Ausgabe 
13.5.1848
 
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2154.

Bickel vom 3. zum Hauptmann im 2. Inf ⸗Reg., der Lieut. Schober vom 4. zum Oberlieut. im 3. Inf.⸗Reg, ernannt. Mit Patenten vom 5. und reſp. 6. April ſind die Oberfeldwebel Ahl und Kohler vom 1. Inf. ⸗Reg. zu Unterquartiermeiſtern, und zwar der Erſtere im 2, und der Letztere im 1. Inf-Reg. ernannt worden. Am 8. April iſt der Hauptmann v. Zangen im 3 Inf ⸗Reg. auf ſein Nachſuchen in den Ruheſtand verſetzt mit dem Charakter als Major, ferner der Haupt⸗ mann von Muralt J. im 3. Inf.⸗Reg. wegen ſeiner körperlichen Dienſt⸗ untauglichkeit in den Ruheſtand verſetzt worden. Es wurden ſodann befor⸗ dert: der Oberlieut. Kehrer J. im 3. Inf-Reg, zum Hauptmann in dieſem Reg.(Pat. v. 8. April), der Oberlieut. Langsdorff vom 4. zum Hauptmann im 3. Inf⸗Reg.(Pat. v. 10 April), der Lieutenant von Rieffel vom 1. zum Oberlieut. im 3. Inf.⸗Reg.(Pat. v. 8. April), der Lieut. Wachter vom 2. zum Oberlieut. im 4. Inf. Reg.(Pat. b. 10 April). Am 12. April wurde der Generallieutenant v. Carlſen, Commandant der Reſidenz, auf ſein Nachſuchen und unter Bezeigung der allerhöchſten Zufriedenheit mit ſeinen langjährigen und treuen Dienſten, in den Ruheſtand verſetzt, ferner der penſton. Generalmajor von Marquard, auf deſſen Nachſuchen, von dem ihm bisher übertragen geweſenen Commando der Garde du Corps entbunden und der Major v. Grancy zum Commandeur der Garde du Corps ernannt, am 13. April dem Oberzeugwart Vol mar der Character als Unterquartiermeiſter ertheilt, am 19. April iſt der Oberfeldwebel Lauckard im Gr. Artillerie corps zum Acceſſiſten bei dem Kriegsrechnungsbüreau ernannt.

Auch ein deutſches Rechenexempel.

Es hat ein republikaniſcher Rechenkünſtler ſich die Mühe genommen, dem deutſchen Volke vorzurechnen, daß 449 männliche und weibliche, erwachſene und unerwachſene Glieder furſtlicher Familien in Deutſchland leben. Derſelbe Rechenkünſtler, welchem es übrigens auf Richtigkeit ſeiner Zählung wenig ankommt, fügt nun noch 827 Perſonen ſtandesherrlicher Abkunft hinzu und behauptet, dieſe 1353 Individuen mit ihrem Anhange verſchlängen jährlich eine Summe von 57 Millionen Thalern zum Nachtheile des Volks. Sodann erhöht er ohne weitere Rechnung dieſe ungeheure Summe von 57 Millionen auf die noch unge⸗ heurere von 70 Millionen Thalern. Endlich fragt er, ob es denn kein Mittel gebe, ſich von dieſem unheilbaren Uebel zu befreien und antwortet: Ja eins, dies ſei aber von Eiſen.

Auf Wen dieſes Eiſen fallen wird, ob auf die Fuͤrſten oder das Volk, das hat uns jener treuloſe Rechenmeiſter nicht geſagt. Wer aber ehrlich rechnen will und kann, der wird ſagen: Das Eiſen, welches Jener gegen die Fürſten ge richtet haben will, fällt am Ende auf das deutſche Volk und vernichtet deſſen Wohlfahrt. Gerade ſo wie er rechnete einſt der Satan einem armen Taglöhner, dem er Verdopp⸗ lung ſeiner Baarſchaft verſprach, ſein Geld aus der Taſche und lachte hintennach als der Arme ſich vor Verzweiflung in's Waſſer ſtürzte, in die Fauſt. Iſt der republikanische Rechenmeiſter ehrlich, warum verſchweigt er denn, woher eigentlich die Einkünfte der Fürſten ſtammen und wohin ſie fließen.

Wir wiſſen es urkundlich, daß das Vermögen der Fürſten größtentheils von ihren Vorfahren ebenſo rechtmäßig ererbt iſt, als die Bauern ihre Hofraithen und Felder er⸗ erbt haben. Und ſo wenig es Jemand fuͤr recht erkennen kann, daß einem Bauer ſein Gut von 60 Morgen oder ſein Wald von 200 Morgen geraubt werde, ſo wenig darf er es recht finden, daß dem Fürſten ſein Gut von 600 Morgen und ſein Wald von 1000 Morgen gewaltſam entriſſen werde. Soll einmal Geſetz und Recht gelten, ſo bleibt ſich das gleich.

