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Intelligenz-Olatt
fuͤr die
Provinz Oberheſſen
im Allgemeinen,
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den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke
im Beſonderen.
Auszüge aus dem Regierungsblatte.
Auszug aus dem Regierungsblatt Nr. 4 von 1848.
I. Bekanntmachung Gr. Miniſteriums der ausw. Angelegenheiten vom 2. Febr. In Axt. 14 des zwiſchen dem Zollvereine und dem Königreiche beider Sieilien am 27. Jan. v. J. geſchloſſenen Handels⸗ und Schifffahrtsvertrags(Regbl. Nr. 31 vom 17. Aug. 1847) iſt die Bestimmung enthalten, daß alle Erzeugniſſe des Bodens und des Ge⸗ werbfleißes der Staaten des Zollvereins, welche auf directem Wege in die Häfen des Königreichs beider Sicilien durch Schiffe des Zollvereins. oder durch Schiffe beider Sicilien eingeführt werden, einen Nachlaß von 10 prCt. auf die durch den Zolltarif angeordneten Zölle genießen ſollen.
— Die königlich neapolitaniſche Regierung hat nunmehr in Betracht der geographiſchen Lage der Staaten des Zollvereins beſchloſſen, jenem Artikel eine erwelterte Auwendung dahin zu geben, daß der Begriff der directen
Fahrt und mithin die daran geknüpften Vergünſtigungen auch auf die⸗ jenigen Waaren ausgedehnt werden ſollen, welche aus Gegenden des Zollbereins ſtammen, die zu entfernt von den ſchiffbaren Flüſſen und den im Artikel 6 des Vertrags bezeichneten Häfen gelegen ſind, um ſich des Waſſertransports zu bedienen, deßhalb zu Lande nach einem der italieniſchen Häfen des Mittelmeeres geſchafft und von dort unter negpolitaniſcher Flagge in das Königreich beider Sicilien eingeführt werden.
II. Beſtätigung von Stiftungen und Vermächtniſſen, im 4. Quartale 1847: der Jacob Löſch's Wittwe zu Eimsheim. L. Kr. Mainz, an die evang. Kirche daſelbſt im Betrage von 100 fl.;— 2) der Eliſabethe Klöckner zu Mainz an den Armenfonds daſ. von 100 fl.; — 3) Schenkung der Georg Arnold'ſchen Eheleute zu Zornheim, L. Kr. Mainz, von 100 fl an den daſ. Kirchenfonds zur Stiftung von zwei Norateämtern;— 4) Vermächtniß des Gen.⸗Lieut. v. Ebersberg gen. v. Weyhers, an die Armen der Reſidenz von 300 fl.; 5) desgl. deſſelben von 300 fl. an die Landeswaiſenanſtalt.— 6) Schenkung eines neuen Proceſſionshimmels, im Werthe von 200 fl., von Seiten mehrerer Einwohner zu Lampertheim an die daſ. kath. Kirche;— 7) eines Ung. von 200 fl. an die kath. Kirche zu Oppenheim, zur Stiftung von 2 Jahrgedächtniſſen;— 8) eines Ung, von 125 fl. an die kath. Kirche zu Wiesoppenheim zur Stiftung der Andacht des ſacramentaliſchen Ehrenpreiſes;— 9) des geweſenen kath. Pfarrers Hartig zu Rauenthal von 100 fl. an die kath. Kirche zu Mombach.
III. Bekanntmachung Gr. Ober⸗Poſtinſpection, vom 17, Jan., daß die Extrapoſtentfernung zwiſchen Biedenkopf und Dillen⸗ burg auf 4% Meilen= 2% Stationen, zwiſchen Biedenkopf und Schönſtädt auf 4 M. D 2 St., zwiſchen Biedenkopf und Marburg auf 4½ M.= 2½ St. feſtgeſetzt worden iſt.
