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Intelligenz-Olatt
fur die
a Provinz Oberheſſen
im Allgemeinen,
den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke
im Beſonderen.
Sonnabend den 1. April
1848.
Die Redaction des Intelligenz⸗Blattes,
die daſſelbe nicht zu einem Scandalblatt erniedrigen will, erklart Allen,
welche ſie mit Zuſendungen beehrt haben oder
moch beehren wollen, daß ſie jedem Artikel, der augenfällige Unwahrheiten, Entſtellungen, beleidigende Ausfälle gegen be⸗
ſſtimmte Perſonen ꝛc. enthält, im Intereſſe der Wahrheit,
Blattes, welcher zu gemeinnützigen Beſprechungen beſtimmt iſt,
der Ordnung und des Rechts die Aufnahme in dem Theile des
verweigern wird. Dagegen ſtehen die Spalten des Intel⸗
lligenz⸗Blattes gegen Bezahlung der bekannten Inſeratgebühren Jedem zu jeder Mittheilung offen— jedoch müſſen wir
uns auch hier einige Bemerkungen erlauben: 1) Sollte ein Artikel ſehr ſchmutzige Ausfälle enthalten, Namen mit abgedruckt wird.
ſo werden wir ihn nur dann aufnehmen, wenn des Einſenders
2) Wir werden in aufreizenden und Schmähartikeln keinerlei Verbeſſerungen, weder in Styl noch Orthographie, vornehmen,
indem uns das eigenhändig unterſchriebene Manuſcript in F
allen, wo gerichtl. Klage erhoben wird, als Beleg dienen muß.
Auszüge aus dem Regierungsblatte.
Auszug aus dem Regierungsblatt Nr. 12 von 1848.
1. Ediet, die wegen politiſcher Vergehen Verurtheilten oder Beſchuldigten betreffend. LUDWIG von Gottes Gnaden Erbgroßherzog und Mitregent von Heſſen und bei Rhein ꝛc. ze. — Wir haben zwar berelts durch Unſer Edict vom 14. März 1848 im Allgemeinen bedeutende Straferlaſſe allergnädigſt bewilligt; es iſt Uns jedoch ein Bedürfniß des Herzens, Unſere Milde insbeſondere noch auf eine Kategorie von Verbrechen und Vergehen auszudehnen, an welche die Erinnerung um ſo eher erlöſchen mag, da Wir das Vertrauen hegen, daß zu ſolchen Uebertretungen beſtehender Geſetzen der jetzige politiſche Zuſtand des Großherzogthums keine Veranlaſſung mehr geben werde. Wir ver⸗ ordnen demnach, wie folgt: Art. 1. Allen denen, welche bis zum Tage des heutigen Ediets ſich politiſcher Verbrechen oder Vergehen ſchuldig gemacht haben, iſt, inſoweit ſie nicht die dafür gerichtlich erkannten Strafen bereits verbüßten, oder inſoweit ſie nicht früher begnadigt worden ſind, die Strafe hiermit erlaſſen. Die wegen ſolcher Verbrechen oder Vergehen anhängigen Unterſuchungen ſollen niedergeſchlagen ſein und neue Unterſuchungen nicht eingeleitet werden.— Art. 2. Die Unterſuchungs⸗ koſten, welche in Folge rechtskräftiger Verurtheilung von Angeſchuldigten zu erſetzen und am Tage des gegenwärtigen Ediets noch nicht abgetragen ſind, ſollen nicht weiter angefordert werden.— Urkundlich Unſerer eigen⸗
händigen Unterſchrift und des beigedrückten Staatsſiegels. Darmſtadt, am 19. März 1848. (L. 8.) DWG. Kilian.
IV. Adelsanerkennung. Se. K. H. der Großherzog haben am 15. Febr. den dem Gr. Lieut. im Garde⸗Regiment Chevauxlegers Heinrich v. Sanders zu Darmſtadt zuſtehenden Adel Allerhöchſt für den Umfang des Großherzogthums anzuerkennen geruht.
