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ab, auf welchem die jedesmal zu ernennende Anzahl von Mitgliedern aus den Wählbaren des Bezirks eingeſchrieben wird. Gewählt find Diejenigen, welche bei der Zuſammenſtellung der Stimmen aus dem ganzen Bezirke die meiſten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleich⸗ heit entſcheidet das Loos.— Art. 23. Die Wahl wird in der Gemeinde von dem Bürgermeiſter 3 Tage zuvor bekannt gemacht und von ihm mit Zuziehung von zwei durch das Loos beſtimmten Mitgliedern des Gemeinde⸗ raths geleitet. Für die Abſtimmung bleibt das Protokoll in Gemeinden
unter 1000 Seelen einen Tag, in Gemeinden unter 3000 Seelen zwei
Tage, in Gemeinden über 3000 Seelen drei Tage offen; wer in dieſer Zeit nicht abſtimmt, wird angeſehen, als trete er dem Ergebniß der er⸗ folgten Abſtimmung bei.— Art. 24. Das Protokoll, welches die Namen der Abſtimmenden und die Stimmenzählung nach den beizufügenden Stimmzetteln enthalten muß, wird, unterzeichnet von den leitenden Orts⸗ vorſtandsperſonen, an die Regierungscommiſſion eingeſendet. Dieſe hat die Gültigkeit der Wahl vorläufig zu prüfen, und etwaige Formfehler, wenn es geſchehen kann, berichtigen zu laſſen. Auf den Grund einer Zuſammenſtellung aus den Abſtimmungen find ſodann die Namen der Gewählten in den Gemeinden zu verkündigen. Ueber die Gültigkeit der Wahl entſcheidet der Bezirksrath ſelbſt.— Art. 25. Der Gewählte kann aus erheblichen Gründen von der Annahme und von dem Eintritt in den Bezirksrath entbunden werden. Ueber die Erheblichkeit der Entſchul⸗ digungsgründe entſcheidet der Bezirksrath.— Urkundlich Unſerer eigen⸗ händigen Unterſchrift und des beigedrückten Staatsſiegels.
Darmſtadt den 31. Juli 1848.
(L. S.) Ludwig. Jaup.
2) Bekanntmachung des Miniſteriums des Innern, die Aus⸗ führung der Organiſation der dem Miniſterium untergeordneten Verwaltungs behörden betr. Se. Kön. Hoheit der Großherzog baben zu befehlen geruht, daß die durch das Geſetz vom Heutigen ange⸗ ordneten Regierungscommiſſionen von dem 21. Auguſt d. J. an in Wirk⸗ ſamkeit treten, ſomit die Provinzialcommiſſäre, Kreisräthe und Landräthe ihre Amtsverrichtungen einſtellen, hiernächſt aber die erforderlichen Wahlen zur Bildung der Bezirksräthe angenommen werden ſollen.
