Ausgabe 
4.11.1848
 
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Dle Abgabe aus der Hand ſoll ſich in der Regel nach Verzeichniſſen richten, worin von den Ortsvorſtänden ie ſich anmeldenden Einwohner eingetragen ſind und das

Zedürfniß beglaubigt iſt. §. 8.

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III. Beſondere Beſtimmungen für die Gemeinde⸗

Waldungen.

§. 9. Bei Aufſtellung der Wirthſchaftsplane fur die Bemeindewaldungen haben die Großh. Revierförſter ihre Anträge auf Streunutzung nach Maßgabe der.§. 1 und 2 zu ſtellen und ſolche den Ortsvorſtänden zur Einſicht mitzutheilen. Wenn letztere eine ausgedehntere Nutzung oder ſonſt Aenderungen in dem mitgetheilten Plane bean⸗ tragen, die Forſtverwaltung aber aus Rückſichten für Er⸗ haltung der Waldungen hierauf nicht eingehen zu können

Der nach§. 6 in den Domanialwaldungen zur Verſteigerung vorgeſehene Theil der Streunutzung ſoll unter freier Concurrenz veräußert werden. gerung unter freier Concurrenz findet auch dann ſtatt, wenn nach§. 7 die Anforderungen ſo groß ſind, daß ſie zus dem zur Handabgabe beſtimmten Theile der Streu⸗ erndte nicht ſämmtlich befriedigt werden können.

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Die Verſtei⸗

beſchränken.

aufgeſtellten Regeln ebenfalls maßgebend ſind, hat ſodann die Streunutzung ſtattzufinden.

§. 10. Der Forſtverwaltung ſteht in Gemeinde⸗ waldungen über die Frage, ob und an wen Streu aus der Hand abgegeben oder verſteigert werden ſoll, durchaus keine Verfügung zu. betene Begutachtung und auf die, nach den Vorſchriften des Gemeinde⸗Rechnungs⸗ und Kaſſenweſens von ihrer Seite zu führende Aufzeichnung der Walderzeugniſſe zu

Ihre Mitwirkung hat ſich auf er⸗

Darmſtadt am 3. October 1848. Aus allerhöchſtem Auftrage: Großherzoglich Heſſiſches Staats⸗Miniſterium.

Jau p. v. Lehmann.

Markt Friedberg, am 1. November 1848.

Bericht.

glaubt, ſo wird der Ortsvorſtand ſeine abweichende Anſicht Korn

in einem Protokolle niederlegen und dieſes durch die Forſt⸗

behörde der Regierungs⸗Commiſſion des Nach der Entſcheidung dieſer Letzteren,

Aufgefahren Verkauft 5 Gattung. wurden wurden Mittelpreiſe (ltr.)(Mltr.).% Waſſden 23 7 8 505 15 5 5 43 J 9.. F 1 0 Bezirks mitgetheilt. Kartoffelnn 25 21 2 36 für welche die oben Erbſen 5

Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden.

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Immobilien⸗Verſteigerung. Montag den 6. November, Vormit⸗ 10 Uhr, werden die Immobilien des Bürgers und Gerber Philipp Hanſtein in hie⸗ ſigem Rathhauſe meiſtbietend verſteigert: 1) Hofraithe in der Uſaergaß, als Wohnhaus und Ställchen, an Johannes Huber. Zins in die Pio corpora 54 kr. 2) Zwei Gerbhäuſer an der Uſa, nebſt Gärtchen. Dienſtag den 7. November, Vormittags um 9 Uhr, werden in dem Wohnhauſe die väter⸗ lichen und errungenſchaftlichen Mobilien, be⸗ ſtehend in Holzwerk, Weißzeug, Bettwerk, Klei⸗ dungsſtücken ꝛc., dem Meiſtgebot ausgeſetzt. Friedberg den 23. Oktober 1848. In Auftrag: Großh. Heſſ. Landgericht daf. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Bender.

Immobilien-⸗Verſteigerung.

(1520) Montag den 6. November 8 Morgens um 10 Uhr, werden in hieſigem Rath⸗ hauſe die Ludwig Wagenknecht'ſchen Immobilien meiſtbietend verſteigert als:

1) Hofraithe, beſtehend in Wohnhaus, zwei Nebenbäuen, Scheuer, Schoppen, Stall und zwei Mahlgängen an der Uſa.

