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ntelligenz- Glatt
Provinz Oberheſſen
im Allgemeinen,
den Regierungsbezirk Friedberg
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1848.
lege hegt ug im Beſonderen. reifes 94. Mitttvoch, den 29. November
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ee.
Amtlicher Theil.
Die Großherzoglich Heſſiſche a Regierungscommiſſion des Regierungsbezirks Friedberg en die Großh. Burgermeiſter dieſes Regierungsbezirks. getreffend: Die Audienzen bei Seiner Föniglichen Hoheit dem Groß⸗
herzog.
Indem wir Ihnen nachſtehenden Abdruck einer hoch⸗ ten Verfügung mittheilen, fordern wir Sie auf, die Ge⸗ neindeangehörigen hiernach in vorkommenden Faͤllen gehörig zu verſtändigen und dadurch zu verhindern, daß Solche weckloſe, zeitraubende und koſtſpielige Reiſen nach Darm⸗ kadt unternehmen, um perſönliche Audienzen bei Sr. Königl. Hoheit dem Großherzog in Angelegenheiten zu er⸗ halten, worüber nur die verfaſſungsmäßigen Behörden
berfügen können. f Ouvrier.
Das Großherzolich Heſſiſche Miniſterium des Innern in die Großherzoglichen Regierungs-Commiſſionen in Starkenburg und Oberheſſen.
In Folge der unterm 7. September l. J. in dem Regierungsblatt erlaſſenen Bekanntmachung, die Audienzen dei Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog betreffend, anden ſich zu dieſen Audienzen aus Starkenburg und Oberheſſen ſehr viele Perſonen mit Geſuchen ein, zu deren Anterſtützung ein perſönliches Erſcheinen gar nicht erforder⸗ ich iſt, oder, welche darum ohne den gewünſchten Erfolg
bleiben müſſen, weil die deßhalb zuſtändigen Behörden
übergangen ſind. Namentlich werden auch viele Geſuche Vorgebracht, bezüglich deren lediglich den Gerichten die Verfügung zuſteht, deren perſönliches Vorbringen bei Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog daher ſchon voraus⸗
ſichtlich keinen Erfolg haben kann.
Es werden hiernach in vielen Fällen die mit einer
Reiſe hierher verbundenen Opfer an Zeit und Koſten von
den Bittſtellern vergeblich oder ohne Noth aufgewendet. Die unter Nr. 5. 6. und 7. der erwähnten Bekannt⸗ machung enthaltenen Beſtimmungen geben bereits genügende Andeutungen darüber, welche Angelegenheiten bei Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog mit Hoffnung auf Er⸗ folg vorgebracht werden können, es ſcheinen aber dieſe
Beſtimmungen in vielen Fällen gar nicht, gekannt oder nicht gehörig verſtanden zu werden. Wir finden uns da⸗ her bewogen, lediglich im Intereſſe ſolcher Leute, welche Zeit- und Koſtenaufwand in Anſchlag zu bringen haben und nur darum ſich bei den Audienzen einfinden, weil ſie glauben, nur auf dieſem Wege Erfüllung ihrer Bitten oder Abhülfe ihrer Beſchwerden erlangen zu können, die Aufforderung an Sie ergehen zu laſſen, durch die Gr. Bürgermeiſter den erwähnten Beſtimmungen jener Bekannt⸗ machung bei den Angehörigen Ihres Verwaltungsbezirks eine weitere Verbreitung verſchaffen und dieſelben geeignet darüber belehren zu laſſen, in welchen Fällen ſie ſich von einem perſönlichen Vorbringen ihrer Angelegenheiten bei des Großherzogs Königliche Hoheit einen günſtigen Erfolg verſprechen können, und daß namentlich in ſolchen Ange⸗ legenheiten Zeit und Koſten vergebens aufgewendet ſein würden, in welchen es ſich um ſtreitige Rechtsſachen, namentlich auch um Beitreibung gerichtlich eingeklagter Forderungen, Straferlaßgeſuche, Ertheilung von Morato⸗ rien, vermeintliche Juſtizverzögerung in Privatrechtsver⸗ hältniſſen und dergleichen handelt, da hierin eine als bal⸗ dige willfährige allerhöchſte Entſchließung nicht erwartet werden kann.
Darmſtadt am 14. November 1848.
Jau p.
Dieſelbe an dieſelben.
Betreffend: Die Wahl der Bezirksräthe im Regierungsbezirk Friedberg. Da die Wahl der Mitglieder des Bezirksraths voll⸗ zogen iſt, ſo werden Sie nunmehr zur Wahl der Erſatz⸗ mitglieder, in derſelben Weiſe wie bei den Bezirksräthen ſelbſt, ſchreiten und die Acten baldigſt vorlegen). Friedberg den 25. November 1848. Ouvri en
Schmidt.
Bekanntmachung
Nachdem nunmehr die Wahlen der Bezirksräthe vollendet ſind, ſo wird hierdurch gemäß Art. 24 des Ge⸗ ſetzes vom 31. Juli d. J., Nr. 38 des Regierungsblatts, zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß nachſtehend ver⸗
*) Stimmzettel zur Wahl der Erſatzmänner find vorräthig bei C. Bindernagel in Friedberg.
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