Dienſt nachrichten: In Folge der neuen Organiſation der Verwaltungsbehörden in dem Reſſort des Miniſteriums des Innern haben Seine Königliche Hoheit, der Großherzog, durch allerhöchſte Deerete vom 1. Auguſt 1848 zu ernennen geruht: 1. bei der Regierungscommiſſion des Regierungsbezirks Gießen: den bisherigen Kreisrath Küchler zu Friedberg zum Dirigenten, den bish. Kreisrath Willich genannt von Pöllnitz zu Worms zum Rath, den bish. Prov.⸗Aſſeſſor, Regierungs⸗ rath Eckſtein zu Gießen zum Aſſeſſor mit Beibehaltung des Charakters als Regierungsrath, den bish. Kreisſecretär Pietſch zu Alzey und den bish. Kreisſecretär Hallwachs zu Großgerau zu Secretären; II. bei der Regierungscommiſſion des Reg.⸗Bez. Alsfeld: den bisherigen Landrath Hoffmann zu Neuſtadt zum Dirigenten, den bish. Landrath Fröhlich zu Lauterbach zum Rath, den Hofg.⸗Secretariats⸗Acceſſiſten Strecker aus Darmſtadt zum Secretär; III. bei der Regierungscom⸗ miſſion des Reg.⸗Bez. Friedberg: den bish. Kreisrath Ouvrter zu Grünberg zum Dirigenten, den bish. Kreisrath Dr. Rautenbuſch zu Heppenheim zum Rath, den bish. Kreisſecretär Dr. Krach zu Friedberg zum Secretär; IV. bei der Regierungscommiſſion des Reg.⸗Bez. Nidda: den bish. Kreisrath Fuhr zu Alsfeld zum Dirigenten, den bish. Kreis⸗ ſecretär Dr. Knorr zu Nidda zum Aſſeſſor, den bish. Kreisſecretär von Zangen zu Grünberg zum Secretär; V. bei der Regierungscom⸗ miſſion des Reg.⸗Bez. Biedenkopf: den bish. Provinzialſecretär Trapp zu Gießen zum Dirigenten, den bish. Kreis ſecretär Schaaf zu zu Hungen und den Hofg.⸗Secretariats-Acceſſſ. Dr. Goldmann aus Darmſtadt zu Secretären; VI. bei der Regierungscommiſſion des Reg.⸗ Bez. Darmſtadt: den bish. Prov.⸗Commiſſ. und Kreisrath Rink Frhrn. von Starck dahier zum Dirigenten, den bish. Kreisrath Heim zu Großgerau, auf Nachſuchen deſſelben zum Rath, den Regierungsrat Küchler dahier zum Mitglied in denſelben Verhältniſſen, in welchen dieſer Beamte bisher dem Provinzial⸗Commiſſär der Provinz Starkenburg beigegeben war, den bish. Prov.⸗Aſſeſſor Dr. Horſt dahier zum Aſſeſſor, den bish. Prov.⸗ Secret. Schmidt dahier und den bish. Kreisſecretär Dr. Weſternacher zu Alsfeld zu Seeretären; VII. bei der Regierungs⸗ commiſſion des Reg.⸗Bez. Heppenheim: den bish. Prov.⸗Eommiſſär und Kreisrath Prinz zu Gießen zum Dirigenten, den bish. Kreisrath App zu Biedenkopf zum Rath, den bish. Kreisſecretär Dr. von Rüding zu Dieburg und den bish. Kreisſecretär von Preuſchen zu Mainz zu Secretären; VIII. bei der Regierungscommiſſion des Reg.⸗Bez. Die⸗ burg: den bish. Kreisrath Kritzler zu Dieburg zum Dirigenten, den
bish. Kreisrath Dr. Spamer zu Büdingen zum Rath, den bish. Kreis. ſecretär de Beauclair zu Bensheim zum Secretär; IX. bei der Re⸗ gierungscommiſſion des Reg ⸗Bez. Erbach: den bish. Krelsrath Dr. Ca meſasca zu Bingen zum Dirigenten, den bish. Kreisrath Follenius zu Hungen zum Rath, den bish. Kreisſecretär Meyer zu Heppenheim und den bish. Kreisſecretär Mellor zu Bingen zu Seeretären; X. bei der Regierungscommiſſion des Reg.-Bez. Mainz: den bish. Prov. ⸗ Commiſſär und Kreisrath Frhrn. von Dalwigk zu Mainz zum Diri⸗ genten, unter Beibehaltung der Functionen eines landesherrlichen Territorialcommiſſärs bei der Bundesfeſtung Mainz, den bish. Fiscalan⸗ walt Juſtizrath Betz zu Mainz und den bish. Subſtituten des Staats⸗ procurators am Kreisgerichte daſelbſt, Pfannebecker, zu Räthen, den bish. Prov.