Ausgabe 
25.11.1846
 
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6 50 Der Großherzoglich Heſſiſche b Rentamtmann des Rentamts Schotten an die Grßh. Buͤrgermeiſter des Bezirks.

Die Hebregiſter über die Forſtſtrafen für das 4. Quartal und Feldſtrafen für 5. Periode liegen vor und und es können an den bekannten Zahltagen Mittwochs und Donnerstags Zahlungen dahier geleiſtet werden. Ausnahmsweiſe werden bis zum 15. December auch Frei tags Forſt⸗ und Feldſtrafen eingenommen.

Sogleich nach dem 15. December muß den geſetzlichen Beſtimmungen gemäß das Zwangsverfahren eintreten.

Sie wollen dies in ihren Gemeinden bekannt machen laſſen. 5

Schotten den 16. November 1846. Prätorius.

372 K.

Entſchließung der höchſten Staatsbehörde, den Art. 10 bes Geſetzes vom

21. Februar 1824 in Wirkſamkeit zu ſetzen.

VI. Nichterhebung eines Theils einer für 1846 zur Beſtreitun der Bedürfniſſe der iſraelitiſchen Religionsgemeinde Pfungſtadt mit Eſchollb rücken genehmigten Umlage. Cortſetzung folgt.)

itt,

Die Leſer werden ſich vielleicht noch erinnern, daß ich vor einigen Monaten auf dem Wege von Frankfurt nach der Heimath eine namhafte Geldſumme, die Frucht vieljäh⸗ rigen Fleißes, verloren habe. Alle Bemühungen, auch nur einen Theil jenes Geldes wieder zu erhalten, waren bis jetzt vergebens. Darum hoffe ich, daß wohlthätige Menſchen freunde ſich meiner und meiner armen Familie annehmen werden.) i

Grünberg den 15. November 1846.

Casper Heydt.

Auszuͤge aus dem Regierungsblatte. Auszug aus dem Regierungsblatt Nr. 34 von 1846.

(Forſetzung.)

III. Bekanntmachung Gr. Miniſteriums der Finanzen vom 19. Oct., die Ausführung des Art. 3 des Vertrags wegen Fortdauer des Zoll⸗ und des Handelvereins vom 8. Mai 1841 in Beziehung auf die Erhe⸗ bung und Controlirung der innern Steuern von Wein, Obſtwein, Branntwein, Bier und Tabak betr. Hiernach wird, mit Bezug auf Nr. 39 des Reg.⸗Bl., vom 9. Dec. 1841, zur öffentlichen Kenntniß ge⸗ bracht: 1) Die Gr. Ortseinnehmerei zu Gernsheim iſt ermächtigt worden, unter Antheilnahme des Gr Diſtrictseinnehmers daſelbſt, Ueber⸗ gangsſcheine bei der Verſendung übergangsſteuerpflichtiger Gegenſtände auszustellen. 2) Die Gr. Ortseinnehmerei zu Mörfelden hat die Er⸗ mächtigung erhalten, Ausfuhrbeſcheinigung über Wein zu ertheilen, welcher auf dem geraden Weg von Mörfelden über die Gehſpitze nach

ankfurt a. M. ausgeführt wird. 3) Die Grßh. Ortseinnehmereien zu

ſſenheim, Oſſenheim, Beyenheim und Bingen heim haben die Befugniſſe als Uebergangsſtellen für den Verkehr mit dem herzl. naſſ. Amte Reichelsheim erhalten. 4) Die Gr. Uebergangsſtelle zu Zamen iſt nach Heiſters verlegt worden. 5) Im Kurfürſtenthum Heſſen iſt zu Langenſchwarz, gegenüber der Grßh. Uebergangsſtelle zu Schlitz, eine Uebergangsſtelle errichtet worden.

IV. Bekanntmachung Gr. Oberpoſtinſpection vom 19. Oct., daß auf dem Gießen⸗Wetzlarer⸗Local⸗Poſtwagen⸗Cours die Einrich⸗ tung des Wagens die Abgabe von Coupeeplätzen zuläßt(Perſonentaxe per Meile 21 kr).

V. Bekanntmachung Gr. Provinzial⸗Commiſſariarts von Starken⸗ burg vom 24. Sept., daß in Betracht der häufigen zu Falkengefäß und zu Unterfinkenbach, Landrathsbezirk Erbach, vorgekommenen Brände, man ſich bewogen gefunden hat, in dieſen Gemeinden gemäß

