Ausgabe 
24.6.1848
 
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Luft gegriffen, ſondern auch von dem Helden⸗ berger Weißbinder, der erſt eintraf, als die Verſteigerung ſchon längſt begonnen, vor der⸗ ſelben dem Weißbinder Koſt daher nichts abge⸗ fordert haben konnte.

Von einemPrellerei bezweckenden Treiben wie ſich der Bürgermeiſter auszudrücken beliebte, wird hier Niemand Wahrnehmungen machen, ſelbſt wenn wir zugeben wollten, daß wir die Voranſchlagsſumme von 152 fl. für gering biel⸗ ten, während Rühl als Letztbietender die Arbeit um 128½ fl. erſteigt hat. Das kömmt ſehr oft vor, ohne daß die Befürchtung, deshalb eine ſchlechtere Arbeit zu erwarten, gerechtfertigt erſcheint, obwohl ſie hier der erleuchtete Geiſt des Herrn Bürgermeiſters Ko ſt in Ausſicht ge⸗ ſtellt hat. Daß Rühl als Letztbietender aller⸗ dings das Protocoll zu unterzeichnen hatte, wird wohl Jedem, wenn er auch etwas weniger Geiſtesgabe als der Herr Bürgermeiſter beſizt, einleuchten, indem der Vorbehalt der Wahl unter den drei Letztfordernden eine Bedingung der Verſteigerung iſt, der er ſich ja durch ſeine Unterſchrift unterwirft. Das Zuerkennen der Arbeit erfolgt ja erſt ſpäter, wenn es auch, wie vielleicht hier möglich, ſchon im Voraus abge⸗ macht war, dem Koſt die Arbeit zu überlaſſen, ſo mußte doch die Form gewahrt werden.

Der Herr Bürgermeiſter, geſtützt auf ſeine vielfachen Erfahrungen, glaubt die geprüften Handwerker zurückſeßen zu müſſen und ſomit von dem Verfahren, das die Baubehörde vor⸗ gezeichnet, ganz abzuſehen; es unterliegt daher gar keinem Zweifel, daß bei einem ſo reichhal⸗ ligen Erfahrungsſchatz dem Herrn Bürgermeiſter von Niederwöllſtadt, bei der bevorſtehenden Organiſation, die höchſte Stelle an einem Bau⸗ colleg oder ſonſt an einem tüchtigen Platze unſeres großen Vaterlands blüht.

Oberwöllſtadt im Juni 1848.

Die Weißbinder daſelbſt: Johs. Breidenbach. F. Ullrich.

J. Rühl.

Schlußerwiederung!

(911) In Bezug auf die Erwiederung in Nro. 47, Inſerat 871 d. Blts., worin der allbe⸗ kannte Andreas Guckelsberger, Gemeinderath und Pfannenflicker von Obermörlen, ſich ſo ſchuldlos und fremd macht, den Rechner mit Louis Phi⸗ lipp und Metternich vergleicht,mag mit beiden letzten Herrn ſein wie es will! immerhin dieſer Vergleich noch nicht der entehrendſte; wollen wir ſchließlich noch Einiges beleuchten und hierüber dem Publikum die Beantwortung ſelbſt über⸗ laſſen, mit Wem! dieſer Guckelsberger wohl zu vergleichen ſei.

Dieſer Menſch ſucht durch das Hervorheben anderer Leute Splitter ſeine eigne Balken be⸗ mänteln zu wollen. Doch nicht ſo! Nicht Ver⸗ läumdung, ſondern Wahrheit iſt der in Nr. 36 und 38 angeführte Artikel. Sollten übrigens, zugeſtanden, dieſem einige Hirtenſchmäuße in Kürze fremd ſein, ſo ſind ſolche demſelben doch von früherber nicht fremd. Auch wird dem⸗ ſelben, der durch den Hypotheken-Commiſſär Herrn Hagemann veranſtaltete Gemeinderaths⸗ ſchmauß nicht fremd ſeyn, und wie tüchtig dieſe Herrn ſich dabei benahmen, wird Herr Hage⸗ mann gewiß nicht unverhehlt halten. Iſt demſelben auch wohl ferner fremd, daß er ein. mal als Beiſchütze über den Obermörler Com⸗ munalwald verpflichtet, aber laut Verfügung Gr. Herrn Kreisraths, und zwar im Betreff wegen betrügeriſcher Holzabgabe, abgejagt wurde? Wird demſelben weiter auch das Kiesbe⸗ ſcheinigen in der Borngaſſe ꝛc. fremd ſein, worüber ſich ſelbſt Johannes König 18, Ge⸗

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meinderath, öffentlich ausſprach:Er wiſſe wohl, daß es mit dem Kiesbeſcheinigen in der Borngaſſe nicht richtig zugegangen ſei, Guckels⸗ berger habe zu viel beſcheinigt, deßhalb hätten ſämmtliche Ortsvorſtandsmitglieder denſelben pro 1847 nicht mehr mitbeſcheinigen laſſen. Sollte aber auch derſelbe einmal bei einem fleinen Pöſtchen nicht betheiligt ſein, ſo iſt er doch wohl bei den Poſten nicht ausgeſchloſſen, wie an der freien Ausſage ſeines Collegs zu entnehmen iſt. Wer von den Gemeinderathsmitgliedern bei den kleinen oder größeren Vergehen betheiligt iſt, wird die hierüber eingeleitete Unterſuchung zur Zeit näher erörten.

Der in Nro. 45 d. Blto angeführte Artikel iſt gleichfalls keine Verdächtigung, nur ſucht dieſer Guckelsberger ſeine frechen und unver⸗ ſchämten Anmaßungen, auf Scherzreden hin⸗ werfend, verdunkeln zu wollen; doch gerade Er iſt derjenige, der glaubt, ein Gemeinderath könne in ſeiner Gemeinde unbedingt über Leben und Tod ſchlichten und richten.