⸗Secr. Jäger zu Mainz, die bish. Kreisſecretäre Müller daſelbſt und Parcus zu Worms zu Secretären.— Zugleich haben des Großherzogs Königliche Hoheit zu beſtimmen geruht, daß ſämmtliche Mit⸗ glieder der Regierungscommiſſtonen, welche im Rathsrange ſtehen, den Amtstitel„Regierungsräthe“, die bei den Regierungscommiſſionen ange⸗ ſtellten Aſſeſſoren den Amtstitel„Regierungsaſſeſſoren“ und die Secretäͤre den Amtstitel„Regierungsſecretäre zu führen haben, ſowie daß den bei der neuen Organiſation verwendeten Beamten, welchen ſeither ein höherer Rang als der eines Collegialraths verliehen war, unter Vorbehalt ihres Ranges, die Fortführung ihres bisherigen Amtstitels geſtattet ſein ſoll. — In Gemäßheit Allerh. Entſchließung vom 1. Auguſt J. J. bleiben von den bisher bei der Verwaltung angeſtellten Dienern die Kreisräthe Müller zu Alzey und Zimmermann zu Vöhl vor der Hand dem Miniſterium des Innern zu beſonderen Aufträgen und Geſchäften zut Dispoſition geſtellt.— Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben in Folge der neuen Organiſation der Regierungsbehörden durch allerhöchste Decrete vom 1. Auguſt 1848 in den Ruheſtand zu verſetzen geruht: den Kreisrath von Rüding zu Bensheim auf Nachſuchen, unter Anerkennung ſeiner langjährigen treuen Dienſte, den Kreisſecretär Stumpf zu Bieden⸗ kopf und den Kreisſecretär Ditt mar zu Offenbach, Letzteren auf Nach⸗ ſuchen bis zur Wiederherſtellung ſeiner Geſundheit.— In Beziehung auf die unter den vorſtehenden Dienſtnachrichten nicht erwähnten Staatsdiener, bei welchen durch die neue Organiſation eine Dienſtveränderung herbei⸗ geführt wird, werden die allerhöchſten Entſchließungen nachträglich bekannt gemacht werden. f
Aus Friedberg).
Vorigen Samſtag den 12. Auguſt, hat uns unſere Garniſon, das 2. Bataillon des 4. Regiments, verlaſſen und am Montag den 14. Auguſt iſt die neue, das 2. Ba⸗ taillon des 2. Regiments, hier eingetroffen. Sowohl bei
dem Scheiden der alten, als bei dem Willkomm der neuen
Garniſon, fehlte es an Beweiſe der Freundſchaft und des guten Einvernehmens von beiden Seiten nicht, und wir hoffen, daß der Freundſchaftsbund, den wir mit unſern Mitbürgern, die wohl längere Zeit bei uns verweilen wer⸗ den, geſchloſſen haben, einen recht feſten und innigen Beſtand haben möge.
) Am Mittwoch, den 16. Auguſt, waren es gerade 40 Jahre, daß unſere Garniſon nach Spanien marſchirte.
Markt Bericht. Friedberg, am 16. Auguſt 1848. Aufgefahren Verkauft. Gattung. wurden wurden[ Mittelpreiſe (Mltr.)(Mltr.) f ke. eee 106 106 9 36 F 56 43 5 31 Gerſte 31 20 4 51 e ee 3 8 3 30 Kartoffeln———— Roggenmehl————
Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden.
H ιe. Bekanntmachung.
(1132) Die Lieferung von 25 Fuder Roggen⸗ ſtroh für die hieſige Anſtalt ſoll, im Wege der
anberaumt wird.
Verſteigerung, in fünf gleichen Abtheilungen, an den Wenigſtfordernden vergeben werden, wozu Termin auf Mittwoch den 23. dieſes, Vormit⸗ tags 10 Uhr, auf dem Directorial-Büreau dahier
Marienſchloß am 9. Auguſt 1848.
J. A. Der Verwalter Baue r.
Bekanntmachung.
(1187) Dienſtag den 22. d. M., ſoll an die Meiſtbietenden öffentlich verſteigert werden: Morgens 8 Uhr im diesjährigen Schlag des Frauenwalds bei Niedermörlen: 1 Stecken geſchält eichen Prügelholz, 1 Wagen 9 Läfte Leſeholz;


