(4309) Judem der Bürgerverein zu Friedberg das nachſtehende„Sendſchreiben des Mainzer Bürgervereins an die Bewohner Rheinheſſens, welches ſo viel Wahres in ſo faßlicher und volksthümlicher Sprache enthält, den Bewohnern der Wetterau mittheilt, wünſcht er, daß es von recht Vielen nicht allein geleſen, ſondern auch beherzigt und
darnach gehandelt werden möge. Mitbürger aus Uheinheſſen!
Der Frühling dieſes Jahres hat eine neue Zeit für unſer Großherzogthum wie für das geſammte deutſche, Vaterland herbeigeführt; er hat uns die Freiheit gebracht, deren Veſtimmung es iſt, eine Quelle des Glücks und des Wohlſtandes für Alle zu werden. Wir haben Rechte erworben, wie ſie kein Volk in groͤßerem Maaße beſitzt. Welch' ein Abſtand zwiſchen den Zuſtänden, welche den Märztagen vorausgingen, und denen, die ihnen folgten! Die frühere Regierungsart war mehr oder weniger auf Willkühr gegründet; die Bewohner eines und deſſelben Landes wurden bevorzugt oder zurück⸗ geſetzt, je nachdem ſie dieſem oder jenem Stande angehörten. Der Dummheit, die das Glück hatte einen betitelten oder adeligen Vater zu haben, ſtanden alle Thüren offen; der Mann, zu deſſen Gunſten blos Verdienſt und Charakter ſprachen, hatte, wenn er vorwärts wollte, mit den groͤßten Hinderniſſen zu kämpfen. Titel und Rang bildeten in der Regel den Maaßſtab, nach dem man den Werth des Menſchen ſchätzte. Die Länder wurden als Eigenthum der Fürſten betrachtet. Ein Theil der Staatsgelder ward für unnütze Dinge verausgabt, für die nützlichen machte man Schulden, deren Zinſen aus dem Säckel des Volks genommen wurden. Die Sparſamkeit, die jedem Privatmann zur Ehre gereicht, war an den Höfen eine faſt unbekannte Tugend. Die Beamten, ſtatt die eifrigen Diener der offentlichen Wohlfahrt zu ſein, ſahen nur allzuhauſig ihre Stellen als Pachtguter an; aus denen ſie bei möglichſt weniger Arbeit möͤglichſt viel Geld zu ziehen trach⸗ teten. Ihre Vielregiererei, ihr Einmiſchen in jede Kleinigkeit, gleichviel ob ſie etwas verſtanden oder nicht, die Langſam⸗ teit und Umſtändlichkeit; mit der Alles verhandelt und entſchieden wurde,— Alles dies erbitterte die Gemüther ebenſoſehr, als es die Theilnahme an den Gemeindeangelegenheiten ſchwächte, denn wenn man über jede Bewegung erſt einen Erlaubniß— ſchein einzuholen und Rechenſchaft zu geben hat, dann zieht man es vor, ſich lieber gar nicht zu bewegen. Wollte aber Jemand ſeine Stimme gegen einen Mißbrauch erheben, ſo fand er kein Blatt, in dem er es hatte thun konnen,— denn die deutſchen Zeitungen durften blos gegen den Großtuͤrken eine freimüthige Sprache führen,— oder wenn es ihm durch einen glücklichen Zufall gelang, ſeine Klage zur Oeffentlichkeit zu bringen, ſo wurde dieſelbe keiner Berückſichtigung gewür⸗ digt, da die Regierung ſich zu ſtark und zu klug dünkte, um ſich durch ſolches Unterthanengeſchwätz beirren zu laſſen. Auch die Landſtände nützten nur wenig, denn einerſeits war der größte Theil des Volkes wegen des ſchlechten Wahlgeſetzes faktiſch vom Wahlrechte ausgeſchloſſen, auf der andern Seite verfügte die Regierung über ſo viele Mittel, Wahlen und Be— ſchlüͤſſe zu ihren Gunſten zu lenken, daß keine durchgreifenden Verbeſſerungen die Wirkſamkeit der Landtage bezeichnen konnten.
