Ausgabe 
28.3.1846
 
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des Vereins ihnen auch keine Almoſen mehr geben. Dort oder dort findet ihr Arbeit für euere Kinder. Wenn Ihr dieſen Verdienſt benutzt, und Euch der Unterſtuͤtzung wuͤrdig erhaltet, ſo habt Ihr euer Auskommen.

3) Kinder gehen betteln aus ſchlimmer Ge wohnheit, aus Fahrläſſigkeit, Unſittlichkeit der Eltern. Die näheren Verhältniſſe ſind erforſcht. Ein Mit⸗ glied des Vereins ſagt!Ich kenne Euch, Ihr konntet durch Arbeit euer Brod erwerben, Ihr thut es aber nicht, gut! ich werde die Anzeige machen; das Betteln iſt verboten. Wenn Ihr Euch aber ändern wolltet, dann könnte Euch noch manches Gute zugewandt werden, Ihr könntet wieder zu Ehren kommen. Kommt nur jede Woche zu mir, wenn Ihr nicht gebettelt habt. Ich werde genau achtgeben. Aber mein Vater ſchlägt mich, wenn ich ohne Geld nach Hauſe komme.Ich will darüber mit dem Bürgermei⸗ ſter ſprechen, bettle du einſtweilen nicht ohne Noth. Es iſt beſſer für dich und deine Eltern wenn du nicht bettelſt.

) Kinder verſäumen die Schulez ein Mitglied des Vereins bemerkt es.Du verſäumſt die Schule, wiſſen das Deine Eltern?Ja!Das iſt ſchlimm, da müßt Ihr geſtraft werden. Ich werde mit dem Lehrer und dem Pfarrer ſprechen und werde es auch den Leuten ſagen, die deinen Eltern Arbeit geben. Wer die Schule verſäumt, verdient keine Unterſtützung; wenn wieder Holz ꝛc. ausge⸗ theilt wird, werdet Ihr Nichts erhalten. Wenn Du Dich aber beſſerſt, ſo kann noch Manches gut werden. Verſprichſt Du es, ſo will ich für diesmal noch ſchweigen.

5) Kinder betragen ſich roh auf der Straße man wird es gewahr, ermahnt ſie abzulaſſen. Statt Deſſen erhält man grobe Antwort. Nun ſo iſt die Anzeige in der Schule oder bei dem Schulvorſtande zu machen. Aber die Eltern nehmen ſich der unartigen Kinder an, es gibt wohl Feindſchaft. Das muß auch einmal erduldet werden, wenn aber Geiſtlicher, Bürgermeiſter und Lehrer mit den übrigen Vereinsmitgliedern zuſammenhalten und ſich nicht ſchrecken

laſſen, ſo wird dieſe Autorität dennoch wirken und nicht leicht Jemand ihr geradezu Hohn ſprechen. Natürlich iſt Klugheit und Mäßigung für ein pädagogiſch thätiges Mit⸗ glied des Peſtalozzi⸗Vereines unerläßliche Eigenſchaft. Fortſetzung folgt.)

Bekanntmachung.

Sümmtlichen Bewohnern hieſiger Stadt wird, unter Beziehung auf die Inſtruction Großh. Kreisraths vom 5. Februar 1840, abgedruckt in Nr. 8 des Intell.⸗Blattes vom Jahr 1840, ſowie der Feuerordnung von 1767, im Aus⸗ zuge mitgetheilt in Nr. 9 und 10 deſſelben Blattes von 1840, hiermit bekannt gemacht, daß bei einem entſtehenden Brande in hieſiger Stadt einem beſonderen Ausſchuß die Rettung der Mobilien und Effecten anvertraut iſt, und daß, um das ſtrafbare Eingreifen Unbefugter zu entfernen, jedes Mitglied dieſes Rettungs⸗Ausſchuſſes an einer weißen Binde am linken Arm, auf welcher die Buchſtaben R. A. befindlich

ſind, zu erkennen iſt. Zugleich werden bie Namen der Mit⸗ glieder dieſes Ausſchuſſes zu Jedermanns Beachten hier mit⸗

getheilt. err Profeſſor Dieffenbach, Führer, Domänenrath Buß, Stellvertreter,

4 Gemeinderath Bindernagel, Advokat Bittſcher, u Peter Boutemy, Paul Falk, Adam Feiling, Albert Foucar, 8 Auſſeſſor Gilmer, 3 Karl Graff, Poſthalter Helmolt, Aetuar Hiſſerich, Gottlieb Kettinger, Fabrikant Morell jun., Jakob Pfeffer, , Gemeinderath Preuſſer, 6 Lehrer Ramspeck, Johannes Reitz III., Heinrich Rumpf, Franz Ruppel, Lehrer Störger, Bergrentmeiſter Textor, Advokat Trapp II., Advocat Trapp III., n Wilhelm Valentin,* Philipp Vitriarius,. Gemeinderath Wahl, Chriſtoph Weckerling, Gemeinderath Werner, Jakob Wien. Friedberg den 20. März 1846. f Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Bender.

Kirchenbuchs⸗Auszug vom Januar 1846. Lich.

Getraute: Keine.

Getaufte:

1. Dem hieſigen Ortsbürger und Chriſtian Meyer eine Tochter, den 20. Dezember v. J.

1. Dem hieſigen Ortsbürger und Schloſſermeiſter Johann Sebaſtian Meyer eine Tochter, Anna Eliſabethe Caro⸗ line, Louiſe, geb. den 22. Dezember v. J.

4. Dem Ortsbürger und Schneidermeiſter in Otterbach, Kr. Alsfeld, Andreas Frank ein Sohn, Heinrich, geb. den 26. Dezember v. J.

Dem hieſigen Bürger, Bäckermeiſter und ſtädtiſchen Rechner Philipp Jacob Zimmer ein Sohn, Jacob, geb.

den 4. Januar..

Dem hieſigen Ortsbürger und Schreinermeiſter Joh.

Reger eine Tochter, Anna Eliſabetha, geb. den 30.

Dezember v. J.

Dem hieſigen Ortsbürger und Schneidermeiſter Joh.

David Brodt ein Sohn, Georg Chriſtian, geb. den 7.

Januar. a

Dem hieſigen Ortsbürger und Schuhmachermeiſter Ernſt

Ludwig Walter ein Sohn, Carl Friedrich, geb. den

16. Januar.

Drehermeiſter Heinrich Anna Eliſabethe, geb.

25.

25.

AE

20.