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Intelligenz- Blatt
für die
Provinz Oberheſſen
im Allgemeinen,
den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke
im Beſonderen.
M438. Mittwoch, den 21. Juni 1848.
Ein neues Halbjahr⸗Abonnements
auf bas wöchentlich zweimal erſcheinende„Intelligenz⸗Blatt für die Provinz Oberheſſen“ beginnt am 1. Juli. Geneigte Beſtellungen wolle man recht bald entweder bei der Unterzeichneten,
oder bei den den verehrlichen Abonnenten zunachſt gelegenen löblichen Poſtämtern einreichen.— Abonnementspreis: das halbe Jahr 40 kr.— Inſeratgebühren: die beiden erſten Zeilen zuſammen 7 kr.; die dritte und jede folgende
Zeile 2 kr.— Aufnahme der Inſeraten: alle bis zum Sonntag ⸗Abend eingehenden Inſerate kommen in das Mittwochs⸗- Blatt, und alle, welche bis zum Mittwoch⸗Abend eintreffen, in das Samſtags⸗ Blatt. Schließlich fügen wir noch bei, daß das Intelligenz⸗Blatt in einer Auflage von
1200 Exemplaren gedruckt und faſt in alle Theile des Großherzogthums verbreitet wird, weßhalb ſich alle in dieſem Blatte befindende Inſeraten einer ausgebehnten Verbreitung zu erfreuen haben.
Friedberg. Die Redaction.
Darmſtadt, 17. Juni. Die heute erſchienene Nr. 29 des Großh. Heſſ. Regierungsblattes enthält nachſtehende Verkündigung, das Ableben Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs Ludwig II. von Heſſen und bei Rhein ꝛc. ꝛc. betreffend.
„ Lud Wc II. von Gottes Gnaden Großherzog von Heſſen und bei Rhein c. dec. A Dem Allmächtigen hat es gefallen, Unſeres vielgeliebten und hochverehrten Herrn Vaters Königliche Hoheit, den Großherzog Ludwig II., am Heutigen aus dieſem Leben abzurufen.
Von kindlichem Schmerze bewegt, verkünden Wir dieſes allen Angehörigen des Landes.
Die bereits als Mitregenten des Hochſeligen Großherzogs Königlicher Hoheit von vermöge Nachfolgerechts Uns angefallene Regierung werden Wir in denſelben Geſinnungen fortſetzen, die Wir beim Antritte Unſerer Regierung kund gegeben, treu den in Unſerer Proclamation vom 6. März dieſes Jahres
gegebenen Verheißungen, unausgeſetzt bemüht für die Wohlfahrt des Landes, welcher alle Unſere Kräfte gewidmet ſind.
In dieſem Bewußtſein vertrauen Wir Unſerem Volke,
zu Uns getragen, Uns ferner bewahren wird, und blicken getroſt der Zukunft entgegen, die eine verhängnißvolle Zeit Uns, Unſerem Volke und dem großen deutſchen Vaterlande bringen wird.
Urkundlich Unſerer eigenhändigen Unterſchrift und des beigedrückten Staatsſiegels. Darmſtadt den 16. Juni 1848. a
(L. S.) Ludwig.
Uns angetretene, nunmehr
daß es die Liebe und Anhänglichkeit, die es bisher
Eigenbrodt.
Auszug aus dem Regierungsblatt Nr. 30 von 1848. betannt gemacht. Darmſtadt am 16. Juni 1848. Großh. Heſſ.
1 Miniſterium des Innern. Ergenbrodt.
Bekanntmachung: die Landes Trauer wegen des Ablebeng— Ebenſo ſind heute n Vollzugs der Landestrauer bel dem Sr. Köypaglichen Hoheit des Großherzogs Ludwig II. von eſſen und Großh. Militär, ſo wie wegen der auf 12 Wochen feſtgeſetzten Hoftrauer bei Rhe betr. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben zu be. welche nach drei Abtheilungen zu tragen iſt, die nöthigen Anordnungen een geruht, daß die Landes⸗Trauer wegen des betrübenden Ablebens getroffen worden 1 ge des Großherzogs Ludwig II. Königlicher Hoheit auf zwölf Wochen zu 1
beſtimmen ſei. Dieſer allerhöchſte Befehl wird zur Nachachtung hiermit
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