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„ Intelligenz- Blatt
fuͤr die
Provinz Oberheſſen
im Allgemeinen,
den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke
im Beſonderen.
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WM 24.
Auszüge aus dem Regierungsblatte.
Auszug aus dem Regierungsblatt Nr. 6 von 1848.
(Schluß.)
X. Dienſtnachrichten: Am 8. Jan. wurde der Forſteandidat artmann aus Gönnern zum Revierförſter in der Standesherrſchaft Solms⸗Rödelheim mit Inbegriff der dazu gehörigen Communalwaldungen ind dem Wohnſitz auf dem Forſthauſe Bainhards ernannt; 18 der Han⸗ ſlsmann Alex. Wortmann aus Gießen, Aſſocié des Handelshauſes H. und G. von Lengerke zu Bremen als Gr. Heſſ. Conſul daß, be⸗ tellt; 1. Febr. dem Richter bei dem Kreisgerichte zu Alzey, Dr. Schmitt mter Belaſſung ſeines Kreisrichteramtes, die Funktionen eines Unter⸗ uachungsrichters für den Kreisgerichtsbezirk Alzey auf 3 Jahre übertragenz em Phoſicatswundarzte und prakt. Arzte Dr. Locherer zu Großgerau ne Stelle eines Phyſicatsarztes zu Hirſchhorn verliehen; der Poſtſecretär Schön zu Darmſtadt in der Eigenſchaft als Poſtmeiſter zu Gießen be⸗ Eitigt; 9. dem Schuloicar Schmitt zu Bechtheim vie 3. evang. Schul⸗ Uhrerſtelle daſ. übertragen; 11. der Diſtrictseinnehmer Klipſtein zu Federn zum Diſtrictseinnehmer in Schönberg, und der Gehülfe bei der banzlei der Oberfinanzkammer Dittmar aus Darmſtadt zum Diſtricts⸗ nnehmer in Gedern ernannt.
l XI. Characterverleihung: Am 9. Febr. dem Hofrath Dr. inz dahier aus Veranlaſſung ſeines 50 jährigen Doctorjubiläums als Geheimer Hofrath..
0 5 e in den Ruheſtand: 1. Febr. Poſtmeiſter Soigt zu Gießen auf ſein Nachſuchen wegen geſchwächter Geſundheit, zr die Dauer ſeiner Krankheit.
XIII. Dienſtentlaſſungen: 26. Oct. 1847 Poſthalter Doll 1 Worms; 7. Dez. Poſtexpeditor Berthold zu Hirſchborn; 7. Febr. Diſtrictseinnehmer Sommerlad zu Auerbach(Erheb. Diſtr. Schönberg).
XIV. Concurrenz für die neu errichtete evang. Pfarrſtelle zu Steinbach, Kr. Friedberg, mit jährlich 603 fl., jedoch einer zeitweiſen ührlichen Abgabe von 96 fl.; die katholiſche Pfarrſtelle zu Pfedders⸗ eim mit 658 fl., die katholiſche Pfarrſtelle zu Gaualgesheim, mit 05 fl. 57 kr. und der Verbindlichkeit, einen Caplan zu halten, wofür doch, einſchließlich deſſen Gehalts von 100 fl., der Kirchenfonds eine ührliche Entſchädigung von 400 fl. zu leiſten hat.
XV. Geſtorben ſind: am 21. Juni 1847 Medieinalrath Dr. „ Plönnies; 20. Juli Landgerichtsactuar Volk zu Offenbach; 8.
Dez. der Gr. Conſul Sauer zu Bremen; 6. Jan. Hofgerichtsrath v.
Schmalkalder zu Gießen. S. penſ. Schullehrer Schnelder zu Frohn⸗ uſen; 26. penf. Schullehrer Streun zu Büdesheim(Kr. Bingen); 2. penſ. Amtsſchreiber Sator daher; penſ. Schullehrer Siegele zu Fſiffligheim; 2. Febr. penſ. Thorſchreiber Schmierm und dahier; penſ. Oiſtrictseinnehmer Würth dahier; 4. Febr. Landgerichtsdiener Schar⸗ mann zu Gießen; 9. Febr. Kreisgerichtsbote Simon in zu Mainz.
Auszug aus dem Regierungsblatt Nr. 10 von 1848.
I. Edict, die noch unbezahlten Geldſtrafen und unverbüßten Ge⸗ füngniß⸗, Feſtungs⸗ und Correctlonshausſtrafen betreffend. LUDWIG don Gottes Gnaden Erbgroßherzog und Mitregent von heſſen und bei Rhein c. jc.— Wir haben Uns bewogen gefunden,
Mittwoch, den 22. Maͤrz
1848.
