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* 309. Kirchenbuchs⸗Auͤszug vom Auguſt 1846.
Und treibt die Brüder in's Gedränge,
Denn ach! die Eintracht war entflohn. a
Sie ſahen Fremde ſich in ihr Vermögen theilen Und merken ſich zu ſpät die Lehre von den Pfeilen.
Buchenau, im Kreiſe Biedenkopf, 19. Sept. 1846. (Gr. Heſſ. Ztg. Nr. 265.)
Drei Knaben armer Eltern, etwa 5 Jahre alt, welche, weil ihre Eltern dem Verdienſte nachgegangen, ſich ſelbſt überlaſſen waren, hatten am 17. d. M., Nachmittags um 5 Uhr, eine Stechapfelpflanze(Datura Stramonium) ge⸗ funden, deren ſtachelichte Samenkolben abgepflückt und mit nach Haus genommen. Mehrere vorübergehende erwachſene Perſonen ſahen dieſes gefährliche Spielzeug in den Händen der Kleinen, unterließen es aber die Kinder zu warnen oder ihnen dieſes Spielzeug wegzunehmen, weil ſie dieſe unbe— kannten Kolben für etwas Unſchädliches hielten. Zu ſehen, was dieſer ſtachelichte Kolben enthalte— öffnet einer der Knaben einen ſolchen und findet eine Menge ſchöner gelber Körner darin, die er frohlockend ſeinen Spielgenoſſen zeigt und auch ſogleich beginnt einen Theil des Inhalts zu eſſen, während er den andern geringeren Theil ſeinen beiden Ge⸗ noſſen zu eſſen giebt. Der Genuß dieſer gefährlichen Frucht that bald ſeine Wirkung. Sehr erkrankt fanden die am Abend zurückkehrenden Eltern ihre Kinder, welche ſie geſund verlaſſen hatten, und da ſie die Urſache der Krankheit der, ſelben nicht kannten, hielten ſie ſolche für einen ſogenannten Rothlauf und gaben ſich der Hoffnung hin, daß es am an⸗ dern Morgen ſchon beſſer mit ihren Kleinen ſein würde. Schon um 3 Uhr Morgens machte der Tod den großen Leiden des einen der Knaben, welcher zuerſt und am mei⸗ ſten von der giftigen Frucht genoſſen hatte, ein Ende, die beiden Andern aber wurden, nachdem man unterdeſſen die Urſache ihrer Krankheit erfahren und die gehörigen zweck— dienlichen Mittel angewendet hatte, gerettet.— Wie gut es wäre, wenn auch der gemeine Mann mit den am meiſten vorkommenden Giftpflanzen— und den bei einer etwa ſtatt— gefundenen Vergiftung anzuwendenden Mitteln bekannt ge— macht würde— und wie nützlich eine Bewahranſtalt für kleine Kinder ſich für jedes Dorf erweiſen könnte, hätte ich wohl nicht nöthig hervorzuheben. Unterlaſſen will ich nicht, auf das zum Gebrauche in der hieſigen Schule in dieſem Jahre angeſchaffte Werkchen:„Die wichtigſten Giftpflanzen Deutſchlands in Abbildungen von Lörcher und Fuchs“ aufmerkſam zu machen.“) G. Klein, Pfarrer.
*) Die Nothwendigkeit, das Volk und die Jugend mit den Giftpflanzen und der durch ſie drohenden Gefahr für Leben und Geſundheit be— kannt zu machen, iſt längſt anerkannt und der Großh. Heſſ. Ober⸗ ſchulrath hat auch ſchon 1843(Nr. 43 ſeines Amtsblatts) ein Werk zur Anſchaffung in Schulen empfohlen, das ſich ohne Uebertreibung jedem derartigen Werke an die Seite ſtellen kann. Es führt den Titel:„Die wichtigſten Giftpflanzen Deutſchland's in lebensgroßen Abbildungen, zur Warnung und Belehrung über die Gefahr nach der
Butzbach. Getraut e:
2. Johann Jacob Gerhäuſer, Bürger und Bäckermeiſter zu Offenbach a. M., des verlebten dortigen Bürgers und Mehlhaͤndlers Johann Georg Gerhäuſer hinter— laſſener ehelich lediger Sohn und Anna Margaretha Riegelhuth, des hieſigen Bürgers und Poſtillons Adam Riegelhuth ehelich ledige Tochter.