2) 192 EKlafter S 98 Ruthen Garten in der Eten Gewann, an Johann Heinrich Müller, und

3) 927[◻IKlafter= 2 Morgen, 3 Viertel und 32 Ruthen Garten in der erſten Ge⸗ 9 9 an Heinrich Hanſtein IV. bei der

ühle. Friedberg den 23. Oktober 1848. In Auftrag: Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Bender.

Hofraithe⸗Verſteigerung. (1521) Montag den 6. November, Morgens

um 10 Uhr, wird in hiefigem Rathhauſe die Friedrich Chriſtian Sieck ſche Hofraithe, beſtehend in Wohnhaus, Kegelbahn und Brauhaus, meiſt⸗ bietend verſteigert. Friedberg den 23. Oktober 1848. In Auftrag: Großh. Heſſ. Landgericht Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Gen

Edictalladung.

(1512) Ueber das um 1291 fl. überſchuldete

Vermögen des Georg Mohr von Aſſenheim iſt von Großh. Hofgericht formeller Concurs erkannt worden.

Zum Anmelden etwaiger dem Gericht bis jetzt noch unbekannt gebliebener Forderungen in Selbſtperſon, oder durch einen gehörig legiti⸗ mirten Bevollmächtigten, wird Termin auf

Dienſtag den 28. November, Vormittags um 10 Uhr,

anberaumt, und zwar bei Strafe ſtillſchweigenden

Ausſchluſſes von der Maſſe.

In dieſem Termin ſoll nochmals die Güte verſucht, eventuell zur Ernennung eines Gläu⸗ biger⸗Ausſchuſſes, ſowie zur Beſtellung eines Maſſecurators und Contradictors geſchritten werden.

Gerichtsbekannte Gläubiger ſollen, wenn ſie nicht erſcheinen, als den Beſchlüſſen der erſchie⸗ nenen Gläubiger ſtillſchweigend beigetreten an⸗ geſehen werden.

Friedberg den 16. Oktober 1848.

Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Dr. Gilmer.

Obligation-Verlooſung.

(1515) Von den Partial- Obligationen hie⸗ ſiger Gemeinde wurde durch die heutige Ver⸗ looſung Nro. 18. von 200 fl. den 1. Januar 1849 rückzahlbar und kann der Betrag entweder bei hieſiger Gemeindekaſſe oder dem Handlungshauſe Samuel Lindheimer jun. in Friedberg in Em⸗ pfang genommen werden, da vom Verfalltage

an keine weitere Zinſen vergütet werden.

Holzhauſen den 24. Oktober 1848. Der aue Heff. er

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Bekanntmachung.

(1837 Die auf den 6. November l. 85 Mittags 2 Uhr, in dem Bürger und Schreiner Paul Falk'ſchen Hauſe anberaumte Philipp Kon⸗ rad Kopp'ſche Mobiliar⸗Verſteigerung wird hier⸗ mit zurückgenommen. Friedberg den 2. November 1848. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Bender.

Obligations ⸗Verlooſung.

(1858) Bei der ſtattgehabten Verlooſung iſt die Nro. 21.(100 fl.) zur Abtragung auf den 31. December d. J. beſtimmt worden. Der Inhaber wolle daher bis dahin ſein Geld bei dem iſraelitiſchen Gemeinderechner in Empfang nehmen, da die Verzinſung mit dieſem Tage aufhört. Rödelheim den 9. Oktober 1848. Der Vorſteher H. Ma v.

Jagd Verpachtung.

(1859) Montag den 6. k. M., Mittags um

1 Ühr, ſoll auf hieſiger Bürgermeiſterei die

Jagd in der Gemarkung Rommelhauſen auf 3

Jahre an den Meiſtbietenden öffentlich verpachlet

werden.

Rommelhauſen den 31. Oktober 1848. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Wiegand.

Bekanntmachung.

(1560) Das Befahren des neu planirten Vieinalwegs zwiſchen Steinfurt und Nauheim, in der Gemarkung Steinfurt, iſt wegen der bereits im Betrieb ſtehenden Verſteigerungs⸗ arbeiten bis auf weitere Beſtimmung unterſagt.

Dagegen kann der von Steinfurt am Löwen⸗ thal vorüberführende Weg nach Nauheim hin befahren werden.

Die Gr. Bürgermeiſter der Umgegend werden erſucht, dieſes im Intereſſe ihrer Ortsangehörigen alsbald bekannt machen zu laſſen.

Steinfurt den 1. November 1848.

Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter hönges.

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