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für die
Provinz Oberheſſen
im Allgemeinen,
die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen
und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
Amtlicher Theil.
Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Gruͤnberg an die Grßh. Buͤrgermeiſter des Kreiſes.
Betreffend: Die Landgeſtüts-Anſtalt, insbeſondere die Bedeckung der Stuten durch die Landgeſtütsbeſchäler pro 1847.
Ich fordere Sie auf, alsbald Ihren Bedarf an Ver— zeichniſſen und Bedeckſcheinen für das laufende Jahr onzu— zeigen.
Grünberg am 25. Januar 1847.
Sie,
Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Hungen an ſämmtliche Ortspolizeibehoͤrden des Kreiſes.
Betreffend: Die Unterſuchung gegen Philipp Emmel von Friedens⸗ dorf wegen verbotswidrigem Medicamentenhandels und Widerſetzlichkeit. a
Mit Bezugnahme auf nachſtehendes Ausſchreiben weiſe ich Sie an, den Rubricaten im Betretungsfall zu verhaften und mir gefänglich vorführen zu laſſeu.
Hungen den 18. Januar 1847.
Folleni us.
Der Gr. Heſſ. Provinzialcommiſſär der Provinz Ober— heſſen an ſämmtl. Gr. Kreisräthe dieſer Pro— vinz und den Großh. Landrath zu Lauterbach.
Ich benachrigtige Sie hierdurch, daß ich dem unten ſignaliſirten Rubricaten wegen fortgeſetzten Betriebs des verbotenen Medicamentenhandels unterm Heutigen jedes fernere Betreten der diſſeitigen Provinz bei einer achttägigen, im Wiederholungsfalle zu verdoppelnden Gefängnißſtrafe unterſagt habe, und erſuche Sie, den Ausgewieſenen im Be— tretungsfalle verhaften, an das eiuſchlaͤgige Gr. Polizeige— richt zur Beſtrafung übergeben, nach verbüßter Strafe aber denſelben mittelſt Schub in die Heimath verbringen zu laſſen.
Gießen am 7. Januge 1847.
(gez.) Mir n
Signale ment des Philipp Emmel von Friedensdorf im Fürſtenthum Schwarzburg Rudolſtadt.
Alter: 37 Jahre, Größe: 68“ 2% Haare: braun, Stirn: frei, Augenbraunen: braun, Naſe: gerade, Mund: gewöhnlich, Bart: braun, Kinn: rund, Geſicht: rund, Ge— ſichtsfarbe: geſund, Statur: mittel.
Bitte an die Schulbehörden der Kreiſe Fried— berg, Grünberg und Hungen.
Dem Vernehmen nach ſind im Anfang dieſes Monats mehrere Lehrer benachrigtigt worden, daß ihnen für treu geleiſtete Dienſte eine Prämie von fünf Gulden aus der Wenkiſchen Stiftung“) zuerkannt worden ſei. Dieſer geringe Geldbetrag kommt hierbei nicht in Betracht, ſondern einzig und allein die Auszeichnung, welche mit Ertheilung einer Prämie, beſtehe ſie nun in einem Stuck Band, in einem Be— lobungsſchreiben, in einem Titel, oder in dem Silberblicke fünf neuer Guldenſtücke mit dem Bildniſſe des Landesvaters verbunden iſt. Die Lehrer, welche nun durch jene Nachricht freudig überraſcht worden ſind, mögen indeſſen zu beſcheiden ſein, um ein großes Aufheben von ihrer Prämie zu machen und da die Benachrichtigung nicht durch Vermittelung der Ortsſchulvorſtände den Lehrern zugegangen ſein ſoll, ſo bleibt die Auszeichnung verdienter Lehrer den nächſten Vorgeſetz— ten, den Gemeinden und den Amtsgenoſſen auf lange Zeiten ein Geheimniß. Es bedarf aber keines mͤhſamen Beweiſes, daß ohne eine ſolche Mitwiſſenſchaft von Seiten Derer, welche dem Lehrer in ſeinem Berufsverhältniſſe am nächſten ſtehen, die Ertheilung der Prämie nie den Charakter der Auszeichnung erlangt. Im Intereſſe des Volksſchulweſens wagt Einſender die Bitte, es möchten doch die Schulbe— hörden der oben genannten Kreiſe die jüngſt ausgeſprochenen Auszeichnungen im Amtsblatt veröffentlichen.
An Gewährung dieſer ſo einfachen und natürlichen Bitte zweifelt k——
—— im Jauuar 1847.— ein Schulfreund.
) Da einem großen Theil des Publikums von dieſer Stiftung Nichts bekannt iſt, ſo ſei bemerkt, daß nach einer Stiftung des Conſiſto rialraths Wenck zu Darmſtadt vom Jahre 1804 die dreiſhrigen Zinſen von 700 fl. an verdiente Lehrer und fleißige Schüler der Provinz Oberheſſen als Prämien vertheilt werden; die Zinſen vor 400 fl. ſind Prämien für die Provjnz Starkenburg.


