Aſtholz, 400 ½%/Jů 9% Schlagwellen,

150 Backwellen.

Freitag den 16. Februar, Vormittags 9 Uhr,

5500 Stück tannen Wellen, 9 2075 Bobhnenſtang en. Die Zuſammenkunft iſt auf dem Hof⸗Haſſeleck. Ferner ſoll Freitag den 16. Februar, Nach⸗ mittags 2 Uhr, die alte Pachterwohnung zu Hof⸗Haſſeleck öffentlich an den Meiſtbietenden auf den Abbruch verſteigert werden, wozu Kauflieb⸗ haber einladet 90 Friedberg den 31. Januar 1849. In Auftrag: f r Ede t ta Nn. r (162) Zur Abwendung des föhnen Con⸗ cursverfahrens haben die bekannten Gläubiger

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