benebſt den dazu gehörenden Scheuern, in Folge
ausgeſtellt ſind, und daß darum, wenn Jemand mir Geld zuſchickt, ſolches lediglich auf Gefahr und Koſten der Abſender geſchehe und deßwegen darauf bedacht nehmen ſollen, ſo bald wie möglich die von mir ausgeſtellten Quittungen in Händen zu bekommen. Schotten den 2. Februar 1847.
Prät ori us,
Wetterauer Sagen. (S. Intelligenzblatt 1844. Nro. 47.) IV.
Der Nornborn und der Güldenborn bei Dauernheim.)
Zwiſchen dem hohen Berg**) und dem Auwäldchen bei Dauernheim liegt ein Feldgrund, welcher bei dem Volke d'r Nernburren d. i. der Nernboden heißt. Dort iſt d'r Nernborn, wie ihn das Volk nennt.*) Man ſchreibt aber die beiden Namen Nornboden und Norn— born. 1) Das Waſſer des Nornborns iſt dunkel, aber nicht trübe, und von auffallender Kälte. Die Leute trinken nicht daraus; ſie glauben, es ſei gefährlich, Waſſer aus dem Nornborn zu trinken, man kriege das Fieber davon. Nicht gar weit von dem Nornborn, an dem grauen Berge, iſt d'r Gilleborn, Gelleborn, Gealleborn, d. i. der Güldenborn(güldene Born) mit gelblichem Waſſer, welches die Leute ebenfalls nicht trinken. Der Guͤldenborn fließt nicht jedes Jahr, und man ſagt, er ſei oft Jahre lang trocken. Das Volk glaubt, daß er nur in währender Frie— denszeit trocken ſei, und wenn er wieder fließe, ſo bedeute dieß Krieg.
V. 5 Der wilden Frau Geſtühls auf dem hohen Berg.
Im Walde auf dem hohen Berg bei Dauernheim iſt der wilden Frau Geſtühls. Man nennt ſo eine auf der öſtlichen Bergſeite befindliche Stelle mit einem hervor- ſtehenden Baſalt-Felsſtück, an welche ſich mehrere abwärts
*) Zum größten Theile nach gütigen Mittheilungen von Dr. Lorenz Diefenbach, welcher ortskundig iſt. W.
) Im Hohenberg⸗Wald iſt„der wilden Frau Geſtühls“(ſiehe die folgende Sage.)
) Das e in Nern lautet wie ä und wird ſcharf geſprochen.
190 Da das Volk Nern burren und Nernborn ſpricht, ſo bezweifle ich die Richtigkeit der Schreibweiſe Nornboden und Norn born. Denn aus Nern kn wetterauiſcher Mundart kann hochdeutſch weder Norn noch Nörn werden. Was Nern bedeutet, weiß ich nicht; aber es kommt wetterauiſch ein Familienzunahme Nern vor.— Es kommt darauf an, wie jener Boden und Brunnen in alten Urkunden geſchrieben worden ſind. Wer dieß wüßte, thäte wohl, es in dem Intelligenzblatt mitzutheilen. 0
1) Die Brüder Grimm erzählen davon in ihren deutſchen Sagen J. Nr. 166. Vgl. auch Intelligenzbatt 1836. Nr. 9. Ich habe der wilden Frau Geſtühls vor etwa 23 Jahren und ſpäter öfters be⸗ ſucht, und Landleute haben mir das Obige zum Theil erzählt.— Uebrigens iſt Geſtühls, eigentlich Geſtoils in wetterauer Mund⸗ art, ſo viel als die Mehrzahl„Geſtühle.“ W.
