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Dienſtalter ſteigenden Klaſſen der Pfarrbeſoldungen, wird die Ge⸗
meinde nicht einem ſteten Wechsel ihrer Geiſtlichen unterworfen ſein, und das Wirken der Geiſtlichen,— das wohl durch die Neugeſtal⸗ tung unſerer kirchlichen Verhältniſſe auch ein anderes werden wird — von großem Segen ſein. Die Selbſtbebauung oder Verpachtung von liegenden Gütern iſt faſt immer für den Geiſtlichen von großem Nachtheil geweſen. Durch Selbſtbebauung iſt er ſehr oft ſeinen Studien⸗ und Amtspflichten entzogen worden; durch Verpachtung iſt er gewöhnlich in Conflict mit einzelnen Gemeindeangehörigen ſeines Wohnorts gerathen. Für die Geiſtlichen ſelbſt kann es demnach nur wünſchenswerth ſein, eine fixe Beſoldung zu bezlehen. Anderntheils iſt aber auch von bedeutendem Vorthell, weng der Staat oder die Gemeinde ſich in den Beſitz ſolcher Pfarrgüter ſetzt, weil dieſelben
durch eine beſſere regelmäßigere Bearbeitung ihres Eigenthümers
einen reichlicheren Ertrag liefern werden, und ſomit als Mittel zur Ab⸗ hülfe des Pauperismus betrachtet werden können. Daß Antraägſteller dieſe Anträge nur auf die proteſtantiſche Kirche beſchränkt hat) geſchieht aus dem einfachen Grund, weil die angeordnete Commiſſion zur Ent⸗
werfung einer Spnodalverfaſſung für die evangeliſche Kirche ſchon
jetzt auf unſere Wünſche Rückſicht genommen werden kann, Würde er jetzt ſchon ein Organ zur Entgegennahme und Berückſichtigung dieſer Anfichten in der katholiſchen Kirche wiſſen, ſo würde er dieſe Wünſche auf vie katholiſchen kirchlichen Gemeinden ausgedehnt haben. Ein Gleiches gilt von der jüdiſchen Religionsgenoſſenſchaft. Daß dieſer Antrag von hoher Bedeutung für die Wohlfahrt der Gemein⸗ den iſt, wird verehrlicher Bezirksrath um ſo mehr zu würvigen wiſſen, da es ihm bekannt ſein muß und bekannt iſt, daß bereits in einzelnen Theilen unſeres Landes ſich Gemeinden aus dem kirchlichen Verbande losgefagt haben, andere ſich losfagen wollen. Der Grund hiervon liegt größtenteils in Mißverhältniſſen zwiſchen Gemeinden und Geiſt⸗ Achen oder der Art der Befoldungsabgabe an letztern, dem nur durch Verwirklichung obiger Anträge für die Dauer abgeholfen werden kann. Antragſteller bittet daher, ſeinen Antrag nebſt Motivirung in Abſchrift, von dem Bezirks rath bevorwortet, beſagter Commiſſion zur Rückfichtsnahme zu überſenden. f Der J. Ausſchuß iſt in ſeinem Bericht mit dem Antragſteller nicht ganz gleicher Anſicht und empfiehlt die in demſelben näher be⸗ zeichneten Anträge. Kuhl: Ich bin mit dem Antra vollkommen Linverſtanden. Vor einigen Jahren als noch nicht die Trennung der Kirche von dem Staat ausgeſprochen war aben wir von Buß bach aus ſchon eine Vorſtellung an Gr. Oberconſiſtorium abgehen laſſen, worin wir darum nachſuchten, daß die Kirchenverfaſſung einer Revi⸗ ion unterworfen und hierbei feſtgeſetzt werden möge, daß die Kirche durch eine Synode vertreten, dem Kirchenvorſtand ein ausgedehnterer Wirkungskreis gegeben und der Gemeinde die Wahl der Geiſtlichen freigeſtellt werde. Wir gingen hier von der entſprechenden Einrich⸗ tung bei der polltiſchen Gemeinde aus, die kirchliche Behörde hat ſich jedoch nicht veranlaßt geſehen, uns auf dieſe Eingabe eine Ant⸗ wort zu ertheilen. Wir halten uns im polttiſchen Leben für reif und mündig, warum ſollten wir es auch nicht im kirchlichen ſein? Sollten wir hier nicht beurtheilen können, welcher Geiſtliche, welcher geptüfte Candidat unferm edürfniß am beſten entſpricht? Man wendet uns ein; da gibt es