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§. 4. Die einzelnen Gemeinden organiſiren ſich zu Bezirksvereinen, zeigen ihre Conſtituirung dem Vorort an und erklären demſelben ihren Beitritt zum allgemeinen Turnerbund.
§. 5. Wer wegen Wechſel des Wohnorts direct von einem Vereine in den andern übertritt, bedarf keiner Aufnahme und zahlt kein Eintrittsgeld.
§. 6. Die verſchiedenen Vereine unterſtützen ſich gegenſeitig nach Kräften; als Mitglieder eines und deſſelben Bundes ſtehen ſie für alle ihre Angelegenheiten wie Ein Mann ein.
§. 7. Der Wille der Mehrheit ſei in allen Geſetz.
§. 8. Jeder Verein hat für 10—5 0 ſtimmfähige Mitglieder eine Stimme; für die zwei nächſten 50 je eine Stimme weiter(alſo 150 haben 3 Stimmen); für je weitere 100 eine Stimme mehr. Mehr als 6 Stimmen hat kein Die einzelnen Vereine können Einem oder Mehreren ihre Stimme übertragen, ebenſo können mehrere Vereine zuſammen ihre Stimmen auf Einen vereinigen. g
§. 9. Die Tagſatzung iſt conſtituirt, wenn, der Mitglieder beiſammen ſind.
§. 10. In dringenden Fällen iſt der Vorort befugt, ſelbſtſtändige Maßregeln zu ergreifen.
FS. 11. Als äußerliches Zeichen der Vereinigung der deutſchen Turnvereine führt der allgemeine Turnerbund eine Bundesfahne, der Vorort iſt im Beſitz derſelben.
§. 12. Die Tagſatzung befiehlt den Bundesgliedern ſich, ſo weit es ihnen möglich iſt, zu bewaffnen. Die ein— zelnen Vereine ſind gehalten, von ihrer Bewaffnung dem Vorort Nachricht zu geben.
§. 13. Die Tagſatzung beſchließt, mit der Redaction der deutſchen Volkszeitung dahin zu unterhandeln, daß ſie ein monatliches Beiblatt erſcheinen laſſe, welches die In— tereſſen der deutſchen Vereine vertrete. Die einzelnen Ver— eine verpflichten ſich dagegen für das Abonnement von einem Exemplar dieſer Zeitung.
§. 14. Der Bund hat eine Kaſſe, deren Verwaltung dem Vorort zuſteht. Jeder Verein zahlt für den Kopf jährlich 12 Kreuzer. Der Vorort legt jährlich der Tag— ſatzung Rechenſchaft über die Verwaltung des Bundesver— mögens ab.
§. 15. Zum Vorort iſt Hanau gewählt.
Kraft des uns nach§. 15 gewordenen Auftrags theilen wir den deutſchen Turngemeinden dieſes Bundesgeſetz mit, und fordern hiermit dazu auf:
1) daß alle Gemeinden, die beim Turntage zu Hanau nicht vertreten waren, mit Bezug auf F. 4 die Er— klärung des Beitritts zum Bunde in kürzeſter Friſt an uns gelangen laſſen,
2) daß die beigetretenen Gemeinden(ſ.§. 8) ſofort die Zahl ihrer Mitglieder anzeigen und über dieſelbe vierteljährig bei Einſendung der Beiträge(ſ.§. 14) berichten,
3) daß dieſelben den nach 8. 12 geforderten Bericht ſobald als möglich einſenden,
4) daß die Gemeinden, welchen wir dieſes zuſenden, un— verzüͤglich das Ihrige thun, um dieſes Rundſchreiben auch an die ihnen bekannten Gemeinden in ihrer Umgegend gelangen zu laſſen und namentlich durch die in ihrer Gegend am meiſten geleſenen Blätter zur allgemeinen Kenntniß bringen,
Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden.
rr Bekanntmachung.
