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Offenbach zu Miniſterialräthen im Miniſterium des Innern,— den Land⸗ tagsabg. Hofgerichtsadvocaten Emmerling dahier zum Miniſterialrath im Miniſterium der Juſtiz zu ernennen.— S. K. H. haben weiter zu verfügen geruht, daß bei der Trennung der Miniſterien des Innern und der Juſtiz der bisherige Miniſterialrath, Geh Rath v. Kuder dem Miniſterium des Innern und der Miniſterialrath Ur. v. Lindelof dem Miniſterium der Juſtiz künftig angehören ſollen.— Der von dem bis— herigen dirigirenden Staatsminiſter, Miniſter des Großh Hauſes und der auswärtigen Angelegenheiteu, des Innern und der Juſtiz Carl qu Bos Freiherrn au Thi! nachgeſuchten Verſetzung in den Ruheſtand iſt, unter Bezeigung der allerhöchſten Zufriedenheit mit ſeinen geleiſteten langjährigen und treuen Dienſten, ſtattgegeben worden. Desgleichen der von dem wirklichen Geh. Rath Dr. Frhrn. v Leymann nachgeſuchten Entbindung von deſſen Funktionen im Miniſterium und im Staatsrathe, unter Be— zeigung der allerhöchſten Zufriedenheit mit ſeinen langjährigen und treuen Dienſten; während derſelbe, dem Wunſche Sr Königl. Hoheit entſprechend das Präſidium des Oberconſiſtoriums fortführen wird.— Die Miniſte⸗ rialräthe v. Bechtold und Dr. Breidenbach wurden nach den Be— ſtimmungen der Dienſtpragmatik bis auf Weiteres in den Rüheſtand ge— ſetzt.— Der Miniſterialrath Frank wurde in ſeiner früheren Anciennetät an 9 Oberappellations- und Caſſationsgericht als Mitglied und Rath verſetzt.
An die Oberheſſen in den ſtandesherrlichen und patrimonialgerichtsherrlichen Bezirken zunächſt.
Erſt vor wenigen Tagen bin ich— Ihr wißt es— durch das ehrenvolle Vertrauen unſeres geliebten Erbgroß— herzogs zur Leitung der Staatsgeſchäfte berufen worden.— Eure drückende Lage, Eure beſondere Verhältniſſe als Ein— wohner ſtandesherrlicher Bezirke nahmen vor allem Andern meine Aufmerkſamkeit in Anſpruch; ich erklärte am 7. d. Mts., am erſten Tage nach Uebernahme meines Amtes, in den beiden Kammern der Stände:„Es wird das Beſtreben der Regierung ſein, im Einverſtändniß mit den Ständen alle Feudallaſten zu beſeitigen, die Privillegien ein⸗ zelner Klaſſen aufzuheben und alle Staatsange⸗ hörigen vor dem Geſetz unbedingt gleich zu ſtellen./— Das Ziel, welches ich mir vorgeſteckt, und welches zu erreichen ich die Zuverſicht habe, da ich der Unterſtützung aller Staatsangehörigen, namentlich auch derer mich zu erfreuen habe, von welchen Opfer zu bringen ſind,— dieſes Ziel beſteht in der— Gleichſtellung der Einwohner der ſtandesherrlichen Bezirke mit den übrigen Staatsangehörigen.— Unge⸗ duldig, dieſes Ziel zu erreichen, habt Ihr ſeitdem Eure Standesherrn bedrängt und wohl auch Zugeſtändniſſe von denſelben erhalten, die weit über dasjenige hinausgehen, was nach Recht und Billigkeit von ihnen gefordert werden konnte. Hütet Euch, ich muß es Euch mit Ernſt ſagen, den Welg des Geſetzes zu verlaſſen!— Erwartet nicht von mir, daß ich Euch in unrechten Dingen unterſtützen werde; ich will Euch helfen erreichen, was recht und billig iſt, aber ich mißbillige ernſtlich alle Ungeſetzlichkeiten, ich fordere von Euch Achtung und Heilighaltung der Eigenthums- rechte, ich fordere von Euch mit allem Nachdruck, deſſen ich fähig bin, Aufrechthaltung der Sicherheit der Perſonen.— Vertrauet auf mich, ſchon habe ich mich mit Euren Anliegen beſchäftigt; ich ſende einen Commiſſär zu Euch, um über die Verhältniſſe zwiſchen den Standes— herren und Euch Eure Wünſche zu vernehmen und deren Befriedigung zu bewirken; die Standes herren bieten zu dieſem Friedenswerke bereitwilligſt die Hand.— Fortan werden Eure Standesherren allen Ge ſetzen, die auf verfaſſungsmäßigem Wege erlaſſen werden, eben ſo unbedingt unterworfen ſein, wie die übrigen Ange— hörigen des Großherzogthums; ſie werden alſo namentlich allen Geſetzen unterworfen ſein, welche eine Ablöſung, Ver— wandlung oder Aufhebung von Monopolien, Wirthſchafts— bannrechten, Grundlaſten, Weiderechten, Jagden, Fiſchereien, Erblehen u. ſ. w. für das ganze Land überhaupt zum Gegen⸗
