Ausgabe 
12.6.1847
 
Einzelbild herunterladen

den Vueinal. d Cdauſſun, werden Diez lags 10 Un, die Benig,

Ingenieur ddetg

chungen.

n geſiltetem etem, unter gleich in die

1 d, elalldtechslet. ruch.

tt der Uler⸗ an Ort und 9 perkaufen: 4, 40% lang 17 lang und deinſtälle mit treit und

00 lang und 9

eimbutg.

Intelligenz-Glatt

für die

Provinz Oherheſſen

im Allgemeinen,

die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen

und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.

0

Amtlicher Theil.

Die Großherzoglich Heſſiſchen Kreisraͤthe der Kreiſe Friedberg, Gruͤnberg und Hungen an ſaͤmmtliche Gr. Heſſ. Fuͤrſtl. und Graͤfl. Solmſ. Buͤrgermeiſter dieſer Kreiſe.

Betreffend: Vertilgung der Raupenneſter.

In Folge der großen Maſſe von Raupen, welche ſich an manchen Orten dieſer Kreiſe in dieſem Frühjahr zeigen, ſehen wir uns veranlaßt, Ihnen folgende in dieſer Beziehung beſtehende Beſtimmungen ins Gedächtniß zurückzurufen, und Sie zur genauen Erfüllung derſelben anzuweiſen. 5 1) Bei eingetretener warmer Frühlingswitterung müſſen

alle Bäume, Geſträuche und Hecken in jeder Ortsge

markung binnen einer von Ihnen anzuberaumenden

Friſt von 8 Tagen von den Grundbeſitzern resp.

Pächtern, geſäubert werden. a 2) Nach Verlauf dieſer 8 Tage haben Sie, in Verbindung

mit Gemeinderathsgliedern, Feldgeſchworeuen, Feld

ſchützen und ſonſtigen, zu dieſem Geſchäft tauglichen,

Männern nachzuſehen, ob Ihrer Aufforderung überall Folge geleiſtet worden iſt und Diejenigen, welche der ſelben keine Folge geleiſtet haben, aufzuzeichnen und in das Feldrugengerichtsprotokoll einzutragen.

3) Nach Artikel 80. des Feldſtrafgeſetzbuchs verfällt Jeder, welcher der Aufforderung der Localpolizeibehörde zur Säuberung der Bäume ꝛc. von Raupenneſtern, nicht Folge leiſtet, in eine Strafe von 2 kr. für jedes Neſt. Nach der 1. Viſitation haben Sie den Säumigen eine nochmalige Friſt von 1 Tag zu geben, um die noch vorhandenen Raupenneſter ſelbſt. zu entfernen. Nach fruchtloſem Verlauf auch dieſes Termins, werden Sie die Vertilgung auf Koſten der Säumigen vornehmen laſſen. 5

4) Derjenige Bürgermeiſter, welcher den unter 1. verord⸗ neten Aufruf unterläßt, oder die Viſitation nach 2. oder eintretenden Falls die Säuberung nach 3. nicht anordnet, verfällt in eine Disciplinarſtrafe von 5 fl.

5) Auf gemeinheitlichen Anlagen iſt das Vertilgen der Raupenneſter auf Bäumen ꝛc. von Ihnen auf Koſten der Gemeinde zu veranlaſſen.

Sonnabend, den 12. Juni

Für dieſes Jahr haben Sie die in dieſem Ausſchreiben enthaltenen Beſtimmungen unverzüglich in Vollzug zu ſetzen. Friedberg, Grünberg und Hungen d. 7. Juni 1847.

. d. Küchler. v. Rabenau. Follenius.

Kann die Theurung auch gute Folgen haben?

Einſender dieſes ſagt ja und beweißt es mit folgendem Geſpräch, welches am dritten Pfingſttage in einem Dorfe unweit Friedberg zwiſchen zwei geweſenen Trunkenbolden, R. und H., Statt fand.

R. Biſt du ſchon lange bei der Kegelbahn? H. Schon eine Stunde. R. Und haſt noch Nichts zu trinken. H. Es iſt mir noch zu früh zum Trinken. R. Ich meine dir müßte es nie zu früh zum Trinken ſein. H. Warum? Weil ich weiß, daß dir zu jeder Zeit, auch mitten in der Nacht, ein halber Schoppen ſehr willkommen iſt. H. Du weißt, daß mir ein halber Schoppen immer willkommen war, ſeit dem er mir aber nicht mehr willkommen iſt, bin ich ein glücklicher Menſch. Meine Frau und meine Kinder ſpuͤren im Vergleich zu den vorigen Jahren die Theurung gar nicht, weil das, was ich fruher von meinem Tagelohn fuͤr Brannt wein ausgab, jetzt bleibt und alſo den höheren Preis der Nahrungsmittel gegen ſonſt ausgleicht. R. Aber was hat dich denn veranlaßt dem Branntwein ſo plotzlich zu entſagen d H. Ich habe ihm nicht plötzlich, ſondern nach und nach ent ſagt. Als er anfing theurer zu werden, konnte ich, weil ich nur wenig verdiente, weniger trinken. Kurz vor Weih⸗ nachten konnte ich gar keinen trinken, weil ich kein Geld hatte und auch keinen geborgt bekam. Da ich nun merkte, daß ich ohne Branntwein ebenſo gut ja noch beſſer arbeiten konnte, ſo entſchloß ich mich gar keinen mehr zu trinken, und ſiehe ich habe es ſo weit gebracht, daß ich gar kein Verlangen nach Branntwein bekomme? Das iſt ſchön von Dir. Obgleich meine Frau und meine Kinder ein wenig Hunger leiden müſſen bei dieſer großen Theurung, ſo ſind ſie doch zufriedner als früher, weil ſie keine Mißhandlungen mehr von mir zu erdulden haben. H. Seit welcher Zeit biſt du denn ſo gebeſſert? R. Erſt ſeit Oſtern. H. Und was gab die Veranlaſſung zu deiner Beſſerung? R. Blos die Theurung. Dadurch daß ich kein Geld hatte, konnte ich keinen Branntwein trinken und dadurch, daß ich keinen Branntwein trank, wurde ich plötzlich aus einem thierähn lichen Weſen ein Menſch.