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Steuergeſchichten. J. 5 Wie eine Steuer nicht von oben herab, ſondern von unten herauf dictirt wird.
Im Canton Bern in der Schweiz ruht, wie auch wohl anderwärts, die Armenlaſt auf den Gemeinden. Aber bis vor zwei Jahren war es dort Brauch, daß die, welche von der Gemeinde unterſtützt wurden, an den Gemeinds⸗ verſammlungen kein Stimmrecht hatten. Als nun die Ra⸗ dicalen, die ſich allein für die rechten Volksmänner und Volksbeglücker halten und anpreiſen, an's Ruder kamen und ſich der Regierung bemächtigten, wurde, weil alles gleich gemacht werden ſollte, auch jener mit Vorſicht feſtgeſetzte Brauch aufgehoben, und alſo wurden auch alle die, welche nus Unterſtützung der Gemeinde lebten, in Gemeindsſachen ſtimmfähig gemacht und beſuchten die Gemeindsverſamm⸗
lungen. In einem Orte aber, der dem Einſender dieſes von
einem im Canton Bern ſehr kundigen Manne mit Namen genannt wurde, brachten ſie es durch ihr abſichtliches Schreien, Toben und Drohen dahin, daß ſich die Wohlhabenderen zum Theil von den Gemeindsverſammlungen zurückzogen und gar wegblieben. Das war es, was die von Gemeinds— kinterſtützung Lebenden gerade wollten, denn da ſie ſich nun an den Gemeindsverſammlungen in der Mehrzahl ſahen, ſo ſſetzten ſie durch, daß jedermann vom Tauſend Capitalwerth, das er habe, 2½ als Gemeindsabgabe jährlich bezahlen müſſe, und dabei war es, wenn der Capitalwerth in Gütern beſtand, gleichviel, ob dieſe mit Schulden belaſtet waren oder nicht. Dieſe neue, von den Proletariern oder den aus der Gemeindskaſſe Unterſtützten dictirte Steuer machte eine polle Armenkaſſe, und ſo fielen denn die Unterſtützungen, die ſie bis jetzt bezogen, reich genug aus. Das heißt, Steuer von unten herauf dictirt.
Merke! Daraus können wir lernen, wie wir es micht machen ſollen, nämlich: Wir ſollen es nicht ſo machen, daß uns Steuer von unten herauf dictirt werden kann, über die ſich gar mancher hintendrein hinter den Ohren kratzt. Darum ſollen wir aber auch nicht jedem jungen Manne glauben, was er in den Volksverſammlungen ſagt und in ſeinem Kopfe hübſch ausgedacht hat. Das klingt alles gar ſchön und fällt gut in die Ohren; aber ob es ſich in der Welt ausführen läßt, das iſt nur zu oft ſehr die Frage, und unſer Geldbeutel hat es ſchwer zu büßen, wenn wir den Reden nachfolgen wollten. Viele dieſer jungen Redner haben zwar was in Büchern, aber noch blutwenig in der Welt gelernt, und die anſcheinende Ge— rechtigkeit, welche ſie uns gegen unſre armen Mitbürger predigen, kann, wie in der oben erwähnten Berner Ge—
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meinde, zu einer ſchreienden Ungerechtigkeit fuhren. Ueber⸗ dieß können die jungen Redner, die noch keine Steuer zahlen, nichts von Steuer reden; ſie reden manchmal gerade davon, wie der Blinde von der Farbe.
Nai ig faltig.
Gute Ausſicht für deutſche Frauen. In der Berliner Voſſ. Zeitung findet ſich folgendes Curioſum: Die Kronen von England, Portugal und Spanien werden derzeit von Frauen getragen— eine würdige Anerkennung der Frauenrechte. Da nun auch das Scepter von Oeſtreich und Rußland ſchon von Frauen mit kräftiger Hand geführt worden iſt, ſo kann Deutſchland ohne Vorwurf bei der erſten nothwendigen Neu⸗Wahl eines unverantwortlichen Oberhauptes eine deutſche Frau oder Jungfrau als ſolches hinſtellen. Iſt nun dieſes weibliche Oberhaupt ſchön, gut und geiſtreich, folglich liebenswürdig, ſo wird kein deutſcher Mann, von welcher Farbe er auch ſei, einer ſchönen Reichs verweſerin die Huldigung verſagen.