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ſtand haben.— Sie werden ſich hinſichtlich aller noch nicht zum Abſchluß gebrachten Grundrentenablöſungen den Beſtim,
mungen des Ablöſungsgeſetzes von 1836 nach den billigſten Rückſichten unterwerfen.— Sie werden die ihnen verfaſſungs, mäßig zuſtehenden Gerechtſame in Bezug auf Juſtiz und
Polizeiverwaltung, namentlich auch die Forſtpolizei über
Communal- und Privatwaldungen an den Staat abtreten; ſie werden auf die Ernennung der Bürgermeiſter und Bei geordneten verzichten.— Sie werden Maßregeln nicht entgegen ſein, welche auf Beſeitigung der Klagen über
Wildbeſchädigungen abzielen, und eine allgemeine Ausdehnung des Wildſchadensgeſetzes auf Waldungen bezwecken.— Sit haben den ihnen von mir gemachten Vorſchlag, alle ihre
jetzt anhängigen Prozeſſe mit Angehörigen ihrer Standes— herrſchaften durch eine aus der Mitte der öffentlichen An— wälte zu bildende Commiſſion prüfen zu laſſen und eine gütliche Beilegung jener Prozeſſe auf dieſem Wege anzu— bahnen, bereitwillig angenommen.— Vertrauet alſo auf mich, daß ich Eure Angelegenheit, die ich in meine Hände nehme, auf gerechte und billige Weiſe zu ändern den Willen und die Macht habe. Laßt aber alle übertriebenen auf Verkennung wohl erworbener Eigen,
thumsrechte beruhende Anſprüche fallen, verlaßt den WR um
des Geſetzes und der Ordnung nicht, und erſchweret mu nicht durch Ungeſetzlichkeit die Erreichung der guten Abſichten, die ich für Euch hege.— Ich ſchicke Euch den Miniſterialrath Maurer. Ich habe ihn beauftragt, Maßregeln zur Wiederherſtellung der Ruhe und Ordnung mit Euch zu verabreden; ich erwarte von allen braven Buͤrgern mit vollem Vertrauen, daß ſie ihn hierin kräftigt unterſtützen werden.— Bedenket! Nur auf dem Wege des Geſetzes und der Ordnung, welche aufrecht zu erhalten, mich mein Eid und mein Gewiſſen verpflichten, kann etwas Gutes gedeihen und für die Dauer erreicht werden! Darmſtadt am 16. März 1848. Der Miniſter des Innern H. Gagern.
Friedberg den 16. März 1848. Der Erſtatter des Berichtes über das am 6. d. Mts.
zu Friedberg ſtattgehabten Bürgerfeſt ſcheint das der Turn-
gemeinde gebrachte Hoch unrecht verſtanden zu haben, da er daſſelbe ein lokales nennt, obgleich es, wie die ungetheilte Zuſtimmung bewieß, ein wohlverdientes allgemeines Intereſſe erregte.
b Bekanntlich waren im vorigen Jahre ſämmtliche Turn— vereine des Großherzogthums von der Regierung aufgehoben worden, und ſomit auch die Friedberger Turngemeinde ein— gegangen, da aber ſolche Verbote immer als Zeichen eines krankhaften Zuſtandes der Staatsorganiſation zu betrachten ſind, ſo mußte jeder Vaterlandsfreund ſich über ihre Aufhebung freuen, und es war darum ge— wiß nicht am unrechten Orte, bei der Feier der Alles ſo freudig bewegenden Ereigniſſe, dieſe Freude in dem, vom baldigen Wiedererſtehen der Friedberger Turngemeinde gel— tenden Hoch auszusprechen, wie ſolches denn vorhiniger Sprecher gethan.
Ein Turner.
Druckfehler. In der Adreſſe des Stadtrathes zu Friedberg an Se. K. H den Erbgroßherzog-Mitregenten leſe man: Wir begrüßen in heiliger Begei⸗ ſterung ſtatt Begrüßung. D. Red.


