Ausgabe 
28.3.1846
 
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5 Intelligenz-Blatt

für die

Provinz Oberheſſen

im Allgemeinen,

die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen

und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.

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Amtlicher Theil.

Die Großherzoglich Heſſiſchen Kreisraͤthe der Kreiſe Friedberg und Hungen

an die Gr. Heſſ. resp. Fürſtl. und Graͤfl. Solmſ. dieſer Kreiſe.

Betreffend: Den Termin für den Abſchluß und die Einſendung der Gemeinderechnungen für 1845.

Wir ſetzen Sie in Kenntniß, daß nach Verfügung Gr. Miniſteriums des Innern und der Juſtiz in Bezug auf die Gemeinderechnungen für 1845 der Termin zum Schluſſe der Bücher auf den 31. Mai zur Ablieferung der Rechnungen an die Gr. Bürgermeiſter auf den 30. Juni und zur Ein⸗ ſendung der Rechnungen an die Gr. Rechnungskammer auf den 31. Juli d. J. beſtimmt worden. Nichteinhaltung dieſer Friſten und beziehungsweiſe die Unterlaſſung der deßfalls zu machenden Anzeigen haben Disciplinarſtrafen und ſonſtige etwa erforderlich werdende Zwangsmaßregeln zur Folge.

Hiernach haben Sie auch die Gemeindeeinnehmer als⸗ bald zu bedeuten.

Friedberg und Hungen den 20. März 1846.

Küchler. Follen ius.

Zur Wetterauer Chronik.

Wiederum hat der uͤbermäßige Branntweingenuß ſeine bedauerlichen Opfer dahingerafft. Und zwar drei inner halb weniger Wochen in einem Bezirk von einigen Stunden.

Das erſte derſelben war ein Familienvater aus R. Er

ging in Prozeßſachen an das Landgericht zu G. Dort wurde nicht nach ſeinem Recht entſchieden. In dem nahen Wirths hauſe ſuchte er daher ſeinen Aerger bei einem Schnäppschen zu vertrinken. Viel hat er nicht genoſſen, wie er immer und auch diesmal ſagte; aber auf dem Heimwege war er unglücklich. Er taumelte einen ſeinem Wege gerade entge gengeſetzten Weg. Auf dem Eiſe, auf das er alsbald kam, gleitete er aus und blieb liegen. Wie lange, wußte er nicht. Nach längerer Zeit wurde er beinahe erſtarrt gefunden und nach Hauſe gebracht. Er blieb ſteif bis an ſeinen Tod, der wenige Tage darauf erfolgte.

Sonnabend, den 28. Maͤrz

Das zweite der gefallenen Opfer war ein Zimmer⸗ mann aus K. Auch er hatte in dem Gerichtsorte G. eines uber den Durſt getrunken. Auf ſeinem Nachhauſeweg warf ihn der entfeſſelte böſe Branntweingeiſt in ein unbedeutendes Gräbchen mit noch unbedeutenderem Waſſer. Einige Stun⸗ den nachher fand man ihn entſeelt mit dem Kopfe im Schlamm ſtecken.

Das dritte der ungluͤcklichen Opfer war ein Burſche aus dem Kurheſſ. Dorfe D. Er begleitete mit mehreren Kameraden einen zum Militär zurückkehrenden Freund bis nach dem Nachbardorfe H. Dort nahmen ſie den Abſchieds⸗ trunk. Die bei dem Branntweinglaſe uneinig gewordenen Begleiter gingen vereinzelnt nach Hauſe. Der Ruͤckweg fuhrte den Einen an dem Fluͤßchen Nidder vorbei. Er ver⸗ lor an demſelben wahrſcheinlich das Gleichgewicht, ſtuͤrzte hinein und fand in den Wellen deſſelben ſeinen Tod.

Wann wird dieſer verheerenden, immer weiter um ſich greifenden Peſt einmal Grenzen geſetzt werden?

Fingerzeige für den zu gründenden Peſtalozzi ⸗Verein.

1) Eltern mißhandeln ihr Kind. Das Vereins⸗ mitglied wird es gewahr, es ſpricht mit den Leuten, ſie wollen nicht hören, ſie antworten grob. Allein die Autori tät des ganzen Vereins ſteht hinter dem Einzelen.Ich muß es berichten, Ihr werdet ſehen, welche Unannehmlich keiten Ihr Euch zuzieht. Der Ausſchuß des Vereins, dem ich zu dienen verſprochen habe, ſpricht mit dem Beamten, Ihr werdet vorgeladen. Es iſt beſſer, Ihr laßt Euch zeitig warnen.

2) Kinder gehen betteln aus Noth. Ein Ver⸗ einsmitglied bemerkt es, fragt nach. Iſt wirkliche Noth vorhanden, ſo ſucht unſer Freund die Verhältniſſe ganz genau zu erforſchen, berichtet an den Ausſchuß und erhält Zuſicherung einer Unterſtützung.Wenn Ihr eure Kinder nicht mehr betteln ſchickt, werdet Ihr eine monatliche Unterſtützung von ſo und ſo Viel erhalten, wo nicht, werden alle Mitglieder