IV. Bekanntmachung derſelben Behörde vom 29. Jan, daß mit dem 1. Febr. d. J, der Reichelsheim⸗Darmſtädter Poſtwagen die Leitung über Niederramſtadt und Eberſtadt erhält, mit Bei⸗ fügung der Perſonen⸗Taxbeſtimmungen ze.
V. Bekanntmachung Gr. Rechnungskammer vom 3. Febr., die im Jahre 1848 für Beſoldungsnaturalien zu bezahlenden Ver⸗ 1 betr. Die Durchſchnittspreiſe aus den im Jahr 1847 an den
etreffenden Orten geſchehenen Fruchtverkäufen betragen für ein Malter: Watzen 16 fl. 3 kr, Korn 12 fl. 28/ kr., Gerſte 9 fl. 12 ½¼ kr., Hafer
Sonnabend, den 26. Februar
1848.
5 fl. 40% kr., und hieraus berechnet ſich der Werth von 100 fl. Beſol⸗ dung oder Penſton in Naturalien auf 246 fl. 40 7 kr. ſtatt welcher das durch Art 2 der Verordnung vom 1. Febr. 1827(Regbl. Nr. 4) feſigeſetze Maximum von 115 fl. zu bezahlen iſt. Der durch die Ver⸗ ordnung vom 13. Oct. 1840(Regbl. Nr. 26) von je 100 fl. Beſoldung angewieſene Zuſatz für Holz beträgt 1 fl. 55 fr.
VI. Bekanntmachung Gr. Provinz.⸗Commiſſariats von Starken⸗ burg vom 24. Jan., daß man ſich, in Betracht der häufigen zu Lützel⸗ wiebelsbach vorgekommenen Brände, in Verbindung mit den Umſtän⸗ den, welche ſie bekleidet haben, veranlaßt gefunden hat, in dieſer Gemeinde gemäß Entſchließung höchſter Staatsbehörde, den Art. 10 des Geſetzes vom 21. Februar 1824 in Wirkſamkeit zu ſetzen.(Schluß folgt)
Guſtav⸗ Adolf Stiftung.
Statt beſondere Quittung in jede einzelne der untengenannten Ge⸗ meinden zu ſenden, machen wir hier öffentlich bekannt, daß uns als Bei⸗ träge zur Guſtav⸗Adolf⸗Stiftung pro 1847 zugekommen ſind von
1) Altenſtadt 13 fl. 54 kr.
2) Bepenheim 4% 40*
3) Bruchenbrücken 15— 28„
4) Fauerbach II. 6„ 5) Friedberg 147„ 31 6) Großkarben eee 7) Kaichen 14% 32 5 8) Kleinkarben 1»— 5 9) Langenhain 1,— 5 10) Melbach 10% 52„ 11) Niederrosbach 1 30 12) Oberrosbach 17% 45. 13) Rendel 11% 31 14) Rodheim 17% 30% 15) Södel 8„ 49„ Zuſammen 238„ 9,
Von dieſer Summe haben wir
heute nach Darmſtadt geſendet, 235„— ſo daß in Caſſa bleiben 395 9„
Wir fordern nun diejenigen Perſonen und Gemeinden, auch die neuerdings unſerm Wetterauer Zweigverein wieder beigetretenen, welche mit der Einzahlung ihrer Beiträge pro 1847 noch zurück ſind, brüderlich auf, dieſelben gefälligſt bald dem mitunterſchriebenen Caſſier des Zweig⸗Vereins zukommen zu laſſen, damit wir dem Wunſche des engeren Verwaltungsrathes des Gr. Heſſ. Haupt⸗Vereins entſprechen und den Reſt unſerer 1847 r Jahreseinnahme bis längſtens zur Mitte des Monats März d. J. nach Darmſtadt überſchicken können,
Friedberg am 12. Februar 1848. 1
Dr. Crößmann, Vorſitzender Dr. Matthias, Sekretär. C. Wahl, Caſſirer.


