Ausgabe 
28.6.1848
 
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ntelligenz- Blatt

für die

Provinz Oberheſſen

im Allgemeinen,

den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke

im Beſonderen.

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Mittwoch, den 28. Juni

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1343.

Ein neues Halbjahr⸗ Abonnements

auf das wöchentlich zweimal erſcheinendeIntelligenz-Blatt für die Provinz Oberheſſen beginnt am 1. Jull. Geneigte Beſtellungen wolle man recht bald entweder bei der Unterzeichneten, oder bei den den verehrlichen Abonnenten zunächſt gelegenen löblichen Poſtämtern einreichen.

Abonnementspreis: das halbe Jahr 40 kr. Inſeratgebühren: Zeile 2 kr. Aufnahme der Inſeraten: alle bis zum Sonntag 2 N chs⸗ Schließlich fügen wir noch bei, daß das Intelligenz-Blatt in einer Auflage von

welche bis zum Mitlwoch- Abend eintreffen, in das Samſtags⸗Blatt.

die beiden erſten Zeilen zuſammen 7 kr.; die dritte und jede folgende

bend eingehenden Inſerate kommen in das Mittwochs-Blatt, und alle,

1200 Exemplaren gedruckt und faſt in alle Theile des Großherzogthums verbreitet wird, weßhalb ſich alle in dieſem Blatte befindende Inſeraten einer

ausgedehnten Verbreitung zu erfreuen haben. Friedberg.

Die Redaction.

Amtlicher Theil.

Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg an die Großh. Buͤrgermeiſter des Kreiſes. Betreffend: Das von den in die Gemeinden neu einziehenden Orts- bürgern zu entrichtende beſondere Einzugsgeld. Da in Folge meines Ausſchreibens vom 17. Deebr. v. J., ſämmtliche Gemeinden des Kreiſes den Beſchluß ge faßt haben, daß die Beſtimmung, wonach ſich ein Neuein ziehender, wenn er für 3 Jahre auf den Bezug der Ge meindenutzungen verzichtet, von der Entrichtung des beſon⸗ deren Einzugsgeldes befreien kann, ferner nicht beſtehen bleiben ſolle, ſo wird dieſe Beſtimmung hiermit außer Wirkſamkeit geſetzt. Friedberg den 24. Juni 1848. Kuͤch ler.

Bekanntmachung.

Es wird in Erinnerung gebracht, daß bei dem Ma thildenſtifte dahier während der Monate Januar und Juli zwei Zahltage, Mittwoch und Samſtag, abgehalten wer den. Da jedoch oft der Andrang an einem dieſer Tage zum Nachtheil der Kaſſe und der Anſuchenden zu ſtark iſt, erſchien die Einrichtung zweckmäßig, daß am Mittwoch die Bewohner der Landgerichts-Bezirke Friedberg und Rödelheim

und am Samſtag die Bewohner des Landgerichts⸗Bezirks Butzbach vorzugsweiſe vorkommen.

Die Betheiligten ſind aufgefordert, ſich hiernach zu bemeſſen und die Gr. Bürgermeiſter angewieſen, dies in Ihren Gemeinden bekannt zu machen.

Friedberg den 24. Juni 1848. Der Großh. Heſſ. Kreisrath des Kreiſes Friedberg als Präſident des Mathildenſtifts Küchler

Das Amtsjubiläum des Herrn Oberpfarrers Rahn zu Oberrosbach am 21. Juni 1848.

Zurückgekehrt von der 50 jährigen Amtsjubelfeier des Herrn Oberpfarrers Rahn zu Oberrosbach, halten wir es für Pflicht, derſelben auch in dieſem Blatte zu gedenken, um der Gemeinde Oberrosbach auch hierdurch zu erkennen zu geben, wie ſie ſich in den Augen Aller, die an dem Feſte Antheil genommen haben, geehrt hat, indem ſie ſo, wie ſie es that, ihrem alten Seelenhirten Ehre und Dankbarkeit bewies.

Es würde die Grenzen, welche fur dieſe Mittheilung nothwendig eingehalten werden müſſen, uͤberſchreiten, wenn wir eine vollſtͤndige, wenn auch nur gedrängte Ueberſicht der Lebensſchickſale des Jubelgreiſes geben wollten; es ge nüge darum die Bemerkung, daß derſelbe im Jahre 1769 geboren wurde, aus einer Bauernfamilie ſtammt, auf faſt wunderbare Weiſe ſich durch alle Schwierigkeiten, die ſich ihm bei ſeinem Studium entgegenſtellten, hindurcharbeitete,

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