(612) In der Nacht vom 28. auf den 29. April wurden aus dem Hofe eines Einwohners
zu Reichelsheim, mittelſt Einſteigens in das in einem Stalle befindliche Hühnerhaus, zehn Stück Hühner, nämlich eins ganz ſchwarz mit einer Haube auf dem Kopf, zwei ſchwarz bunt, etwa vier ganz gelb und drei weiß, entwendet, und es iſt nicht unwahrſcheinlich, daß dieſe Hühner zum Verkaufe nach Frankfurt durch einen Hühnerträger entwendet worden ſind.
5) die beitretenden Turngemeinden werden aufgefordert, ſchleunigſt ſich dem§. 4 gemäß in Bezirks Gemeinden zu ordnen,
6) der Bezirksvorort, der zur geſchäftsführenden Gemeinde erwählt worden, hat alsdann unverzüglich dem Bundes⸗ Vorort Hanau Nachricht zu geben,
7) wegen der nothwendigen Auslagen des Vororts iſt es wünſchenswerth, daß jede Turngemeinde, durch den Bezirksvorort oder geradezu, ſogleich einen vor— läufigen Beitrag einſendet, der- bei der nächſten Tag⸗ ſatzung demnächſt in Abrechnung zu bringen iſt.
Der Vorort wird alsbald zur Verwirklichung des §. 13 ſchreiten und darüber an die einzelnen Gemeinden berichten..
Ein ausführlicher Bericht über die auf dem Turntage gepflogenen Verhandlungen wird demnächſt durch die Preſſe veroffentlicht werden.
Altersvorſitzender der erſten deutſchen Turnerverſamm— lung war Vater Jahn. Wir theilen dies unſern Brüdern mit, weil wir ihnen damit eine freudige Nachricht zu geben glauben und weil auf ſein Vorſchlag der erſte Vorort nach Hanau gelegt worden iſt.
Indem wir uns hiermit unſers erſten Auftrags als Vorort entledigen, ſprechen wir die Hoffnung aus und hegen das feſte Vertrauen, daß alle Turngemeinden die Wichtig⸗ keit der Sache anerkennen und ſich ihr mit ernſtem Willen und allen Kräften anſchließen werden. Was uns bewog, den Turntag binnen ſo kurzer Friſt feſtzuſetzen, war der Wunſch und das ſich uns aufdrängende Bedürfniß, die zu Frankfurt zur Stiftung eines deutſchen Parlaments zuſammen⸗ tretenden Volksmänner für unſere Sache zu gewinnen und ihnen unſere Beihülfe zu verſichern, ſowie wir es fuͤr unſere Pflicht erachten, der zuſammengetretenen Volksvertretung unſern Bund als Stütze und Hülfe darzuſtellen.
Laßt uns nun zu einer Zeit, wo Einigkeit und Einheit
des Volkes vor Allem Noth thut, unſere Kräfte mit denen
des ganzen Volkes verſchmelzen; ſchließen wir uns dem Volke und Vaterland innig an, damit wir ein durch Wollen und Können ſtarkes Ganze bilden, der Freiheit eine Stütze und dem Vaterland eine Wacht werden gegen alle Feinde, die es bedrohen. Wir vertrauen feſt auf den treuen deutſchen Sinn unſerer Brüder, der ja Eins mit uns will— das Wohl des Vaterlandes, und bieten Euch Gruß und Handſchlag.
Der Vorort des deutſchen Turnerbundes. A. Schärttner, Fr. Kreuter,
Sprecher. Schriftwart J. Markt Ber i chat. Friedberg, am 3. Mai 1848.
f Aufgefahren Verkauft a 5 Gattung. wurden wurden Mittelpreiſe
(Mltr.)(Mltr.) 5 ie 12 3 9 10 F 37 25 8 19 Gerste 33½ 2 5 20 Bafer 10 10 4 30 Kartoffeln———— Roggenmehl..—— 2
NB. In Friedberg wurde das Malter Waizen zu 200, Korn 190, Gerſte 170, Hafer zu 120 Pfund gerechnet.
Sämmtliche Juſtiz- und Polizeibehörden wer den erſucht hierauf zu achten und im Auffindungs⸗ falle darüber weitere Mittheilung anher gelangen zu laſſen.
Reichelsheim den 1. Mai 1848.
Herzogl. Naſſ. Amt v. Preuſchen.


