Intelligenz-Olatt
fur die
Provinz Oberheſſen
im Allgemeinen,
den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke
im Beſonderen.
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WM 238.
Mittwoch, den 5. April
1848.
Amtlicher Theil.
Bekanntmachung.
In Folge des§. 13 im Regulativ über die Pruͤfung der Bauhandwerker vom 27. Auguſt 1845, Regierungsblatt Nr. 26, dd. 1845 bringe ich hierdurch zur offentlichen Kenutniß, daß Montag den 17. April d. J., Vormittags 8 Uhr, mit der theoretiſchen Prüfung der Bauhandwerker auf meinem Büreau der Anfang gemacht wird.
Friedberg den 31. Marz 1848.
Der Gr. Heſſ. Kreisbaumeiſter des Baubezirks Friedberg Stockhauſen.
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Auszüge aus dem Regierungsblatte.
Auszug aus dem Regierungsblatt Nr. 15 von 1848.
„Ludwig, von Gottes Gnaden Erbgroßherzog und Mitregent von Heſſen und bei Rhein ꝛc. c. Bei Unſerer neulichen Anweſenheit in Mainz und Worms iſt Uns und Unſerer geliebten Gemahlin, der Frau Erbgroß⸗ herzogin Mathilde, Königliche Hoheit, ein eben ſo feſtlicher als herzlicher Empfang bereitet worden, der Uns mit inniger Freude und Rührung er- füllt hat. Beſonders wohlthuend waren Unſerem Herzen die vielfachen Beweiſe der Zufriedenheit der Bevölkerung mit den öffentlichen Rechtszu⸗ ſtänden und der treuen Anhänglichkeit, welche Uns auch bei dieſer Ver⸗ anlaſfung von den Bewohnern der genannten Städte, ſowie aus allen Theilen der Provinz Rheinheſſen zugekommen ſind, und in welchen Wir eine Gewähr dafür erblicken, daß die Bande der Liebe und des wechſel⸗ ſeitigen Vertrauens unauflöslich bleiben werden. Wir fühlen uns ge⸗ drungen, Unſere volle Anerkennung und Unſern Dank hierfür öffentlich auszudrücken. Urkundlich Unſerer eigenhändigen Unterſchrift und des bei⸗ gedrückten Staatsſiegels.— Darmſtadt den 27. März 1848.
(L. 8.) LuD WIG. H. Gagern⸗.
Auszug aus dem Regierungsblatt Nr. 16 von 1848.
1. Ediet, die zeitgemäße Entwickelung der inneren Verfaſſung der evangeliſchen Kirche des Großherzogthums betr.„Ludwig von Gottes Gnaden Erbgroßherzog und Mitregent von Heſſen und bei Nhein ꝛc. ꝛc. In der Abſicht, die evangeliſche Kirche in ihren ſegensreichen Wirkungen zu fördern, haben Wir auf Antrag Unſerer kirchlichen Behörden beſchloſſen, eine weitere zeitgemäße Entwickelung der inneren Verfaſſung der evange— liſchen Kirche des Großherzogthums in der Art anzubahnen, daß nament⸗ lich den Gliepern des nſchigeiſtlichen Standes die ihnen gebührende Mit⸗
wirkung nicht länger vorenthalten bleibt. Wir werden ſofort eine Com⸗ miſſton mit dem Entwurfe einer ſolchen Verfaſſung beauftragen und den⸗ ſelben einer aus Gliedern des geiſtlichen und weltlichen Standes durch freie Wahl zu bildenden Synode zur Berathung vorlegen. Urkundlich Unſerer eigenhändigen Unterſchrift und des beigedrückten Staatsſiegels.
Darmſtadt am 25. März 1848. 0 (L. 8.) u D WIG. H. Gagern.
2. Verordnung vom 25. März d. J., die in der Schweiz beſtehen⸗ den Handwerkervereine betr.(wodurch die Verordnung vom 19. Febr. 184%„betreffend die in der Schweiz beſtehenden Handwerkervereine/ nut den zu deren Vollziehung ertheilten beſonderen Vorſchriften aufgehoben wird und demnach das Wandern der Handwerker in die Schweiz und auß derſelben fernerhin keiner Beſchränkung unterliegt, ſowie die Unter⸗ ſuchungen, Strafen und Maßregeln, welche in Gemäßheit der nach. 8. 1 aufgehobenen Verordnung verhängt worden, niedergeſchlagen find.
5. Dienſt nachricht. Am 27. März wurde der Hofgerichtsrath Victor Freiherr von Lepel dahier, mit dem Charakter eines Gehetmen⸗ raths, zum außerordentlichen Geſandten und bevollmächtigten Miniſter bei der deutſchen Bundesverſammlung ernannt.
7. Ver ſetzung in den Ruheſtand. Am 27. März wurde der bisherige Großherzogliche außerordentliche Geſandte und bevollmächtigte Miniſter bei der deutſchen Bundesverſammlung, wirkliche Geheimerath Peter Joſeph Freiherr von Gruben, auf ſein Nachſuchen und unter Bezeigung der Zufriedenheit mit ſeinen geleiſteten langjährigen und treuen Dienſten, in den Ruheſtand verſetzt.
Mittel gegen die Kartoffelkrankheit.
Die Großh. Herren Bürgermeiſter erſuche ich Folgendes in ihren Gemeinden zu veröffentlichen, um die ſo nachthei⸗ lige Kartoffelkrankheit zu verdrängen. a
In der Gr. Landwirthſchaftlichen Zeitſchrift vom 15. d. M. iſt angezeigt, daß Herr Dr. Klotz zu Berlin an Se. Majeſtät den König von Preußen eine Eingabe gemacht hat,
„daß er gegen eine Belohnung von 2000 pr. Thlr.
„ein ſicheres Mittel angeben wolle, wodurch die Kar—
„toffelkrankheit aufhoͤren würde.“
Dieſe Eingabe wurde von dem koönigl. preußiſchen Landesöconomiecolleg geprüft, das vorgeſchlagene Mittel für wahrſcheinlich wirkſam erklärt und demſelben die Belohnung zugeſichert, wenn ſich ſolches binnen 3 Jahren bewährte.
Es iſt veröffentlicht worden und beſteht einfach darin,
„daß man nach dem Auslegen der Kartoffeln, zu der
„Zeit, wo dieſe 6 bis 9 Zoll die Erde überragen die
„äußerſten Zweigſpitzen mittelſt des Daumens und des
„Zeigefingers einen halben Zoll— aber nicht tiefer—
„abbrechen, und ſolches nochmals ſpäter in der
„oder 11. Woche, etwa im Juni, wiederholen ſolle.