Wie ganz anders iſt das Alles geworden! Jetzt hat es ein Ende mit dem abgeſchmackten Titelweſen und den Vorrechten einzelner Stände; das Erwachen des Volkes hat ſie weggeblaſen. Talent und Verdienſt braucht nicht mehr an den Thüren der Großen um Beförderung zu betteln; jede Laufbahn iſt allen Bürgern geöffnet; Jeder, aus welchem Stande er auch ſein mag, kann Alles werden, wozu ihn ſeine Anlagen und ſeine Kenntniſſe berechtigen; nur ein Recht, nur ein Geſetz gibt es für Alle, für den aͤrmſten Tagloöhner, wie für den hochadeligen Herrn. Jetzt gilt der Grundſatz, daß der Fürſt des Volkes und nicht das Volk des Fürſten wegen da üiſt; der Fürſt iſt alſo nur das erbliche Ober⸗ haupt des Staates; und ſelbſt dieſe Erblichkeit gereicht dem Volke zu großem Nutzen, denn ſie bewahrt es vor den Unruhen und Spaltungen, die bei jeder wiederkehrenden Wahl des Staatsoberhauptes das ganze Land immer wieder von Neuem erſchüttern, und bald den Ruin ſeines Wohlſtandes herbeiführen würden. Sehen wir doch, wie ſchon eine einfache Bürger⸗ meiſterwahl oft eine ganze Gemeinde untereinander bringt und zu jahrelangem Streit und Hader Veranlaſſung gibt.— Die Sparſamkeit iſt jetzt wieder zu Ehren gekommen; unſer Großherzog ſelbſt hat auf eine rühmliche Weiſe durch Beſchrän⸗ kung ſeines Hofſtaats den Anfang dazu gemacht; ſie wird die Grundlage der ganzen Verwaltung ſein; wir werden wenigere Beamten haben, aber Beamten, die arbeiten. Eine verbeſſerte Gemeindeordnung wird die Gemeindemitglieder in den Stand ſetzen, ihre Angelegenheiten ſelbſt in die Hand zu nehmen und Herrn im eigenen Hauſe zu ſein. Und was das Wichtigſte iſt, die Landſtände werden künftig aus der Wahl des ganzen Volkes hervorgehen, ſo daß nur, Männer des allgemeinen Vertrauens dieſe hohe Stelle bekleiden werden. Die Regierung wird nicht mehr die Landſtände, wohl aber werden die Landſtände die R egierung ma chen, denn Miniſter wird nur der ſein köͤunen, welchen der durch die Landſtände vertretene Volkswille zu dieſem Poſten beſtimmt. Endlich haben wir als Bürgen fuͤr die Erhaltung aller unſerer Errungenſchaften zwei koſtbare Rechte erworben, die allein ſchon hinreichten, die Freiheit da, wo ſie noch nicht beſteht, ins Daſein zu ruſen,— das Verſammlungsrecht und das Recht der freien Preſſe. Das erſte gibt uns die Befugniß, unſere Angelegenheiten in Büuͤrgerverſammlungen und Vereinen zu berathen und unſere Wuͤnſche an die Regierung zu bringen; das andere geſtattet uns, unſere Gedanken uͤber jeden Gegenſtand des allgemeinen Wohles frei und unum⸗ wunden in einem öffentlichen Blatte auszuſprechen. Beide ſetzen uns in den Stand, jeder Verletzung des Geſetzes, jedem Mißbrauch der Regierung, jeder Verkümmerung unſerer Rechte mit ſicherm Erfolge eutgegenzutreten. Denn die Schwäche der menſchlichen Natur bringt es mit ſich, daß jede, auch die beſte Regierung fehlen, ja mit der Zeit ſelbſt ausarten kann; es bedarf daher einer unausgeſetzten Wachſamkeit von Seiten der Bürger, um dieſelbe ſtets auf der rechten Bahn zu erhalten.— Das ſind doch wahrlich Rechte, um die uns manches Volk beneiden kann! Aber damit iſt noch nicht Alles erreicht; mit den neuen Rechten haben wir auch neue Pflichten übernommen, und erſt wenn wir dieſe Pflichten richtig verſtehen und gewiſſenhaft üben, wird auch der Genuß und Segen jener Rechte uns für die Zukunft geſichert ſein. Ein Knabe, der noch nicht das Mannesalter erreicht hat und unter der Aufſicht ſeiner Eltern oder Vormünder ſteht, wird vol aller Welt anders beurtheilt als ein erwachſener Menſch, der ſelbſt Herr ſeiner Handlungen iſt. Vom Guten wie vom Boͤſen, das der Unmündige thut, kommt mit Recht ein großer Theil auf Rechnung derjenigen, deren Obhut ihn die Natur oder das Geſetz anvertraut hat; der ſelbſtſtäͤndig Gewordene dagegen muß im Guten wie im Böſen allein die ganze Ver— antwortlichkeit ſeiner Thaten kragenz denn Thun und Laſſen lag in ſeiner Hand. Ganz in derſelben L beſin 1 uns jetzt. Wenn es früher nicht gehen wollte, konnten wir der Regierung Schuld geben und ſagen, wenn war ein Wort mitzureden hatten, würde es anders und beſſer gekommen ſein; jetzt dagegen, wo wir mündtg geworden ſind und ein Wort mite zureden haben, müſſen wir auch ein gut Theil der Verantwortlichkeit für das, was geſchieht, auf unſere Schultern nehmen.
„Aber“— werden Manche ſagen—„wir ſehen nichts von den Früchten ellror geprieſenen Freiheit, als daß wir weniger einnehmen und wahrſcheinlich mehr bezahlen müſſen als früher. Handel und Gewerbe ſtehen ſtill, und die Folge davon iſt, daß auch wir für die Erzeugniſſe unſeres Bodens keinen Abſatz finden. Was nützt uns aber eine Freiheit, die uns an den Bettelſtab zu bringen verſpricht? denn von der Freiheit allein kann Niemand leben.“ Das hat nun freilich in gewiſſer Hinſſcht ſeine Richtigkeit; man darf aber auch die Dinge nicht blos von einer Seite betrachten. Die Stockung
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