V. Dienſtnachrichten: Am 26. Oetbr. 1847 wurde der Poſt⸗ practikant Goldmann aus Darmſtadt als Poſtaſſiſtent zu Offenbach; 26. Nov. der Privatpoſtgehülfe Og aus Darmſtadt als Poſtexpeditor in Heppenheim; 2. Febr. Poſtoerwalter Schmidt zu Alzei in der Eigen⸗ ſchaft als Poſtmeiſter zu Mainz beſtätigt; 17. Febr. dem Elementarmu⸗ ſterlehrer Kerz zu Bensheim die Lehrerſtelle an der oberen Knabenſchule zu Koſtheim übertragen und dem 2. Landgerichtsdiener Fiſcher zu Bie⸗
denkopf die Stelle eines 2. Landgerichtsdieners zu Gießen ertheilt; 18. dem Pfarrer Schlich zu Flonheim die evang. Pfarrſtelle zu Langgöns übertragen; 25. Aſſeſſor m. St. bei dem Landgerichte zu Bußbach, Calmberg, an das Stadtgericht zu Gießen verſetzt; 29. der Secretär bei der Vifitationscommiſſion der Stadt⸗ und Landgerichte, Dr. Stock⸗ hauſen, zum Aſſeſſor mit St. bet dem Landgerichte zu Butzbach und Hofg.⸗Seert⸗Acceſ. Bott aus Gießen zum Aſſeſſor m. St. bei dem Land⸗ gerichte Grünberg; die proviſ. Lehrer an der Realſchule zu Mainz, Gräff und Simon, definitiv zu Lehrern an dieſer Anſtalt ernannt.
IV. Militärdienſtnachrichten: Am 19. Jan. wurde der Oberſtabsquartiermeiſter Vogel im 3. Inf.-Reg. auf Nachſuchen in den Ruheſtand verſetzt: 26. der Oberquartiermeiſter Liehr vom 2. zum Stabsquartiermeiſter im 3. Inf.⸗Reg. und Unterquaxtiermeiſter Kreſſel im 1. Infant.⸗Regim. zum Oberquartiermeiſter dabei; 9. Februar der Oberſt à la Suite der Reiterei Frhr. v. Drachenfels zum General- major à la Suite ernannt.
VII. Charakterverleihung: Am 25. Febr. dem Forſtſchützen Nieder zu Asbach als„Förſter“. a orſſſchüt
VIII. In den Ruheſtand wurden verſetzt: am 2. Febr. Poſt⸗ meiſter Frhr. v. Jungenfeld zu Mainz, 17. Schullehrer Crönlein zu Nackenheim, 24. Schullehrer Schmehl zu Watzenborn.
IX. Concurrenz für: die evang. Pfarrſtelle zu Bauſchheim, mit jährl. 677 fl.; die Caplanei⸗ und 1. Schullehrerſtelle zu Altenſtadt mit 496 fl.; die kath. Schullehrerſtelle zu Lindenfels mit 270 fl. 38 kr., einſchließlich der Vergütung für Heizung des Schulloeals.
X. Geſtorben ſind: am 22. Dec. 1847 penſ. Schullehrer Eſcher zu Richen; 31. penſ. Schullehrer Arnold zu Niederkaiusbach; 9. Jan. Schullehrer Lotz zu Rödelheim; 20. Jan. penſ. Schullehrer Sartorius zu Monsheim; 21. penſ. Schullehrer Bauſemer zu Gon⸗ ſenheim; 29. penſ. Capitular des ehemaligen Victorſtifts zu Mainz Sep⸗ ler in Kreuznach; penſ. Schullehrer Zeiß zu Holzheim; 16, Febr. penſ. Revierförſter Bierau zu Wallernhauſen; 11, Landg.⸗Actugr Platz zu Hirſchhorn; 14. penſ. Poſthalter und Poſtexpedltor Neeb zu Alsfeld; 16. penſ. Steuerperäquator Rödel zu Seligenſtadt; 22. pen. Geunerallieut. v. Weichs; 25. evang. Pfarrer Schönfeld zu Woöͤllſtein; 26. pens. Zolleinnehmer Schaup zu Alsfeld.


