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Simon,—
An unſere Mitbürger!
200506.—
In Folge der durch Inſerat 258 in Nr. 14 des Intelligenzblattes, am 19. d. M. ſtattgehabten Beſprechung mehrerer Einwohner hieſiger Stadt iſt in der Erwartung, daß möglichſt alle Bewohner Friedbergs derſelben beitreten, eine Vereinigung begründet worden, welche ſich zur Aufgabe gemacht hat, den Bettel aus hieſiger Stadt zu verbannen.
Um nun aber einen Beitritt unſerer Mitbürger zu verwirklichen, glauben wir denſelben ſchuldig zu ſein, ihnen darzulegen, wie wir jene Aufgabe gedenken zu löſen.
Unſer Wunſch und Wille iſt, den würdigen und bedürftigen Armen nicht ohne Hülfe zu laſſen, vielmehr geht unſer Beſtreben dahin, denſelben, nach dem Grade ſeiner Dürftigkeit, ſo weit unſere Mittel reichen, zu unterſtützen. Um dieſen Zweck möglichſt vollſtändig zu erreichen, glauben wir aber gerade den in moraliſcher und ſittlicher Beziehung ſo außerſt gefährlichen Bettel unterdrücken und regeln zu müſſen, deßhalb haben wir uns dahin vereinigt, keinem bettelnden Armen irgend eine Gabe in unſeren Wohnungen zu verabreichen und jeden derſelben an einen gemeinſamen Vertheiler nnſerer Gaben zu verweiſen; dagegen die von uns zu Gaben an Bettler beſtimmte Summe, welche wöchentlich, monatlich oder quartaliter erhoben werden kann, dieſem Vertheiler zur Dispoſition zu ſtellen.
Aus dem ſo gebildeten Fond ſollen:
1) die bettelnden Armen der Umgegend— jedoch mit Ausſchluß aller Kinder und arbeitsfähigen Erwachſenen— ſoweit dieſelben nicht von ihren Heimathgemeinden ſchon Unterſtützung erhalten und in ſo fern ſie derſelben würdig ſind, was durch Correſpondenz mit den Gr. Bürgermeiſtern ermittelt werden ſoll, eine angemeſſene Unterſtützung erhalten.
Sodann aber ſoll:
2) den Reiſenden, beſonders Handwerkern ein erhöhtes Stadtgeſchenk, je nach Würdigkeit und Bedarf verabreicht werden und wir glauben daran, außer ſolchen Individuen, welche nur 3 Stunden von hier Heimath haben, Keinen als unbedürftig ausſchließen zu dürfen, wenn er die Gabe anſpricht, vorausgeſetzt jedoch, daß er ſeine Wuͤrdigkeit darthut. Dieſe Würdigkeit ſoll aber von einem beſonders dazu Beauftragten dadurch ermittelt werden, daß derſelbe die Richtigkeit der Legitimations-Urkunden im Allgemeinen und daraufhin prüft, daß der Vorzeiger der Urkunde nicht innerhalb der letzten drei Monaten ſchon einmal das Stadtgeſchenk dahier empfangen oder ein ſchlechtes Betragen, Bettelei ꝛc. in derſelben eingetragen erhalten hat.
Dieſe kurze Darſtellung wird hinreichen, unſeren Zweck nicht nur, ſondern auch die Art, wie derſelbe zu erreichen, inſern Mitbürgern darzulegen; Sie wird zeigen, daß kein auf vernünftiger Baſis beruhendes Gefühl verletzt wird, da man dem Armen die Gaben nicht verweigert, ſondern denſelben nur an den Ort hinweiſet, wo er dieſelbe erhalten kann. Es wird daraus hervorgehen, daß das Gefühl des redlichen, verſchämten Armen nicht nur mehr geſchont wird als wenn er ſich von Haus zu Haus ſeine Gabe holen muß und vielleicht ſich unzart hier und dort weggewieſen ſieht; ſie wird ber auch darlegen, daß nicht Frechheit und Dreiſtigkeit des Bettlers von Profeſſion, denſelben ein günſtigeres Reſultat erzielen läßt, als Verſchämtheit desjenigen, der vielleicht zum erſtenmale durch Noth gedrängt, ſich in der Lage ſieht, fremde Mildthätigkeit anſprechen zu muͤſſen. Rechnen wir noch hinzu, daß dadurch, daß genaue Prüfung der Gabe dorausgeht, die Zahl der Bettler und des Bettelns vermindert wird und daß dadurch ſelbſt die oͤffentliche Sicherheit, urch Entfernung von ſogenannten Stromern, vermehrt wird; ſo dürfen wir uns wohl der Hoffnung hingeben, möglichſt ale Bewohner Friedbergs dieſer Vereinigung beitreten zu ſehen.
Sobald wir nun unſern Mitbürgern die Subſcriptionsliſten vorgelegt haben, ſo daß mit dem Vorſtande des lieſigen Armenfonds, welcher ſeine Gaben mit den unſrigen zu vereinbaren zugeſagt hat, eine nähere Beſprechung ſtatt— nden kann, wird der unterzeichnete proviſoriſche Ausſchuß eine Generalverſammlung veranlaſſen, in welcher ein definitives Comité gewählt werden ſoll, das alsdann das Weitere der ganzen Anſtalt ordnet.
Friedberg den 21. Februar 1849.
Bender, H. Decher, Johs. Falck, Carl Groß, Krach, Pfeſſer, F. W. Reus, Schäfer, Steinhäußer, Walz.