) In Nr. 67 des Int⸗Blatt. wurde mitgetheilt, daß der Eier⸗ und Butterhändler Caſpar Heidt von Grünberg zwiſchen Oberwöllſtadt und dem Nauheimer Chauſſeehaus ein(an dem mit einem Eſel be⸗ ſpannten Wägelchen befeſtigt geweſenes) Körbchen verloren habe, welches, außer einem Päckchen Knöpfen und mehreren ſchriftlichen Beſtellungen, 76 Gulden enthalten hätte, daß ihm noch nicht ein⸗ mal ſo viel übrig geblieben wäre, ſeinen Hunger ſtillen zu können und daß ſeiner eine achttägige Wöchnerin und vier kleine Kin⸗ der zu Hauſe harrten. Ich ſah damals die Verzweiflung des Mannes, der ſein Jahre lang erſpartes Betriebskapitälchen auf ein⸗ mal verloren hatte, hörte ſein Jammern bei dem Gedanken an ſeine Familie und die Zukunft und ſuchte ihn damit zu tröſten, daß wenn er ſein Geld nicht wieder erhalte, es gewiß noch gute Menſchen geben würde, die Mitleid mit ſeiner Lage haben, ſeinen Verluſt einigermaßen zu erſetzen ſuchen, und es ihm wieder möglich machen würden, ſeine Familie redlich zu ernähren. Daß der Mann ſein Geld nicht wieder erhalten hat, wird mir aus Grünberg ſoeben von ſehr achtbarer Hand geſchrieben und daran der Wunſch ge⸗ knüpft, daß ich obige Bitte in das Int.⸗Blatt aufnehmen und mich zur Annahme von milden Beiträgen bereit erklären möchte. Dieſem Wunſche komme ich recht gerne nach und hege die Hoffnung, daß ich bald in dieſem Blatte Beiträge melden kann, die mein e auf die Mildthätigkeit guter Menſchen rechtfertigen werden.

Friedberg den 18. November 1846.

C. Bindernagel.

Mit herzlichem Danke beſcheinige ich den Empfang der mir, in Folge des Abdruckes vorſtehender Bitte in Nr. 91. d. Bl., für C. Heidt bereits zugeſtellten milden Gaben, als: Von einem Ungenannten 30 kr., von N. 18 kr., von R. 1 fl: von B. 12 kr., von B. S. 12 kr., von Herrn Mayer Hirſch von Friedberg 1 fl. 12 kr., von R. 1 fl., ge⸗ ſammelt in Wickſtadt 2 fl. 48 kr., von einer Ungenannten 2 fl.; zuſam⸗

men; gef 12 kr. 1 Friedberg den 23. November 1846. Der Obige.

Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden.

S ινν N ννιν

Oeffentliche Aufforderung.

(1399) Herrmann Feldmann, Sohn der weiland Friedrich Philipp Feldmanns Cheleute von hier, geb. am 2. May 1776, und ſeit langen Jahren abweſend, oder deſſen etwaige Leibeserben, werden hiermit aufgefordert, um ſo gewiſſer von heute an binnen acht Wochen dahier zu erſcheinen, beziehungsweiſe ſich ge⸗ hörig zu legitimiren, und das unter Ver waltung ſtehende Vermögen des Erſtgenann ten in Empfang zu nehmen, als ſonſt dieſes an die dahier befindlichen nächſten Verwandten gegen Caution verabfolgt werden wird. Butzbach den 3. November 1846. Grßh. Heſſ. Landgericht daf. Mosler.

Bekanntmachung.

(1627) Forder ungen aller Art an den Nach⸗ laß der Chriſtian Schmidt's Eheleute, von Oberflorſtadt, ſind, bei Vermeidung Ausſchluſ⸗

ſes vom Inventar, binnen 14 Tagen von der erſten Bekanntmachung an, bei dem Gr. Bürgermeiſter in Florſtadt zur Anzeige zu bringen. Friedberg am 9. November 1846. Gr. Heſſ. Freih. v. Löw. Landgericht Hofmann. Dr. Gilmer.

Oeffentliche Aufforderung.

(1631) Anſprüche an den geringen Nach⸗ laß der ledigen und kinderlos verſtorbenen Juliana Guckelsberger, Tochter des Peter Guckelsberger zu Rockenberg, ſind im Termin Montag den 7. Dezember d. F. Morgens 9 Uhr ſo gewiß dahier anzumelden, als ſonſt bei Vertheilung der Maſſe keine Rückſicht darauf genommen werden wird. Butzbach, den 9. November 1846. 2 Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Mosler. CEalmberg.

eta llg dung.

(1628) Cigenthums⸗ oder ſonſtige Anſprüche an die von Heinrich Zugſchwerdt's Ehefrau zu Sellnrod, in Gemeinſchaft mit dem Be⸗ vollmächtigten ihres entwichenen Ehemannes,

verkauften Immobilien, desgleichen an die

von der Erſteren noch beſeſſen werdenden Grundſtücke, worüber Grundbuchs-Auszüge in der Regiſtratur des unterzeichneten Ge richts zu Jedermanns Einſicht offen liegen, ſind ſo gewiß binnen vier Wochen dahier geltend zu machen, widrigenfalls die Beſtäti⸗ gung der bereits ausgefertigten Kaufbriefe erfolgen und der Heinrich Zugſchwerdt's Che⸗ frau eine, ibres Ehemannes Eigenthum an den betreffenden Grundſtücken beſcheinigende, Urkunde zugefertigt wird. Ulrichſtein, den 12. November 1846. Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Zimmermann.

Edictalla dung.

1629) Die Geſchwiſter der ledigen und Nu verſtorbenen Barbara Scheibel, Toch⸗ ter des Stephan Scheibel zu Obermöoͤrlen, haben die ihnen von ihrer genannten Schwe⸗ ſter angefallene Erbſchaft unter der Rechts⸗ wohlthat des Inventars angetreteu. Es werden daher Alle, welche Anſprüche an den Nachlaß der Barbara Scheibel bilden wollen, hierdurch aufgefordert, ſolche ſo gewiß binnen 60 Ta⸗ gen dahier anzumelden und zu begründen, als ſonſt ſpäter bei Ueberweiſung der Erb⸗

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