Ausgabe 
30.12.1848
 
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Intelligenz-Olatt

für die

Provinz Oberheſſen

im Allgemeinen,

den Regierungsbezirk Friedberg

im Beſonderen.

SA

102.

Sonnabend, den 30. Dezember

1848.

DasIntelligenz⸗ Blatt für die Provinz Oberheſſen, für deſſen geſchmackvollere äußere Ausſtattung vom Beginne des nächſten Jahres

ab ebenfalls geſorgt werden wird, wird im Jahre 1849, ebenſo wie im Jahre 1848, wöchentlich zweimal(Mittwochs und Samſtags) ausgegeben. DasIntelligenz⸗Blatt wird nach wie vor die amtlichen Bekanntmachungen der Staats- und Lokalbehörden mittheilen und Anzeigen und

Inſerate jeglicher Zeit zur öffentlichen Kenntniß bringen.

Der Abonnementspreis, welcher ſtets bei der Beſtellung zu entrichten iſt, beträgt bei der Expedition, wie bisher, für 1 Jahr 1 fl. 12 kr., für ½ Jahr 40 kr. Bei allen Poſtverwaltungen des Großherzogthums Heſſen pr. Jahr 1 fl. 24 kr. und pr.

Semeſter 46 kr.

Die Einrückungsgebühren betragen, wie bisher, für die geſpaltene erſte Petitzeile oder deren Raum 4 kr., für die zweite 3 kr., fuͤr die dritte

und jede folgende 2 kr. Ein Beleg wird mit 2 kr. bekechnet.

Alle Inſerate, welche von dem Donnerſtag Morgen bis den Sonntag Abend bei

der Expedition eingehen, finden in dem Mittwochs erſcheinenden Blatte eine Aufnahme; alle Inſerate, welche von dem Montag Morgen an bis den Mittwoch Abend eingehen, werden in das Samſtags erſcheinende Blatt aufgenommen.

Friedberg.

Die Expedition des Intelligenzblattes.

Amtlicher Theil.

Die Großherzoglich Heſſiſche Regierungscommiſſion des Regierungsbezirks Friedberg f an die Großh. Buͤrgermeiſter dieſes Regierungsbezirks.

Nachſtehendes Miniſterial-Ausſchreiben theilen wir Ihnen mit, um Sich darnach zu bemeſſen und daſſelbe auf geeignete Weiſe zu veröffentlichen.

Friedberg am 20. Dezember 1848. b

ub eier.

Das Großherzolich Heſſiſche Miniſterium des Innern an ſämmtliche Großherzogliche Regierungs-Commiſſionen. Darmſtadt, am 29. November 1848. Betreffend: Die Verordnung über das Verhalten der Civilbehörden in Bezug auf die beurlaubten Soldaten.

Nach Art. 4. der Verordnung vom 30. Mai 1838 über das Verhalten der Civilbehörden in Bezug auf beur⸗ laubte Soldaten, bedürfen dieſe, wenn ſie ſich über vier Nächte und weiter als ſechs Stunden innerhalb des Kreiſes oder Bezirks, oder außerhalb deſſelben bis zu fünfzehn Stun⸗ den von dem Orte, wohin ihr Urlaubspaß lautet, entfernen wollen, hierzu der Erlaubniß des Kreis- oder Landraths. Bei dem Umfang der Regierungsbezirke würde die jedes malige Einholung der Erlaubniß der Regierungscommiſſion in dieſen Fällen für die Soldaten, namentlich wenn ſie ge nöthigt wären, ſich ſchnell zu entfernen, ſehr läſtig ſein, was bei der ſeitherigen Bezirkseintheilung weniger der Fall war. Wir haben daher im Einverſtändniß mit Großherzog⸗

tichem Kriegsminiſterium beſchloſſen, den gedachten§. 4. der Verorduung vom 30. Mai 1838 dahin abzuändern, daß einem beurlaubten Soldaten, welcher ſich über vier Mächte von dem Ort, wohin er beurlaubt iſt, entfernen will, die Erlaubniß dazu ſtets von dem Bürgermeiſter(Beigeordneten) ertheilt werden kann, wenn der Ort, wohin er ſich begeben will, entweder innerhalb des Regierungsbezirks liegt, oder nicht über 15 Stunden(im In- oder Ausland) von dem Orte, wohin ſein Urlaubspaß lautet, entfernt iſt.

Ja u p. v. Lehmann.

Dieſelbe an dieſelben.

Betreffend: Arretirung des Schreinergeſellen Heinrich Röll von Frank⸗ furt am Main.

Rubrikat, deſſen Perſonalbeſchreibung unten angegeben iſt, iſt eines Diebſtahls zum Nachtheile des Abgeordneten zur Reichsverſammlung von Saltzwedel verdächtig und wir beauftragen Sie daher, genau nach demſelben fahnden und ihn im Falle der Habhaftwerdung arretiren und hierher bringen zu laſſen.

Friedberg den 22. Dezember 1848.

Ou vrier. Perſonal-Beſchreibung des Heinrich Roll:

Alter: circa 30 Jahre. Größe: 5 4 rhein. Haare: ſchwarz und kurz geſchnitten. Augen; dunkel. Augenbraunen: ſchwarz. Naſe: proportienirt. Bart: ſtark, jedoch raſirt. Geſicht: breit. Geſichts⸗ farbe: blaß. Statur: kräftig, unterſetzt.