ärgerliche Auftritte, es bilden ſich Par⸗ theien und ver erwählte Geistliche wird bei der Gegenparthei eine Unangenehme Stellung haben. Waren dieſe Uebelſtände, wenn ich ſo ſagen ſoll, ſeither denn nicht? Wit haben ſicher wenige, vielleicht gar kein Beiſpiel, daß Candipaten, die ihr Examen beſtanden, nig eine Anſtellung bekommen hätten und daß man hierbei wohl, nicht immer in Betracht nahm, ob ſie ſich zu einer Pfarrſtelle eigneten. Sind uns denn nicht Gemeinden bekannt, denen gegen ihren Willen Geiſtliche geſendet worden ſind, die ſie gerne jeden Tag wieder los wären? Iſt, dieſes nicht weit unangenehmer, als wenn ein Geiſt⸗ licher auch einen Theil ſeiner Pfarrkinder gegen ſich hat und bei der Wahl wird es ſich doch immer ergeben, daß er den größten Theil für ſich hat. Dermalen iſt dieſes aber auch der Fall, denn die höhere Behörde richtet und kann ſich nicht darnach richten, daß ſie jeder Gemeinde einen Geiſtlichen ſendet, der der Richtung Aller entſpricht und ſo lange wir verſchtedener Anſicht and Glauvens ſind, ſo lange es Rationaliſten, Pietlſten ꝛc. gibt, ſo lange kann und wird 66 fl ereignen, daß ein Geiſtlicher mehr over mindet beliebt iſt. Mißgriffe find ſeither geſchehen, werven auch für die Folge noch vorkommen, doch halte ich dafür, daß eine Gemeinde dann ſich minder beſchweren kann, wenn ſie ſolche ſelbſt verſchulvet, als wenn die vorgeſetzte Be⸗ hörde die Schuld trägt. Wählen die Gemeinden, ſo wird Mancher, der ſeither in der Hoffnung am Ende doch eine Stelle zu bekommen, ſich der Theologie wirmete, mit ſich ſtreng zu Rathe gehen, ob er auch zu einem Geistlichen tüchtig ſel und Am ziweifelhaften Falle ſich nicht der Gefahr ausſetzen, ſizen zu bleiben. In Betreff des 2. Punktes kann ich mich ebenfalls nur beiſtimmend erklären, obſchon ich die hier obwaltenden großen Schwierigkeiten nicht verkenne; doch wenn man alles beim Alten läßt, und nichts mit feſtem Willen an⸗ packt, bekommt man nichts. Dürch die Eintheilung der Geiſtlichen in Klaſſen wird der Vortheil erzielt, daß ein Geiſtlicher, wenn er mit ſeiner Gemeinde und dieſe mit ihm zufrieden iſt auf einer und derſelben Stelle ſein ganzes Leben zubringen kann und es wird dem vorgebeugt, daß, wie es jetzt oft geſchieht, bei Erledigung beſſerer
die Verhältniſſe in kirchlicher Bezi a 5 diene gage chlicher Beziehung geſehen wird,
meinden, welche hoch dotir
ſtichha
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Pfarreien ſo viele Anmelrüngen geſchehen und hierbei 2 auf 0 ö ö ls auf die
e länger ein Geiſtlicher in einer Gemeinde i ehr kann er wirken, und en einwenden will, dwaß hen, w dotirke Stellen beſizen hierdurch in Nachtheil kommen würden, ſo iſt dieſes nur ein ene en Gegentbell wäre es noch Gewinn für ſie. Anſtatt daß ſie ſeither hochbetagte und ſchwache Geiſtliche erhielten, die ihr Amt oft nur durch einen Vicar verſehen laſſen konnten, werden ſie für die Folge den ihrer Wahl entſprechenden Mann bekommen.— Man entgegnet, durch die Bildung eines allgemeinen Kirchenfonds könne dieſer gelegentlich ein⸗ mal 0 die Seite geſchafft werden. Dieſer Einwand iſt gar nicht haltig. Wir wollen ja keinen aus allem Kirchenvermögen beſtehen⸗ den Fonds bilden, es ſollen nur die Einkünfte der Stellen zuſammen geſchoſſen werden.— Wie im 3. Antrag enthalten iſt, ſollen die Gemeinden— oder der Staat wo dieſer dotationspflichtig iſt, die
betreffenden Güter in Verwaltung zu nehmen, ſie bezahlen hierfür
einen entſprechenden Pacht und wenn ſie ſolche gut verwalten, habe