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den Antritt Unſerer Mitregentſchaft durch einen beſonderen Act der Gnade zu bezeichnen und verfügen demnach wie folgt: Art. 1. Alle Forſt⸗, Jagd-, Fiſcherei- und Feldſtrafen nebſt den darauf Bezug habenden Pfandgeldern und Gerichtskoſten, welche bis jetzt von den Gerichten er⸗ kannt, bis heute aber weder bezahlt, noch vollſtandig zum Abverdienſt ge⸗ kommen oder auf andere Weiſe verbüßt worden, find erlaſſen.— Art. 2. In gleicher Weiſe iſt der darauf Bezug habende Werths⸗ und Schadens⸗ erſaß erlaſſen, inſoweit die deßfallſigen Beträge in die Staatskaſſe fließen. — Dagegen ſollen diejenigen Beträge, welche hieran Privaten oder Ge⸗ meinden zuſtehen, auf dem geſetzlichen Wege, wie bisher, beigetrieben werden, inſofern die zu deren Bezug Berechtigten ſolches verlangen und deß⸗ halb innerhalb vier Wochen der betreffenden Behörde die erforderliche Erklärung abgeben.— Art 3. Hinſichtlich der bis heute angezeigten, aber noch nicht abgeurtheilten, oder zur Anzeige notirten Forſt⸗, Jagd⸗, Fiſcherei⸗ und Feldfrevel beſtimmen Wir, daß jedes Verfahren hierüber niedergeſchlagen, überhaupt allen dieſen Anzeigen feine weitere Folge ge⸗ geben werden ſoll.— Art. 4. Von den vor dem Erſcheinen dieſes Edictes wegen polizeilicher Uebertretungen zuerkannten Gefängniß⸗ ſtrafen, welche noch gar nicht oder nicht vollſtändig verbüßt find, werden ſechs Tage ganz und von dem nach deren Abzug etwa noch verbleibenden Reſte wird die Hälfte erlaſſen.— Art. 5. Was in dem Art. 4 verfügt iſt, gilt auch von den vor dem Erſcheinen gegenwärtigen Edicts von Unſeren ordentlichen Gerichten wegen anderer nicht polizeilicher Ver⸗ gehen rechtskräftig zuerkannt geweſenen, aber noch gar nicht oder nicht vollſtändig verbüßten Gefängnißſtrafen.— Art. 6. Den vor dem Erſcheinen dieſes Edictes von Unſeren ordentlichen Gerichten rechts- kräftig zu Feſtungs⸗ oder Correctionshbausſtrafe Verurtheilten wird ein Orittheil von der Dauer der urtheilsmäßigen Strafzeit erlaſſen. — Art. 7. Hat ein Verurtheilter, welcher dermalen wirklich in der Ver⸗ büßung einer der in den vorhergehenden Art. 4, 5 und 6 bezeichneten Freiheitsſtrafen ſteht, nicht mehr ſo viel zu verbüßen, als der ihm erlaſſene Theil der urtheilsmäßigen Strafe beträgt, ſo iſt derſelbe alsbald in Freiheit zu ſetzen.— Art 8. Die betreffenden Behörden, jede innerhalb ihres Geſchäftskreiſes, find mit dem Vollzuge gegenwärtiger Verfügung, welche die Bürgermeiſter alsbald in ihren Gemeinden beſonders zu ver⸗ künden haben, beauftragt.— Wir leben der feſten Zuverſicht, daß die Betheiligten in dieſem Acte der Milde und Gnade einen Beweggrund zur Beſferung finden, und daß dieſelben künftig ſolche Fehltritte vermeiden und ſich in den Schranken der Ordnung, welche zu handhaben wir feſt entſchloſſen ſind, halten werden.— Es iſt Uns eine beſondere Freude, dieſen Act Unſerer Milde am Namenstage Unſerer geliebten Gemahlin, der Frau Erbgroßherzogin Mathilde Königliche Hoheit, vollziehen zu können.— Urkundlich Unſerer eigenhändigen Unterſchrift und des beige⸗ drückten Staatsſiegels. Darmſtadt am 14. März 1848. (L. 8.) Lu DWG. H. Gagern.
II. Dienſtnachrichten. S. K. H. der Erbgroßherzog und Mit⸗ regent haben ſich gnädigſt bewogen gefunden: den Präſidenten des Mini- ſteriums der Finanzen Earl Zimmermann zum Finanzminiſter,— den 2. Präſidenten der 2. Kammer der Landſtände, Generalſtaatsprocurator am Oberappellatlons- und Caſſationsgerichte Kilian zum Juſtizminiſter, — den Geh. Staatsrath Dr. Jaup zum Präſidenten des Staatsraths, — den Miniſterialrath im Miniſterium des Großh. Hauſes und des Aeußeren Geh. Rath Hallwachs zum Geh. Staatsrath,— den Land- tagsabg. Juſtizrath Eigenbrodt dahier und den Kreisrath Maurer zu