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umher liegende kleinere Steine ungefähr in einer Rundung
anſchließen. Jenes große Felsſtück hat auf der obern Flache drei Vertiefungen zu drei Sitzen für drei Menſchen, und neben jedem dieſer Sitze bemerkt man Eindrücke von den Ballen der Hände, dann unten an dem Felsſtücke Eindrücke, welche ſo ausſehen, wie wenn ſie von Ferſen herrührten. Die kleineren Steine ſcheinen ebenfalls zu Sitzen gedient zu haben und heißen der Feuerherd. Die Leute ſagen, mitten in der Rundung zwiſchen den kleineren Steinen und dem großen Felsſtücke habe früher ein ſteinerner, aus Einem Sück beſtehender Tiſch geſtanden, welcher aber ſchon vor langer Zeit nach Bingenheim unter die Linden vor dem Rathhauſe gebracht worden ſei, wo man um ihn unter freiem Himmel Gericht gehalten habe. Von der wilden Frau Ge⸗ ſtuͤhls geht die Sage, es hatten ſich hier in alter Zeit drei wilde, in Felle gekleidete Menſchen aufgehalten: ein Mann, eine Frau und ein Kind und die drei Sitze auf dem großen Felsſtücke ſeien noch Eindrücke, wo ſie geſeſſen. Die Ein⸗ wohner Dauernheims aber hatten Jagd auf dieſe Wilden ge⸗ macht. Der Mann ſei entkommen, dagegen Frau und Kind ſeien gefangen worden. Was indeſſen aus dieſen beiden geworden, hat die Sage nicht weiter aufbewahrt. Nach einer Mittheilung des Pfarrers M. Joh. Draud zu Dauern⸗ heim“) vom Jahre 1653 wären im Sommer 1604 zu ver⸗ ſchiedenmalen bei hellem Tage an der wilden Frau Geſtühls drei weiße Geſtalten geſehen worden. a
6˙%0) Siehe Joh. Juſt. Winkelmanns Beſchreibung der Fürſtenthümer Heſſen und Hersfeld S. 184. 8 8 e
Berichtigung.
Wiewohl dem Muſikverein zu Grünberg der Vorzug, ſchon als älteſter Verein, gehört, ſo ſoll und muß es den⸗ noch bei dem Reſultate der Verlooſung zur Abhaltung der wetterauiſchen Muſikfeſte, welche einſtimmig als Entſcheidung angenommen wurde, bleiben. Die Verlooſung hat aber nicht(wie Einſender des Artikels in Nr. 9 des Int.⸗Bl. irrthümlich angibt) der Reihenfolge nach fur Butzbach, Grünberg, Lich und Friedberg entſchieden, ſondern es entſchied für Butzbach, Lich, Grünberg und Friedberg. Die Richtigkeit dieſes wird wohl ein Jed er, welcher bei der Verlooſung zugegen war, bezeugen können. Dies zur erläuternden Nachricht.
Ein Mitglied des wetterauiſchen Muſikvereins.
Geſin de ⸗ Prämien.
Die verehrlichen Mitglieder des hieſigen Hülfsvereins erlauben ſich das unterzeichnete, dazu beauftragte Ausſchußmitglied andurch zu erinnern, daß die Zeit zur ſtatutenmäßigen Vertheilung der Geſindeprämien wie⸗ derum herannaht. Dienſtherrſchaften, welche ſolche für ihre Dienſt⸗ boten in Anſpruch zu nehmen geſonnen find, müſſen entweder jenem Ver⸗ eine ſeit mindenſtes zwei Jahren als Mitglied angehören, oder doch zu ſeiner Kaſſe bereits eine Beitragsſumme von 8 fl. eingezahlt; Dienſtboten dagegen, für welche die Prämie nachgeſucht wird, müſſen bei einem Mitgliede des Hülfsvereins wenigſtens fünf Jahre lang ohne Unterbrechung treu und redlich gedient haben.
Friedberg den 8. Februar 1847. Dr. Sell.
Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden.
a ι f νινν Immobilien⸗Verſteigerung.
(126) Donnerſtag den 11. Februar l. J., Morgens 11 Uhr, wird in hieſigem Rathhauſe das Adam Rauſchiſche Wohn- und Backhaus,
eingelegten Nachgebots, ſowie 3 Viertel Acker⸗
land im Großgalgenfeld, in hieſiger Gemarkung liegend, öffentlich meiſtbietend verſteigert. Sollten ſich zum Wohn- und Backhaus keine Liebhaber einfinden, ſo ſoll daſſelbe aus der Hand verpachtet werden. Friedberg am 4. Februar 1847. Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter
Edictalla dung.
(142) Jobannes Rühl und deſſen Ebefrau Katharine, geb. Hofmann, zu Ulrichſtein haben
ihr Immobiliar⸗Vermögen unter ihre Söhne getheilt. Beim Mangel vollſtändiger Erwerbs⸗ urkunden werden Diejenigen, welche an dieſe Immobilien, worüber Grundbuchsauszug offen liegt, Eigenthums⸗ oder ſonſtige dingliche An⸗ ſprüche bilden zu können vermeinen, aufge⸗ fordert, ſolche binnen vier Wochen, von heute dahier geltend zu machen, widrigenfalls die Theilzettel beſtätigt werden. Ulrichſtein den 4. Februar 1847. Großh. Heſſ. Landgericht daf. Zimmermann.
en der.


