Ausgabe 
30.9.1848
 
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316.

vorſtehenden Artikeln 10, 11 und 12 gedachten Friſten nachgeſucht werden. Solche Reſtitutionsgeſuche find, wenn die bei einem Stadt⸗ oder Landge⸗ richte zu wahrende Friſt verſäumt wurde, nach dem Geſetze vom 1. Mai 1830, und wenn die bei dem Hofgericht zu wahrende Friſt verſäumt iſt, nach den Verordnungen vom 11. Januar 1812 und 9. Januar 1817 zu beurtheilen. Art. 14. Das Gericht, gegen deſſen Erkenntniß das devolutive Rechtsmittel verfolgt wird, iſt verpflichtet, die bei ihm einge⸗ langte Beſchwerdeſchrift nebſt den Aeten längſtens binnen 14 Tagen mit⸗ telſt Berichts dem hoheren Richter zur Entſcheidung einzuſenden, und beiden Theilen, der Gegenparthei unter Mittheilung des Doppelten der Be⸗ ſchwerdeſchrift, davon Nachricht zu geben.

VI. Reſtitution gegen eingetretene Rechtskraft. Art. 15. Die Rechtswohlthat der Reſtitution, wie auch das Rechtsmittel der Reſtitution, hemmen die Vollſtreckung eines rechtskräftigen Endurtheils erft, nachdem die Wohlthat der Reſtitution ertheilt, eder in Folge des Rechtsmittels der Reſtitution die neu aufgefundenen Thatumſtände oder Beweismittel zugelaſſen worden ſind. Der die Reſtitution Begehrende kann jedoch, inſofern er eine Arreſtanlage rechtlich zu begründen vermag, von ſeinem die Vollſtreckung des Urtheils betreibenden Gegner Sicherheit wegen eventueller Herausgabe des Streitgegenſtandes verlangen.

Allgemeine Beſtimmungen. Art. 16. Sämmtliche von dem Inhalte des gegenwärtigen Geſetzes abweichende Beſtimmungen des gemeinen Rechts und der Landesgeſetze werden hiermit für aufgehoben erklärt. Art. 17. Dieſes Geſetz tritt am 15. September dieſes Jahres in Kraft. Die in den vorgehenden Artikeln 9 bis 14, wie auch im Art. 1 enthaltenen Beſtimmungen finden keine Anwendung auf diejenigen Rechts⸗ mittel, außergerichtliche Beſchwerden und Reſtitutionsgeſuche, welche gegen ſolche Erkenntniſſe oder Decrete 1 find, die an dem benannten Tage bereits eröffnet oder zugeſtellt waren. Die Beſtimmung des Art. 8 iſt nicht anwendbar auf die vor jenem Tage ſtattgehabte Vernehmungen von Zeugen. Urkundlich Unſerer eigenhändigen Unterſchrift und des beigedrückten Staatsſiegels.

Darmſtadt am 20. Auguſt 1848.

Ludwig. Kilian.

2) Bekanntmachung des Miniſt. d. Inn., die Verrichtungen des Provinzial⸗Poſtdeputatus betr. 3) Bekanntmachung des Miniſt. d. Inn., die Leitung der Recrutirungsangelegenheiten betr. 4) Bekannk⸗ machung, die Local⸗Poſt⸗Verbindung zwiſchen Nauheim und Friedberg betr. 12) Dienſtnachrichten. Am 21. Juli wurde dem A. Werner aus Kölzen⸗ hain das Patent als Geometer 3. Klaſſe für den Kr. Grünberg, am 31. Juli dem Geometer 2. Kl. Ph. Dieter aus Reinheim das Patent als Geometer 1. Kl. für den Kr. Dieburg ertheilt. Am 1. Auguſt wurde der von den Frhrn. v. Riedeſel auf die evang. Pfarrſtelle zu Engelrod, L.⸗R.⸗B. Lauterbach, präſ. Pfarrer J. Ch. Suppes zu Hopfmannsfeld für dieſe Stelle beſtätigt. Am 6. Auguſt wurde dem Pfarrer H. Ch. Emmelius zu Dorndurkheim die evang. Pfarrſtelle zu Gimsheim, Kr. Worms übertragen. Am 7. Auguſt wurde dem Fr. K. Perpente aus Bechtheim das Patent als Geometer 3. Kl. für den Kr. Worms ertheilt. Am 12. Auguſt wurde der H.⸗G.⸗Sec.⸗Acceſſiſt G. Kühn dahier unter die Zahl der Advokaten und Procuratoren bei dem Hofgericht der Provinz Starkenburg aufgenommen, und wurde dem Schulamtscandidaten A. Kellermann aus Haßloch die ſeither von ihm prov. verſehene Schul⸗ lehrerſtelle zu Oberhilbersheim, Kr. Alzey, übertragen und der von dem Herrn Fürſten zu Aſenburg⸗Birſtein auf die erledigte Lehrerſtelle an der Communalſchule zu Offenbach präſ. Schulamtscandidat C. Seeger aus Rimbach für dieſe Stelle beſtätigt, demſelben auch zugleich die mit dieſer Schulſtelle verbunden geweſene Muſiklehrerſtelle an der Realſchule zu Offenbach übertragen. Am 15. Auguſt wurde der Subſtitut des Staats⸗ procurators am Kreisgerichte zu Alzey C. Valkenberg zum Subſtituten des Staatsprocurators am Kr.⸗Ger. Mainz, und am 16. Auguſt der Honorar⸗Subſtitut des Staatsprocurators am Kreisgerichte zu Mainz, Dr. J. H. Schalk, zum Subſtituten des erwähnten Staatsprocurators ernannt. In den Ruheſtand find verſetzt worden: Am 9. Juli der evang. Pfarrer und Superintendent Dr. F. Ch. Nonweiler zu Mainz in ſeiner Eigenſchaft als Superintentent für die Prov. Rheinheſſen u. B. d. Z. m. ſ. l. tr. D. Am 9. Auguſt der Schullehrer J. A. Keller zu Friebertshauſen, Kr. Biedenkopf, u. A. ſ. l. tr. D.

