u verrichtet: Sell. r Stadtkirche:
Sell.
r Stadtkirche:
r Surglirche: ank. et Burgkircht: def.
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B. J Jui.
Intelligenz-Olatt
für die
Provinz Oherheſſen
im Allgemeinen,
die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen
und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
M 54. Amtlicher Theil.
Der Großherzoglich Heſſiſche
Kreisrath des Kreiſes Gruͤnberg
an die Großh. Buͤrgermeiſter des Kreiſes. Betreffend: Die beſſere Benutzung der wüſten Gemeindeländereien.
Durch das fortwährende Steigen der Bevölkerung und die in den letzten Jahren mehrmals ſtattgehabten mangel— haften Erndten iſt das Bedürfniß, alle Laͤndereien, welche ertragsfähig ſind, der Bebauung zu übergeben, dringender als je hervorgetreten. Da nun im hieſigen Kreiſe noch viele derartige Ländereien, welche den Gemeinden gehören, unbebaut liegen; ſo ſehe ich mich veranlaßt, um dieſem Uebelſtande abzuhelfen, Folgendes zu verfügen:
1) Sie haben binnen drei Wochen Flurbuchsauszüge über alle in Ihren Gemarkungen liegenden Gemeinde Wüſtungen an mich einzuſenden;
Y Dieſe Wüſtungen ſind in ein Verzeichniß zuſammenzu⸗ ſtellen, und iſt bei jeder derſelben mit Zuziehung der Feldgeſchwornen zu bemerken, ob ſie ſich überhaupt zum Urbarmachen und dann, ob zu Feld- oder Wieſen⸗An⸗ lage, oder beſſer zu Wald oder Weide eignet.*
Dieſe Verzeichniſſe, resp. die Richtigkeit der Angaben derſelben, werde ich nach Befund von Sachverſtändigen re⸗ vidiren laffen.
Sind auf dieſe Art diejenigen Flächen feſtgeſtellt, welche
der Feld- oder Wieſen-Cultur übergeben werden können,
ſo wollen ſie unter Zuziehung des Gemeinderaths und der Feldgeſchwornen berathen, welche Grundſtücke, und in wel⸗ chem Termin, die Gemeinde ſelbſt urbar machen laſſen will, ſowie, welche Grundſtücke an arme Gemeindeangehörigen gegen die Verpflichtung der Urbarmachung auf eine Reihe von Jahren in Benutzung gegeben,— und endlich, welche Grundſtücke entweder ihrer Unbedeutendheit oder ſonſtiger Verhältniſſe wegen entweder öffentlich verſteigert, oder an die anliegenden Grundbeſitzer, ebenfalls unter der Verpflich⸗ tung der Urbarmachung, verkauft oder überlaſſen werden ſollen und mir alsdann weitere berichtliche Vorlage machen. Uebrigens empfehle ich dieſen Gegenſtand, der für viele Gemeinden von großer Wichtigkeit iſt, Ihrer beſonderen Sorgfalt. Grünberg am 9. Juli 1847. In Beurlaubung Grßh. Kreisraths: v. Ne bern n.
Mittwoch, den 14
Juli 1847.
Jahresverſammlung der Großh. Heſſ. Mitglieder der Guſtav⸗Adolf-Stiftung im Jahre 1847.
Nachdem die feſtlichen Tage des 30. Juni u. 1. Juli nunmehr vorüber ſind, ſo wird es gewiß manchem Leſer d. Bl. angenehm ſein, etwas Näheres über dieſelben zu er— fahren und es wird demnach Folgendes zur öffentlichen Kunde gebracht.
5 Das Ergebniß der Verſammlung, dem Mancher wegen einzeler Streitfragen mit zagem Muthe entgegenſah, kann ohne Uebertreibung ein wahrhaft glänzendes genannt werden, denn wenn auch, wie natürlich, die Geiſter ſich gerieben haben und reiben mußten, damit einer an dem andern zu Recht und Wahrheit ſich entzünden konnte, ſo iſt doch an keinem der beiden Tage auch nur ein einziges Wort ge⸗ ſprochen worden, in dem nicht der Geiſt der Liebe und der Verſöhnlichkeit geathmet hätte.— Rückſichtlich der Berliner Angelegenheit hat man den einſtimmigen Beſchluß gefaßt, auf der Darmſtädter Generalverſammlung dahin zu wirken, daß künftig die Prüfung der Vollmachten der Deputirten ſich nur auf das Formelle derſelben beziehen ſolle, damit ahnliche Vorfälle, wie die Nichtzulaſſung Rupps, hinfort eine Unmöglichkeit ſeien.— Zum Orte der nächſten Haupt⸗ verſammlung in unſerm Lande wurde Umſtadt beſtimmt; das Verhältniß der auswärtigen Mitglieder des Central⸗ vorſtandes zu Leipzig, ſowie auch das der Abgeordneten der Generalverſammlung gegenüber ihren eigenen und fremden Vereinen, wurde durch mehrere einſtimmige Beſchlüſſe ge⸗ regelt; es wurde feſtgeſetzt, daß der jedes Jahr auszugeben⸗ den, künftig nach dem Kalenderjahre einzurichtenden, Ueber⸗ ſicht über Einnahme und Ausgabe des evangeliſchen Haupt⸗ vereins der G.-A.-Stiftung im Großherzogthum Heſſen“) einige erweckliche Worte vorgeſtellt und ſie am Schluſſe mit einem ſpeciellen Nachweis uͤber die Verwendung der Ein— nahme verſehen werden ſollte; ſodann wurde noch über die, auf nächſtes Jahr vertagte, Veränderung des F. 3 unſerer heſſ. Statuten kurz verhandelt und zuletzt zur Verwendung der Einnahme geſchritten. Es waren 5901 Gulden zur Verfügung, wovon jedoch ſtatutengemäß ein Drittel mit 1967 Gulden dem Centralvorſtand zu Leipzig zu uberweiſen
*) Von dieſer Ueberſicht für 1846, ſowie auch von der Schrift: Guſtav⸗ Adolf am Rhein von Dr. Wagner können in der Wohnung des Hrn. Dir. Roller, Morgens v. 11— 11 Uhr, ſo lange der 1 75 währt, Exemplare unentgeltlich in Empfang genommen
erden.


