Ausgabe 
22.5.1847
 
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kann. reer Gelegen.

nung. Lich

Intelligenz-Glatt

für die

Provinz Oberheſſen

im Allgemeinen,

die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen

und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.

Amtlicher Theil.

Bekanntmachung. Betreffend: Die polizeiliche Aufficht über die Lebensmittel, insbeſondere auf Fruchtmärkten.

Großh. Miniſterium des Innern und der Juſtiz hat für alle Orte, an welchen Fruchtmärkte abgehalten werden, Folgendes verfügt:

1) Es iſt Jedermann unterſagt, im Umkreiſe eines Ortes, wo der Fruchtmarkt abgehalten wird, bis zu einer Ent⸗ fernung von zwei Stunden, von dieſem Orte innerhalb der Zeit, von der Mittagsſtunde des Tages vor dem Fruchtmarkte an, bis zum Schluſſe des letzteren, Früchte welche ſich auf dem Wege nach dem Orte, wo der Fruchtmarkt abgehalten wird befinden, aufzukaufen.

Y) Es iſt Jedermann verboten, diejenigen, welche mit Fruchtvorräthen auf dem Wege zum Fruchtmarkte, um ſie daſelbſt zu verkaufen, begriffen ſind, oder diejenigen, welche ihre Fruchtvorräthe bereits zum Verkaufe auf dem Markte ausgeſtellt haben, zu bereden, ihre Früchte auf dem Markte gar nicht, oder nur zu einem beſtimm⸗ ten Preiſe zu verkaufen. 1

3) Frucht, welche an den Ort, wo der Fruchtmarkt ab gehalten wird, von der Mittagsſtunde(12 Uhr) des Tages vor dem Fruchtmarkte an bis zum Schluſſe des letzteren eingeführt wird, darf nur auf dem Markte ſelbſt zum Verkaufe gebracht werden, es ſei denn, daß der Verkäufer durch eine Beſcheinigung der Ortspolizei⸗ behörde der Ausfuhrgemeinde nachweiſen kann, daß die Frucht bereits vor der eben angegebenen Zeit verkauft war.

4) Früchte, welche auf einem Fruchtmarkte angekauft worden ſind, dürfen auf demſelben Markte nicht wieder zum Verkaufe gebracht werben.

5) Früchte, welche zum Verkaufe auf den Markt gebracht werden, dürfen vor der zum Beginne der Verkäufe an den betreffenden Orten feſtgeſetzten Zeit nicht verkauft werden.

6) Auf dem Fruchtmarkte darf nur die wirklich dahin mit⸗ gebrachte Frucht verkauft werden; es iſt daher unter⸗ ſagt, nach mitgebrachten Muſtern Frucht auf dem Markte zu verkaufen.

7) Zuwiderhandlungen gegen vorſtehende Beſtimmungen werden, inſoweit nicht die Vorſchriften der Verordnung vom 1. September 1846, wegen unredlicher Steigerung der Fruchtpreiſe, zur Anwendung kommen, mit einer

Polizeiſtrafe von 5 bis 50 fl. geahndet, welche im Falle der Uneinbringlichkeit im Gefängniß mit 40 kr. für einen Tag zu verbüßen iſt.

8) Inſoweit auf den Fruchtmärkten an den einzelnen Orten auch Mehl verkauft wird, finden darauf obige Vor- ſchriften gleichfalls Anwendung.

Da gegen dieſe höchſten Beſtimmungen häufig und wie es ſcheint aus Unkenntniß derſelben gefehlt wird, ſo ſehe ich mich veranlaßt, dieſelben hiermit einzuſchärfen.

Grünberg den 17. Mai 1847.

In Abweſenheit des Kreisraths, v. Rabenau.

Einladung.

Jahresverſammlung des Gr. Heſſ. Hauptvereins der Guſtav-Adolf-Stiftung.

Die Jahresverſammlung der Mitglieder des Gr. Heſſ. Hauptvereins der Guſtav⸗Adolf-Stiftung findet am 30. Juni und 1. Juli d. J. dahier ſtatt und der unterzeichnete Vor ſtand des Wetterauer Zweigvereins beehrt ſich, zu derſelben hierdurch ergebenſt einzuladen. Zugleich bitten wir unſere demnächſtigen Gäſte höflichſt, in den Anmeldungen, welche ſie uns gefälligſt recht bald in frankirten Briefen wollen zukommen laſſen, zu bemerken, ob ſie von einer der Woh⸗ nungen, die uns für jene Tage zur Verfügung geſtellt ſind, Gebrauch zu machen gedenken, und ob ſie dem gemeinſchaft lichen Mittagsmahle an beiden Tagen oder nur an dem erſten Theil zu nehmen beabſichtigen.

Friedberg den 15. Mai 1847.

Der Vorſtand des Wett. Zweigvereins der G. A. Stiftung: Direktor Dr. Cröß mann, Pfarrer Dr. Mathias, Präſident. Sekretär.

Reſultat

des Fruchtmarktes in der Stadt Friedberg am 19. Mai 1847.

Aufgefahren wurden: Waizen(Mltr.) 517½, Korn 40¼, Gerſte 57½, Hafer 28, Erbſen 32, Linſen ½, Wicken 4, Malz 1, Waizen⸗ mehl 90, Vorſchuß 23 ¼, Roggenmehl 45, Kartoffeln 26%, Repskuchen (Stück) 300. Verkauft würden davon: Waizen(Mltr.) 338(Durch⸗ ſchnittspreiſe 25 fl. 55 kr), Korn 32(22 fl. 16 kr.), Gerſte 14(17 fl. 25 kr.), Hafer 21½(8 fl. 2 kr.), Erbſen ½(9 fl.), Waizenmehl 90 (22 fl. 24 kr.), Vorſchuß 23½(27 fl. 20 kr.), Roggenmehl 25(19 fl. 25 kr., Kartoffeln 26(6 fl. 23 kr.).

usgezogen Friedberg den 19. Mai 1847. Der Marktmeiſter J. M. Simon.