Geſuch nach einem Adoptiv vater.

Ich habe mich in der Welt umgeſehen, war zwei volle Jahre in Paris, und wäre das Geld nicht ausgegangen, ſo würde ich noch dort ſein. Im Allgemeinen bin ich ſehr gebildet; meine Freunde nennen mich einen patenten Kerl, und meine Bekannten einen famoſen Geſellſchafter, und wenn ich mehr Geld hätte, ſo würde ich dies in noch viel größerem Grade ſein, gleichwohl erſetzt bei mir die Bildung im Allgemeinen den Mangel des Geldes. Mein Aeußeres iſt gewinnend, mein Auftreten nobel, voll Anſtand und Grazie, wofür mein nachfolgendes Signalement als Belege dienen mag:

Stirne: Hoch, frei, nobel.

Augen: Dunkel, feurig, nobel.

Naſe: Griechiſch, nobel.

Zähne: Nobel.

Geſicht: Längliche Form, nobel.

8 Dunkel, nobel.

Wuchs: Schlank, nobel.

Beſondere Kennzeichen: Wenig Geld, nobel.

Dieſes vortheilhafte Aeußere wird von einem ebenſo

vortheilhaften Innern, worunter meine Qualitäten und Nei⸗ gungen zu verſtehen ſind, gehoben. Ich bin Reiter aus Liebhaberei und Schütze aus Mode, und wenn ich mehr Geld hätte, ſo würde ich ſehr viel auf ſchöne Pferde, Hunde, Droſchken und Gewehre halten. Auf dem Billard bin ich

zu Hauſe und kein Double iſt mir zu ſchwierig; ich mache auch ſonſt gern ein Spielchen, mir gleich ob Whiſt, Boſton,

Tarok oder l'Hombre, wenn ich nur Karten miſchen kann und ſelbſt dem Würfelſpiel bin ich nicht. Ich rauche ziemlich ſtark, jedoch mit Anſtand und nur Eigarren, und wenn ich mehr Geld hatte, würde ich nur die feinſten Havannah rauchen. Ich ſpiele Flöte und bin bei Frauen⸗ zimmern glücklich. Ich habe eine ganz paſſable Stimme, deren ich mich nicht nur zum Singen bediene, ſondern mit welcher ich auch die Stimme der meiſten Singvögel nach⸗ ahmen kann; ſo krähe ich wie der Hahn, ſchnattre wie eine Gans, ſchreie wie der Kukuk, wiehere wie ein Pferd, blöcke wie ein Schaf, grunze wie ein Schwein, meckre wie ein Ziegenbock, quacke wie ein Froſch, u. ſ. w. Ich ver⸗ ſtehe mich überhaupt auf Alles, was zur geſelligen Unter⸗ haltung beiträgt; z. B. ich wackle mit den Ohren, ſtreiche mir mit dem Fuße die Haare aus dem Geſicht, ſchneide Silhouetten und ſpreche außer meiner Mutterſprache franzoͤ⸗ ſiſch, engliſch und italieniſch. Daß ich Floͤte ſpiele, habe

ich ſchon erwähnt, doch ſpiele ich auch Floͤte mit Guitarren⸗

begleitung, habe einen angenehmen Vortrag, und deklamire gut, was von meinem Umgang mit Schauſpielern und Künſtlern herrühren mag. Meinen Schneider und meinen Schuſter habe ich nicht immer bezahlt, alle meine Freunde habe ich aber noch immer angepumpt. Ein Glas guten Wein habe ich in meinem Leben noch nicht ausgeſchlagen und bin überhaupt den guten Biſſen nicht abgeneigt.

Bei ſo vielen liebenswürdigen Eigenſchaften, über welche ich mich durch zahlreiche Belege und glaubwürdige Atteſte ausweiſen kann, iſt natürlich in meiner Bruſt der Wunſch zur Reife gediehen, eine feſtere Stellung im bür⸗ gerlichen Leben einzunehmen, und da ſich in meiner Nähe ſelbſt die Gelegenheit hierzu nicht darbietet, ſo brauche ich den Weg der Oeffentlichkeit, um mir meinen Neigungen gemäß einen Adoptivvater zu ſuchen, der ſich ſein Leben durch mich verſüßen laſſen möchte. Mich ſelbſt glaube ich hinlänglich geſchildert zu haben, doch ſteht auf Verlangen auch mein Portrait zu Dienſten; von meinem Adoptivvater verlange ich aber nichts weiter, als daß er viel Geld habe, wohingegen ich ihm die zärtlichſten Geſinnungen und die liebevollſte Aufmerkſamkeit widmen, und täglich friſche duf⸗ tende Roſen auf ſeinen noch übrigen Lebenspfad ſtreuen werde.

Diejenigen, welche geneigt ſein ſollten, die Stelle eines Adoptivvaters bei mir zu vertreten, und mit der nothwendigen Qualität ausgeſtattet ſind, wollen ſich mög⸗ lichſt bald in frankirten Briefen au mich wenden, wo als⸗ dann weitere Mittheilungen erfolgen werden. Unfrankirte Briefe werden auf keinen Fall angenommen.

Leipzig, 14. Juni 1848.

d 4 Nr. 932. Gol hahnggſchen[fred Buh te.

(Fliegende Blätter.) 3

13,

28.