Aber ſagt man die Fürſten erhalten ja eine Civilliſte aus der Staatskaſſe, aus der Kaſſe, wohin auch die Steuern des Volkes fließen. Wo dies geſchieht, da iſt es durch einen Vertrag ſo geordnet worden. Der Fürſt hat ſeine Güter, ſeine Waldungen, ſeine Gefälle dem Staat überlaſſen und bezieht dafür eine beſtimmte Summe als Eutſchädigung,. Viele Fürſten haben ſich dabei ſehr billig finden laſſen und

erhalten weit weniger baar als ihre Einkünfte werth waren Andere ſind zwar früher nicht ſo billig geweſen, haben ſich aber jetzt, wo ihre übelen Rathgeber entfernt ſind, eines Beſſeren beſonnen und begnügen ſich in dieſer Zeit, wo Jeder Opfer bringen muß, gern mit Wenigerem. Daß künftig keine Unbilligkeiten mehr vorkommen, dafür ſorgt ſchon das vom Volke gewählte Parlament und die ebenſo gewählten Kammern.

Aber geſetzt, auch die Fürſten hätten mehr Einkünfte als gerade nöthig wäre, iſt dies Unglück ſo groß, daß man ſogleich eine Republik einführen muß? Die Fürſten ver⸗ graben ja nicht ihre Schätze, verzehren ſie auch nicht in Amerika, ſondern in Deutſchland mitten unter dem Volke. Neun und neunzig Thaler von hundert, die ſie ausgeben, fließen in den deutſchen Verkehr zurück und der geringſte Gewerbsmann, der Tagloöhner und Handlanger, bezieht ſeinen Theil daran. Und denkt ihr gar nicht an die vielen Unterſtützungen, welche aus den Händen der Fürſten an Wittwen, Waiſen, Gebrechliche, Invaliden u. ſ. w. fließen? Das ſind keine Kleinigkeiten, die man wie Unkraut mit der Wurzel ausreißen kann. Ein großer Baum würft freilich großen Schatten, aber er bringt auch Säcke voll Früchte, und iſt er einmal umgehauen, ſo erlebt es Einer nicht, bis ein neuer Baum groß gezogen iſt. Eine Stadt iſt vielleicht übel gebaut, man möchte vieles anders haben, aber man brennt ſie doch nicht von Grund aus ab, um geradere Straßen zu bauen. Wer aber eine deutſche Republik ſtatt der conſtitutionellen Monarchie einführen wollte, der würde ſein Unternehmen noch härter büßen müſſen. Laßt es uns einmal ruhig in einem ehrlichen Exempel berechnen.

Koſten der Einführung der deutſchen Republik.

Um zu einer deutſchen Republik zu gelangen giebt es, ſoviel wir ſehen, drei Wege: entweder die Fürſten danken freiwillig ab, behalten aber ihre rechtmäßigen Einkünfte; oder zweitens ſie werden vertrieben und leben im Auslande; oder drittens ſie vertheidigen ſich, ſo lange ſie können und unterliegen zuletzt der Uebermacht.

I. Der erſte Fall iſt gar nicht wohl denkbar und nur von Volksverführern vorgeſpiegelt worden. Wie ſollen die Fürſten auf einmal Alles, was das bisherige Recht und Geſetz ihnen zuſprach, wobei ihre Unterthanen keinen Anſtoß fanden, plötzlich aufgeben? Etwa der Volksredner wegen und aus Furcht vor dem oben angeführten Rechenmeiſter? Und werden ihnen die friedlichen, arbeitſamen Burger, welche die Freiheit lieben, aber doch daneben auch das Geſetz und die Ordnung dazu rathen? Werden etwa die Leute, welche von dem Hofe gelebt haben und ohne denſelben an dem Hungertuche nagen müſſen, die Fuͤrſten bitten, bloße Stan desherrn und Gutsbeſitzer zu werden? Werden endlich ſelbſt die beſten Fürſten, welche es durchaus redlich mit ihren Unterthanen gemeint haben, nicht ſobald als möglich Deutſch⸗ land verlaſſen und mit dem Reſte ihres Vermögens ein billiger geſinntes Vaterland aufſuchen? Kann das deutſche Volk bei einer ſolchen Auswanderung gewinnen? Nein, das Volk verliert, nur die Unruheſtifter, die Hungerleider ge⸗ winnen; die Deutſchen bezahlen wie immer ſchon ſeit 300 Jahren die Zeche.. b.

Doch der Fall iſt gar zu unwahrſcheinlich, wir wollen zu dem zweiten übergehen. 5 g

II. Die Fürſten weichen ohne Widerſtand der Gewalt, aber ſie flüchten ſich aus der Republik in das Ausland, weil ihre bisherigen Unterthanen ihnen nicht länger Sicherheit des Eigenthums und der Perſon gewähren. Das Beiſpiel haben wir vor Kurzem in Frankreich geſehen. Man wird dann die fürſtlichen Güter vielleicht mit Beſchlag belegen, ſie für National⸗Eigenthum erklären ganz nach dem