ſie Vortheil, im entgegengeſetzten Falle Nagtheil und dieſen dh ſelbſt zuzuſchreiben. Das Pfarrvermogen, namentlich die Güter, blieben alſo in ihren Beſtandtheilen beſtehen und anſtatt, daß ſie ſeither die Geiſtlichen bebauten— ein mit ihrer Stellung nicht wohl vereinbar⸗ barliches Geſchäft— gehen ſie durch Verpachtung in den Be der Gemeindeglieder über. Die Gemeinden müßten ſodann die Akelden⸗ zien und ſonſtigen Einnahmen verwandeln und hierfür eine beſtimmte Summe bezahlen. Die ſo zu einem feſten Betrag ermittelten Pfarr⸗ beſoldungen würden jährlich von der Gemeinde oder dem Staat in den zu küdenden 11 fließen und bm Pahn feſt beſtimmt wäre, welche Eimapm ieſer Fond ba e, dann müßten die verſchiedenen in der Provinz angeſtellten Pfarrer in 3 bis 6 oder noch mehr Claſſen eingetheilt und ihnen ihre Beſoldung aus dieſem Fonds zu Theil werden. Der allgemeine Kirchenfond iſt ſo nur ein lor barer, indem die Auskünfte ledes Jaht wieder Perdusgabl würden. Hiervei ware nur noch darauf Rückſſcht zu nehmen, daß wegen des Wechſels in den verſchiedenen Claſſen ein Reſervefonds gebildet würde. Wie ich ſchon bemerkte, verkenne ich vie Schwierigketten, namentlich den jetzt angeſteuten Geiſtlichen gegenüber, nicht, doch ich halte ſie nicht fur unuberwindlich und hoffe, daß die beantragte Eiurichtun
uver kurz oder lang ins Leben treten wird. Stockhauſen: Der Vorredner, hat uns viel Schönes und Wahres geſagt und ich ſtimme ihm im Weſentlichen bei. Auch ich halte die Mitwirkung der Ge⸗ meinden bei der Wahl ihrer Geiſtlichen für ein nothwendiges Er⸗ forderniß. Bei dem ſeitherigen Verfahren konnte es vorkom n und kam es vor, daß ein Geiſtlicher dem Willen und Bedürfniß der ganzen Gemeinde widerſprach. Tritt Wahl ein, ſo iſt dieſes nicht 9 00 die ile der Gemeinde iſt jedenfalls für den Gewähl⸗ ten. Was die Gründung 90 allgemeinen Kirchenfonds anlangt, ſo iſt dieſelbe zwar mit ſehr bedeutenden Schwierigkeften ve knüpft, aber immerhin keine Unmoglichteit. Die Commiſſion zur Entwer⸗ fung einer Spnodalverfaſſung wird, iſt ſie in dieſer Sache mit uns einverſtanden, nichts perabſäumen, was zur Erreichung jenes Zweckes dienen kann, und wollen wir ihr hierin vertrauen. Daß aber eine Aen⸗ derung bei Regulirung der Pfarxbeſoldungen eintreten muß, lehrt die Erfahrung zur Genüge. Die beſten Pfründen erhielten meiſtens nur abgelebte Greiſe und die Gemeinden wären beſſer daran geweſen, wenn ihre Pfarreien weniger gut dotirt geweſen wären. Ich führe beiſpielsweiſe Reinheim an, eine ſehr gute Pfarrſtelle, die man nicht ait Unrecht ein Profitchen für abgängige Kirchenlichter ge⸗ nannt hat. Wenn irgendwo, ſo iſt es bei dem Geiſtlichen nöthig, daß er lange Jahre in derſelben Gemeinde bleibt und die Einzelnen dennen lernt. Erſt dann wird ſich das Band der Liebe und des Vertraueus um ihn und ſeine Gemeinde ſchlingen und ſein Wirken ein wahrhaft ſegensreiches werden können. Dies iſt aber bei der jetzigen Austheilung der Pfarrbeſoldungen nicht wohl möglich. Diehl: Er würde auch mit dem Antrage einverſtanden ſein, wenn nicht ſo bedenkliche Schwierigkeiten vorlagen. Die Wahl der Geiſt⸗ lichen glaubt er doch höher ſtellen zu muͤſſen, als die Wahl eines Bürgermeiſters; es würde nicht gut ſein, wenn ſich hierbei verſchie⸗ dene Partheien bildeten. Der Antrag Holtzmanns wird in ſeiner vorliegenden Faſſung mit 6 gegen 4 Stimmen verworfen und hier⸗ für der Ausſchußantrag einſtimmig angenommen.(Schluß folgt.)
Markt Bericht. Friedberg, am 28. Februar 1849.
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