Getaufte:
2. Dem Bürger und Metzgermeiſter Jakob Melchior II. ein Sohn, Johannes, geb. den 16. Juli.
2. Dem Bürger und Schneidermeiſter Hein. Feldmann II.
eine Tochter, Anna Katharine, geb. den 15. Juli.
2. Dem Bürger und Gaſtwirth Jacob Karl Becker ein
Sohn, Johann Gottfried, geb. den 21. Juli.
Dem Buͤrger und Maurermceiſter Friedrich Rockmer ein
Sohn, Konrad, geb. den 4. d. M.
16. Dem Bürger und Bierbrauer Georg Chriſtian Chelius ein Sohn, Friedrich Chriſtian Ludwig, geb. d. 9. d. M.
Beerdigte:
3. Johann Chriſtian Hermann Stillgebauer, Großh. Heſſ. penſ. Revierförſter, vormals in Lißberg, alt 75 Jahre, 10 Monate, 1 den 2. d. M.
6. Johann Friedrich Stöller, hieſiger Bürger, Bäckermeiſter und Fuhrmann, ein Hoſpitalite, alt 83 Jahre, 6 Mon. und 22 Tage, k den 4. d. M.
6. Johann Ernſt Knabenſchuh, Bürger und Bäckermeiſter, alt 42 Jahre, 4 Mon. und 3 Tage, 1 den 4. d. M.
7. Eva Margarethe, des hieſigen Großh. Poſtmeiſters Philipp Moriz Bender Ehefrau, eine geborne Ockers— hauſen, gebürtig aus Marburg, alt 79 Jahre, 1 Mon. und 18 Tage, 7 d. 5. d. M.
10. Der am 7. getaufte, Konrad Rockmer, r den 8. d. M.
25. Wilhelm Schember, Bürger und Seifenſieder, alt 37 Jahre und 5 Mon., 7 den 23. d. M.
25. Suſanna Eliſabeth, des hieſigen Bürgers und Bäcker meiſters Johann Konrad Wendel Ehefrau, geb. Wen del, alt 43 Jahr, 8 Mon. u. 14 Tage, 7 den 23. d. M.
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Für die Brandbeſchädigten zu Betzenrod
ſind bei dem Unterzeichneten eingegangen: von N. 1 fl., von einem Un⸗ genannten 1 fl., von einer Ungenannten 1 fl., von einer Geſellſchaft mild⸗ thätig Geſinnter 15 fl. Bu 5.
Natur gemalt und auf Stein gravirt von Joſeph Preſtele, Blu⸗ menmaler und Lithographen, ausgewählt und beſchrieben von Carl Soldan, zweitem Lehrer am evangeliſchen Schullehrer-Seminar zu Friedberg.“— Verlag von C. Bindernagel.— Preis eines fein illuminirten Exemplars: 7 fl. 24 kr.
Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden.
rr Ede ala dien g.
(1400) Cigenthums⸗ oder ſonſtige dingliche Anſpruche an die von Kaspar Georg zu Hel⸗ vershain beſeſſenen, theilweiſe veräußerten Immobilien, worüber Grundbuchs Auszüge in der Regiſtratur unterzeichneten Gerichts zu Jedermanns Einſicht offen liegen, ſind bin⸗ nen vier Wochen von heute geltend zu machen,
widrigenfalls demſelben eine ſein Eigenthums— recht daran beſcheinigende Urkunde ausgefer— tigt, reſp. der Kaufbrief beſtätigt werden wird. Ulrichſtein am 14. September 1846. Grßh. Heſſ. Landgericht daſ. Zimmermann.
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(1863) Die einzige Inteſtaterbin und Toch⸗ ter des verſtorbenen Gr. Förſters Werner zu Oberſchmitten, hat den überſchuldeten Nach— laß ihres Vaters ausgeſchlagen und es haben ſich die bis jetzt bekannten Erbſchaftsgläubiger,
zur Anwendung des förmlichen Concursver⸗ fahreus, über die Vertheilung der Maſſe am 4. hujus durch ein gütliches Uebereinkommen arrangirt. Demgemäß werden nunmehr auch etwaige unbekannte Creditoren des Gr. För⸗ ſters Werner hiermit öffentlich aufgefordert, ihre Forderungen in dem auf Freitag den 13. November 1846. Vormittags 9 Uhr,
anberaumten Termin ſogewiß dahier geltend zu machen und ſich bezüglich des getroffenen Arrangements zu erklaren, widrigenfalls ſie bei Vertheilung der Maſſe unberückſichtigt