Herr Wegaufſeher Klotz von Oſtheim kann uns deſſen Einwand als lugenhaft bezeugen, und kann deßhalb von verworrenen und urtheilsun⸗ fähigen Köpfen keine Rede ſein. Der wahre Verfertiger der Inſerat 871 Nro. 47 d. Blts. ſcheint vielmehr ein Fanatiker und verworrener Schullehrer zu ſein, der, ſachunkundig, dem Ein⸗ ſender blos im Intereſſe eines ſeiner Familien Angehörigen halber ſchmeicheln zu müſſen ſich verpflichtet fühlte.

Mit Wem! vergleicht man nun unter dieſen Umſtänden ein ſolches Gemeinderaths⸗Mitglied? Om. Die vorigen

Ortsbürger.

Erwie derung.

(912) Daß ich noch nie eine Inſerate, viel⸗ weniger jene in Nro. 36, 38 und 45 d. Bl. habe einſetzen laſſen, noch Jemanden hierzu habe Anlaß gegeben, kann mir einestheils durch die Redaction d. Bl., ſowie anderntheils durch die Einſender jener Artikel bezeugt werden, obſchon Einſender anſpielend mich für jenen hält, was er auch öfters hierorts ausſprach, deuſelben ver⸗ anlaßte, mit unverſchämter Dreiſtigkeit mich zu verdächtigen.

Habe ich mich verrechnet, ſo habe ich mich in meinen Sack verrechnet, jedoch nicht zum Nach⸗ theil für die Gemeinde. Auch hat die Gemeinde keine Zinſen für mich bezahlt, und iſt nicht er⸗ mittelt, ob ſolche zu bezahlen ſind. Weder ich, noch Gr. Kreisbehörde kann mir meinen error in calculo bis jetzt mit ſolcher Beſtimmtheit angeben, wie dieſes die Bosheit meines Feindes berechnet hat. Verfaſſer ſcheint mir aber das Multiplications⸗Verfahren beſſer zu verſtehen, wie das des Subtrahirens, ſonſt hätte er gewiß nicht ſeine 40 fl., die derſelbe in die Obermör⸗ ler Gemeinde ſchuldet, nicht bezahlen kann, weß⸗ halb er als zahlungsunfähig in der Gemeinde daſteht, von dieſen 2000 fl. abzuziehen vergeſſen. Wer zahlt hiervon die Zinſen?

Auf den Sinn der Dachskur hin kann ich meinem feindlichen Verfaſſer zu ſeiner Aeger niß erwiedern, daß ich für meine Perſon und Stand, auch als abgedankter Rechner eine Dachs⸗ kur auszuhalten vermag, wie Louis Philipp und Metternich.

Schließlich verweist Einſender Nr. 47, Art. 871 d. Bl. zur Klage, was kann damit be⸗ zweckt werden? man kann ſich vielmehr aus⸗ ſprechen wie jener öſterreichiſcher Soldat, der eine vagabundirende Dirne ans Gericht trans⸗ portirte, dieſe unter anderm ſagte: meine Ehre können Sie mir doch nicht nehmen, erwiederte: wo nichts iſt, hat unſer Kaiſer ſein Recht ver⸗

loren. Om. Jecke l.

Vormittags predigt in der Stadtkirche:

Nachmittags predigt in der Stadtkirche:

Kirchliche Anzeigen

für Friedberg. 1. Sonntag n. Trinit. den 25. Juni. Pfarramtliche Funktionen verrichtet:

Herr Stadtpfarrer

Sell.

Herr Candidat Orth.

Herr Stadtpfarrer Sell.

Vormittags predigt in der Burgkirche: Herr Diaconus Baur.

Nachmittags predigt in der Burgkirche: Herr Candidat Keim.

Fruchtpreiſe.

21. Juni.] 16. Juni. 14 Juni.

Gattung. Fried⸗ i Die⸗ berg Mainz burg 5 fl. kr. fl. kr. fl.] kr. Waizen pr. Malter 9 1010 930 Körn 5 6 10] 5 36 610 Gepfte e 5 5 523 525 Hafer 4115 4/91 330

Polizei Taxe

für die Städte Friedberg und Butzbach vom 24. bis 30. Juni 1848.

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2. Fried- Butz⸗ S Brod⸗Preiſe. berg. bach. 15 kr. pf. kr. pf. 1; Leib⸗Roggenbrod 2221.2 2 75 77 4 3 4 3 4 7 4 9 1 9 1 5 Lth. Eth.

Milchbrod 115 15

Waſſerweck 15 ½

Gemiſchtes(Tafel⸗) Brod 15% 5% Fleiſch-Preiſe. pf. pf.

1 Doe, mäſetes 10 10 2 2 emäſtete 115

Kühfleiſch mee 9 a z gemäſtetes 8 8

* Rindfſeiſch ungemäſtetes N Kalbfleiſch 6 216 Schweinenfleiſch 127 212 1 Hammellleiſch 942 9 Schaaflleiſch J 1 Wurſtvon blos Schweinen 12 12 Gemiſchte Wurſt 8 Bratwurſt 17 17 Schwartenmagen 16 16 Geräucherter Speck 24 24 Schinken 18 18 Sa 5 18 18

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* ausgelaſſen 24 24 unausgelaſſen 20 20

Nierenfett 24 24 Hammelsfett 181 118 Der Gr. Heſſ. Kreisrath d K. Friedberg

Küchler.

Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Bindernagel in Friedberg.

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