Ausgabe 
17.7.1847
 
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ſteigerung.

Intelligenz-Blatt

für die

Provinz Oberheſſen

im Allgemeinen,

die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen

und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.

* 55.

Sonnabend, den 17. Juli

E22.r....

Amtlicher Theil.

Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Hungen an ſaͤmmtliche Gr. Heſſ. Fuͤrſtl. und Graͤfl. Solmſ. Burgermeiſter dieſes Kreiſes. Betreffend: Die Aufſtellung der Gemeindevoranſchläge für 1848. Mit Hinweiſung auf mein Ausſchreiben vom 2. Juli 1845, Nr. 53 des Jntelligenzblattes, fordere ich Sie auf, die rubricirten Voranſchläge bis zum 1. Auguſt dieſes Jahres, bei Vermeidung der Zuſendung von Wartboten, hierher einzuſenden.

Hungen den 8. Juli 1847. Folleni us.

Auszüge aus dem Regierungsblatte. Auszug aus dem Regierungsblatt Nr. 27. von 1847.

1. Geſetz, vom 22. Juni, die zur Fortführung der Steuer⸗ 5 und Grundbücher in Rheinheſſen erforderlichen Meß briefe etr.

II. Gr. Verordnung, vom 22. Juni, die den Beamten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vorzulegenden Meßbriefe betr.

III. Gr. Verordnung, vom 29. Juni, die Eingangszölle fuͤr den ausländiſchen Zucker und Syrup.

IV. Bekanntmachung Gr. Oberpoſtinſpection, vom 29. Juni, daß in Bensheim ein Poſtſtall errichtet und für dieſen die Entfernungen nach den benachtbarten Stationen in folgender Weiſe beſtimmt worden find: nach Bickenbach zu 5%, Weinheim 1, Worms, Fürth(pr. Hep⸗ penheim) 1, Fürth(pr. Lindenfels) 1½¼, Gernsheim Statton.

V. Steuerausſchlag zur Bezahlung des Gehalts des Oberra⸗ binen zu Offen bach für 1847.

VI. Namens veränderungen. Es wurde geſtattet: am 21. Mai der abgeſchiedenen Ehefrau des Sattlermeiſters Baumann zu Zwin⸗ genberg, künftig ſtattBaumann den Familiennamen ihres früheren Ehe⸗ mannesArras und am 4. Juni der Adoptivtochter des Marſtallchai⸗ ſenwärters G. Bittel, Crescenzia Kinz, künftig den NamenBittel zu führen.

VII. Ertheilung eines Patents. Am 11. Juni dem k. preuß. Major a. D. Serre auf dem Rittergut Maren bei Dresden für den ganzen Umfang des Großherzogthums und die nächſten fünf Jahre das ausſchließliche Recht, die von ihm nach den übergebenen Beſchreibungen

und Zeichnungen gemachten Erfindungen und zwar: 1) für Herſtellung von Vorrichtungen zum Schutze der Metalle vor den ſchädlichen Einwir⸗ kungen des Steinkohlenfeuers, 2) für einfache und vervollkommnete Back⸗ öfen, von Außen mit Torf, Braun⸗ und Steinkohlen zu heizen, und auf ununterbrochenes Backen eingerichtet, 3) für einen Heizapparat, J) für einen Apparat zu Erzeugung von Leuchtgas, 5) für Heizung von Dampf⸗ keſſeln und Dampferzeugung hohen Druckes, jedoch nur in der näher be⸗ ſchriebenen eigenthümlichen Zuſammenſetzung und Anordnung der einzelnen Vorrichtungen allein in Anwendung bringen zu dürfen.

VIII. Dienſtnachrichten. Am 1. Juni wurde der Wacht⸗ meiſter bei dem Gardereg. Chevauxlegers Geiß zum 2. Domänenboten bei dem Rentamte Nidda ernannt; 7. dem Schullehrer Heßler zu Geln⸗ haar die evang. Schullehrerſtelle zu Gettenau übertragen und der von dem Herrn Fürſten zu Solms⸗Lich auf die evang. Schullehrerſtelle zu Hauſen,

Kr. Friedberg, präſentirte Schulvicar Her bſt zu Veitshain für dieſe

Stelle beſtätigt; 15. dem Pfarrer Caſtello zu Wöllſtein die kath. Pfarr⸗ ſtelle zu Bingen übertragen.

IX. Charakterverleihung: Am 29. Juni dem Geh. Staats⸗ rathe und Präſidenten des Oberconſiſtoriums Frhr. von Lehmann als wirklicher Geheimer Rath mit dem Prädicate Excellenz.

X. In den Ruheſtand wurde verſetzt: am 7. Juni Schul⸗ lehrer Heßler zu Gettenau.

XI. Concurrenz für die Stelle eines Acceſſiſten bei der Grßh. Steuercontrole und Calculatur Gr. Oberfinanzkammer 1. Sect. mit 500 fl. jährlich(binnen 14 Tagen bei Gr. Oberfinanzkammer 1. Sect).

Wiederholter Rath für Kartoffelzüchter.

Unter obiger Rubrik wird in Nro. 188 der Großh. Heſſ. Zeitung aus Oberheſſen berichtet, daß nach Verſuchen, welche in unſerm Lande angeſtellt worden ſind, es von ſehr großem Nutzen iſt, wenn man die Kartoffelblüthen derjenigen Kartoffelarten, welche Samenäpfel tragen, abbricht, in⸗ dem man dadurch ſtark noch ſo viel Kartoffeln bekommt, und zwar nicht ſowohl hinſichtlich der Anzahl der Knollen, als vielmehr ihrer Größe. Dagegen ſchadet man ſich außerordentlich an dem Kartoffelertrage, wenn man das Kraut abſchneidet und zwar beträgt der Schaden die Hälfte und ſelbſt Dreiviertel des ganzen Ertrags, wenn das Ab⸗ ſchneiden frühzeitig geſchieht; und ſelbſt kurz vor der Reife der Kartoffeln ſchadet man ſich durch Abſchneiden des Kar⸗ toffelkrautes immer noch bedeutend.(Man ſehe Dr. Zeller's landwirthſchaftliche Verhältnißkunde).