Schauſpielerleben. Ein gemüthliches Landleben führt die Cruſius'ſche Schauſpielergeſellſchaft auf dem Schießgraben zwiſchen Leipzig und Borna. Ihr Loos iſt in vieler Hinſicht ſorgenfreier als das mancher Stadttheater mitglieder in jetziger Zeit, denn ihre Vorſtellungen werden wenigſtens von 20 umliegenden Dörfern beſucht. Fur den Saal zahlt der Director wöchentlich 1 Thlr. und für ſeine Wohnung(2 Zimmer) 6 Sgr. pro Woche. Die Schau⸗ ſpieler ſind von dem Ortsvorſtand in die nahe liegenden Dörfer förmlich einquartirt und leben bei den Bauern fabel⸗ haft billig; dieſe aber freuen ſich über ihre ſeltſame Ein⸗ quartirung und ſpendiren den Mimen und Miminnen manches Ei und manche Wurſt gratis. Da nun jedes Mitglied der
Geſollſchaft ein Billet zu ſeiner Dispoſition erhält, ſo revan⸗
girt es ſich für die Naturalienſpenden mit dem Billet, deſſen Empfänger es an kräftigem Applaus nicht fehlen läßt. (Neue illuſtr. Ztſchrft.)
Für die hülfsbedürftigen Angehörigen
der bei dem Kampf am 18. v. M. zu Frankfurt verwundeten und gefal⸗ lenen Krieger, ſind bis jetzt bei dem Unterzeichneten eingegangen:
Von X— k. 3 fl. 54 kr „ Ausſchußmitgliedern des Bürgervereins 12 fl. 30 kr. „D. R. B. 1 fl.— kr. „ G. H. 5 fl. 24 kr E F. 4 fl.— kr. „ G. Diefenbach 1 fl.— kr.
Zuſammen 2 fl. 48 kr. Friedberg am 15. October 1848.
Textor.
Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden.
S Edictalla dung.
1422) Nachdem Gr. Hofgericht zu Gießen über das überſchuldete Vermögen des Johannes Zaminer zu Bellmuth den förmlichen Toncurs⸗ proceß erkannt hat, ſo werden hiermit ſämmt⸗ liche, ſowohl bekannte als unbekannte Gläubiger weſſelben, zur Geltendmachung ihrer Forderungen und ſonſtiger Rechts anſprüche, bei Vermeidung des ohne beſonders zu erlaſſendes Präcluſivdecret erfol⸗ Zenden Ausſchluſſes von der Maſſe, auf den auf
Dienſtag den 21. November l. J., Morgens um
4 Uhr, a Liquidationstermin anher vorge⸗ Aden. Zugleich ſoll in dieſem Termin ein Verglei verſucht, ein Maſſecurator beſtellt, ein Gläu⸗
bigerausſchuß gewählt und wegen Verſfilberung des Vermögens verhandelt werden, und werden die desfalls von der Mehrheit der erſchienenen Gläubiger gefaßt werdenden Beſchlüſſe, auch für die nicht perſönlich erſchienenen oder durch nicht gehörig Bevollmächtigte vertretenen Cre⸗ ditoren hiermit für bindend erklärt. Nidda den 25. September 1848. Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Haftre in. Güter ⸗ Verpachtung. (1456) Donnerſtag den 19. Oktober d. J., Vormittags um 9 Uhr, werden auf hieſigem Rathhauſe die den Ludwig Keimiſchen Eheleuten dahier zuſtehenden Güterſtücke, circa 20 Morgen haltend, auf 3 resp. 6 Jahre öffentlich meiſt⸗ bietend verpachtet. Friedberg den 11. Oktober 1848. In Auftrag: Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Bender.
4800 Gulden
(1464) ſind in einzelnen größeren Capitalien gegen in liegenden Gütern beſtehende gerichtliche Sicherheit bei hieſiger Kirche zu leihen. Höchſt an der Nidder den 10. October 1848. Bing mann, Pfarrvicar.
Edictalla dung.
(14706) Der hieſige Bürger und Steinhauer⸗ meiſter Johannes Knaut hat mit ſeinen bekann⸗ ten, mit Vorzugsrechten nicht verſehenen Gläu⸗ bigern eine Uebereinkunft dahin getroffen, daß er deren Forderungen in zehnjährigen Raten und zwar die erſte ſogleich, berichtigen, zur Sicher⸗ heit derſelben aber ſein und ſeiner Ehefrau Ver⸗ mögen generell verpfändet werden ſolle.— Es werden daher nun alle weiteren mit Vorzugs⸗ rechten nicht verſehenen Gläubiger deſſelben hier⸗ mit vorgeladen, in dem Termin
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