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Intelligenz⸗ Blatt
5. für die
Probinz Oberheſſen
im Allgemeinen,
die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen
und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
Amtlicher Theil. Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg
an die Gr. Geiſtlichen und Bürgermeiſter des Kreiſes,
ſowie die Polizeikommiſſaire zu Wickſtadt und Engelthal.
Betreffend: Die Aufnahme der Bevölkerung in den Zollvereinsſtaaten, insbeſondere im Großherzogthum Heſſen nach dem Stand der Bevölkerung im Monat Dezember 1846.
Unter Bezugnahme auf die deßfalls erlaſſene Inſtruc⸗ tion vom 4. April 1833 und die Miniſterial-Ausſchreiben vom 31. Juli 1837, 23. Auguſt 1843 und 7. September 1846, von welchem letzterem gleichzeitig mit den Formularen zu den Bevölkerungsliſten ein Exemplar an Sie, die Bürger— meiſter abgeht, welches zur Einſicht den Herren Geiſtlichen
vorzulegen iſt, ſinne ich Ihnen an die Bevölkerungsliſten
zu gehöriger Zeit aufzuſtellen und bis ſpäteſtens den 15. Dezember d. J. an mich einzuſenden. Friedberg den 19. September 1846. Küchler.
Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Hungen an ſaͤmmtliche Gr. Heſſ. Fuͤrſtl. und Graͤfl. Solmſ. Buͤrgermeiſter dieſes Kreiſes. Betreffend: Den Ankauf der Kartoffeln zum Branntweinbrennen.
5 Unter Bezugnahme auf die früher von mir, in obiger Beziehung, erlaſſenen Ausſchreiben mache ich Sie noch zur Bedeutung der Branntweinbrenner darauf aufmerkſam, daß ich denſelben zum Ankauf von Kartoffeln zu ihrem häus⸗ lichen Gebrauche oder zum Setzen nur alsdann Erlaubniß ertheilen werde, wenn ſie nicht vorher, ſchon durch das Bren— nen ihrer Kartoffeln zu Branntwein, ſich ſelbſt in die Lage gebracht haben, daß ihnen ſpäter der eigne Vorrath nicht mehr ausreicht.
In Ihren Berichten, wegen Geſuchen der Brannt⸗ weinbrenner zum Ankaufen von Kartoffeln, haben Sie an⸗
Sonnabend, de
zugeben, ob dieſelben der obigen Andeutung nicht entgegen
gehandelt haben. Hungen den 16. September 1846. a Follenius.
Auszüge aus dem Regierungsblatte. Auszug aus dem Regierungsblatt Nr. 29.
Bekanntmachung, den zollfreien Einlaß von Mehl und Müh⸗ lenfabrikaten, Getraide und Hülſenfrüchten betr.— Des Groß⸗ herzogs Königliche Hoheit haben in Betracht der fortdauernd ungewöhn⸗ lich hoch ſtehenden Getraidepreiſe und in Erwartung eines in nächſter Aus⸗ ficht ſtehenden Beſchluſſes des Zollvereins allergnädigſt zu genehmigen ge⸗ ruht, daß ausländiſches Mehl und folgende ausländiſche Mühlenfabrikate, nämlich geſchrotete und geſchälte Körner, Graupe, Gries und Grütze, deß⸗ gleichen geſtampfte oder geſchälte Hirſe, vom 1. October d. J. an und vorerſt bis zum 1. Mai 1847 frei vom Eingangszolle in das Großher⸗ zogthum eingeführt werden dürfen.— Indem dies hiermit zur öffent⸗ lichen Kenntniß gebracht wird, wird zugleich bemerkt, daß die Verfügungen vom 3. und vom 26. Febr. d. J. über den zollfreien Einlaß von Ge⸗ traide und von Hülſenfrüchten fortwährend in Wirkſamkeit bleiben.— Darmſtadt, den 19. Sep. 1848. Aus allerhöchſtem Auftrag: Großhrzgl. — Miniſterium der Finanzen. Zimmermann.—— Schleier⸗ macher.
*r Zur Wetterauer Chronik.
Binnen vier Tagen ſind wir durch den Klang der Sturmglocke viermal in Angſt und Schrecken verſetzt wor— den; den 19. Sept. Vormittags brannte es in Oſſenheim, den 20. gegen Abend in Friedberg, an demſelben Tage um 9 Uhr in Münzenberg, den 23. Morgens um 3 Uhr zu Burggräfenrode. Die beiden erſten Male ſoll der vom Elemente verurſachte Schaden nur ſehr unbedeutend geweſen ſein, namentlich in hieſiger Stadt, die beiden letzten Male aber ſind verſchiedene, mit den Erträgniſſen des Bodens angefüllte Scheuern ein Raub der Flammen ge⸗ worden. Welch ein Verluſt in dieſem, Gottlob! ſo geſeg⸗ neten und doch, daß Gott erbarm! ſo hungrigen Jahre.— So häufig wiederkehrende Feuersbrünſte können— das iſt die gelindeſte Auslegung— nur bei einer großen Nach läſſigkeit und Unvorſichtikeit zum Ausbruche kommen und es iſt in hohem Grade zu beklagen, daß die bejammerns— werthen Beiſpiele von Brandungluͤck, zu denen in dieſem Jahre in unſerm Vaterlande ſchon wieder Beerfelden, Biſſes und Betzenrod gehören, die Leute immer noch


