Ausgabe 
26.7.1848
 
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24.

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Intelligenz- Blatt

Provinz Oberheſſen

im Allgemeinen,

den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke

un Beſonderen.

M3538.

Mittwoch, den 26. Juli

1848.

Allerhand Erlebtes, Geleſenes und Gedachtes. (Schluß von Nro. 57.)

Betrachten wir nun die Gliederung der höchſten Ge walten in Deutſchland, ſo haben wir zuerſt die Souveränität des Volks, ſodann als einen Ausfluß derſelben den verfaſ ſungsgebenden Reichstag und weiter als Ausfluß von dieſem lie vollziehende Gewalt in der Perſon des Erzherzogs Jo ann von Oeſterreich. Was thun wir nun mit den Für ſenthümern und Gewaltigen? Es iſt nicht zu leug ien, daß es recht gut wäre, wenn die Zahl der regierenden Herrn ſich in Etwas verminderte, ob wir gleich den Grund, ten man gewöhnlich anführt, nemlich, daß dem Volke da⸗ mus eine große Erſparniß erwüchſe, nicht gelten laſſen bnnen, denn wenn allerdings auch das Volk den Gehalt Oie Civilliſte) des Fürſten ſparen würde, ſo müßte an die Stelle des Fürſten doch jedenfalls wieder ein anderer löchſter Beamteter, der gleichfalls ſtandesmäßig beſoldet werden müßte, berufen werden. Außerdem aber verzehren jr auch die Fürſten den vom Volke empfangenen Gehalt und daneben noch die Renten ihres oft ſehr bedeutenden Yrivatvermögens unter dem Volke und Hunderte und Tauſende, die jetzt von den Fürſten leben oder wenigſtens das ihrem Haushalte Nutzen ziehen, würden ſchon deßwegen echt mitübereinſtimmen, wenn es plötzlich keine Fürſten ehr geben ſollte. Wie aber auch ſollte man ſich ihrer entle gen? Wir hören die, welche auf dem Rechtsboden ſtehen, ſrgen:man muß Verträge mit ihnen abſchließen! Aber it es nicht auch eine Gewaltthat, einen Andern zum Abſchließen eines Vertrags zu nöthigen und iſt es nicht ein Spott, bei dieſem Geſchäfte eine Miene anzunehmen, als ob jeder Seite ihr Recht geſchähe und Alles in ſchönſter Ordnung wäre. Zudem würde es mit dem Abſchließen ſülcher Verträge auch darum ſeine großen Schwierigkeiten haben, weil ſich viele Fürſten gewiß nicht gutwillig dazu herbeilaſſen, ſondern alle ihnen zu Gebot ſtehenden Mittel und Kräfte und ihrer ſind noch zur Zeit nicht wenige 1 anwenden würden, um das drohende Gewitter von ſich dozuhalten, weil alſo der Bürgerkrieg die unausbleibliche zolge dieſes ſe g. rechtlichen Verfahrens ſein wuͤrde.Iſt aber einmal Bürgerkrieg ſagen die Radikalen d. h. die, nelche Alles von Grund und Wurzel aus anders machen nollen, als es jetzt iſt ſo laſſet uns die Fürſten lieber geich fortjagen; Revolution iſt einmal und die Sache wird ſih machen. Langſam, meine Herrn! langſam! So

unwiſſend iſt das deutſche Volk nicht, daß es nicht wiſſen ſollte, daß ſeine theuerſten geſchichtlichen Erinnerungen mit der Geſchichte ſeiner Fürſten auf's engſte verbunden ſind; ſo undankbar iſt es nicht, daß es in der Aufregung der Zeit ſo ganz das vielfältige Gute vergeſſen ſollte, das ihm durch ſeine Fürſten geworden iſt; ſo leichtſinnig iſt es nicht daß es plotzlich die Liebe, mit der es bisher in ſeiner Ge ſammtheit ſeinen Fürſten angehangen hat, ganz und gar verleugnen ſollte; ſo unbillig iſt es nicht, daß es, wenn auch viele ſeiner Wünſche, viele der ihm gemachten Zu⸗ ſagen in den vergangenen Zeiten unerfüllt geblieben ſind, die Schuld allein den Fürſten und nicht vielmehr der all⸗ gemein angenommenen Regierungsweiſe, gegen die der Ein⸗ zelne nichts thun konnte, wenn er auch gewollt hätte, zu⸗ ſchreiben ſollte; ſo unmenſchlich iſt es nicht, daß es nicht auch einen wirklich begangenen Fehler verzeihen, ſondern ihn ſogleich mit der härteſten Strafe belegen ſollte; ſo ohne allen prophetiſchen Geiſt iſt es nicht, daß es nicht einſehen ſollte, welche Greuel der Verwüſtung es im Ge folge haben würde, wenn die Mehrzahl oder gar die Min derzahl des Volkes ſich ſeiner Fürſten auf gewaltthätige Weiſe entledigen wollte. Darum nicht fortjagen oder gar Gott ſchütze mein Volk vor Blutſchuld! ums Leben bringen wollen wir unſere Fürſten, ſondern wir wollen ſie als das, was ſie ſind, behalten und wollen ſie auf's Neue zu Trägern der Souveränität des Volkes in den einzelnen Staaten machen. Damit es aber in Zukunft gänzlich un möglich iſt, daß wieder ſolche Uebergriffe von Seiten der Fürſten in die natürlichen Rechte des Volkes vorkommen, wie wir ſie leider in der Vergangenheit allerdings zu be klagen haben, ſo wüſſen, abgeſehen von der Verfaſſung, die unſerm Geſammtvaterland gegeben wird, auch die beſonderen Verhältniſſe der einzelnen Staaten durch beſondere Verfaſ ſungen, die mit der Hauptverfaſſung in keinerlei Wider⸗ ſpruch ſtehen dürfen, geregelt und feſtgeſetzt und dem Fuͤr

ſten muß in der Perſon einer frei gewahlten Ständekammer ein beſtändiger Wächter an die Seite gegeben werden, der ihn je und je verhindert, eine andere Ueberzeugung von ſich und ſeiner Stellung im Volke und ſeinem Verhältniß zu dem Volke anzunehmen, als die, daß er wegen des Volkes da iſt und durch das Volk das iſt, was er iſt. Eine ſolche Einrichtung nennt man konſtitutionelle Mo narchie auf breiter Grundlage zu deutſch eine durch eine Verfaſſung, welche alle Volksrechte wahrt, beſchränkte Herrſchaft eines Einzelnen.

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