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„Erzlump“; aber auch 3), doch ſeltener, ſo viel als e Menſch in Ausſehen oder Handlung.“ Die Mehrzahl des Wortes lautet die Gäſcht', unter welcher Benennung die heimatlos umherziehende arme Betteljüdin mit einbegriffen wird, für welche man keinen eignen von Gaſcht abgeleiteten Namen hat. Das Wort iſt kein hebräiſches, ſondern ein deutſches, nämlich der Gaſt, mit jüdiſcher Ausſprache, welche das ſt im Innern und am Ende der Wörter in ſcht verwandelt, wie wir in Ober⸗ und Mitteldeutſchland das ſt am Anfange der Wörter ſprechen. So ſprechen unſre Juden z. B. faſchte, haſcht, Laſcht ꝛc. ſtatt faſten, haſt, Laſt ꝛc. Der arme umherziehende heimatloſe Jude aber wurde bis zur jüngern Zeit von den anſäßigen Juden von Ort zu Ort als Gaſt aufgenommen und beherbergt.
18. ganfen, d. i. heimlich entwenden, beſonders Kleinigkeiten. Daher: die Ganfe, d. i. die Kleinigkeits⸗ diebin; der Ganfer, d. i. der Kleinigkeitsdieb; die Ganf⸗ terſe d. i.„ſo viel als man mit einem Griffe in die Hand faſſen kann.“ So ſchreibt man die ſehr üblichen wetter— auiſchen Wörter: gammfe, die Gammf', dr Gammfer, die Gahnterſche. Ganfen und Ganf ſind jüdiſch und nichts anders als hebräiſch ganav(ganabh) ſtehlen und der gannav Dieb.
19. Scheker, d. i. Lüge, insbeſondere ſcherzhafte. Man ſpricht wetterauiſch: Schaͤiker. Das Wort iſt das hebräiſche: der scheker Lüge, Täuſchung.
20. Der Bacher(das a wird lang geſprochen) iſt der angehende jüdiſche Gelehrte in den Gebräuchen ſeiner Religion. Man ſpricht das Wort bei uns gewöhnlich Pager aus. Es iſt das hebräiſche bächur, welches den Jüngling als den auserleſenen(auserwählten) und daher ſchöngeſtalteten k), dann aber im Beſondern in der Rabbinen— Sprache den Studenten bedeutet.
210 Der Rewach, d. i. der Profit, Gewinn von etwas. Wir Wetterauer ſprechen gewöhnlich Räiwich. Das Wort iſt nicht hebräiſch, ſondern jüdiſch-rabbiniſch, wo es réwach lautet und Gewinn(Profit) bedeutet. In der jüdiſch⸗rabbiniſchen Sprache nämlich bedeutet hirwiach Ge⸗ winn machen(profitiren), von hebräiſch rawach weit wer⸗ den, mehr Raum einnehmen. Wer aber Gewinn macht, der erweitert ſein Capital oder den Werth des Handels— gegenſtandes.
* eden hebräiſch bachar heißt: auswählen, dann Gefallen an Jemand aben.
Zur Nachricht.
Im Vertrauen auf die Mildthätigkeit derjenigen edlen Menſchenfreunden unſerer Stadt und Umgegend, welche ſich
gedrungen fühlen, zur Milderung des einen Theil der Ein— wohner des Orts Betzenrod bei Schotten am 2. d. M. betroffen habenden Brandunglücks beizutragen, erlaubt ſich der Unterzeichnete nachſtehende, ihm zu dieſem Behufe ge— wordene Mittheilung zu veröffentlichen, und damit das Er— bieten zur Annahme der dargereicht werden wollenden Lie— besgaben und deren Beförderung an das Hülfs-Comité zu Schotten zu verbinden. Friedberg den 19. September 1846. Buß, Domänenrath.
„Schotten, 3. September 1846.
„Geſtern Abend um halb elf Uhr wurden wir hier durch Sturmgeläute erſchreckt und der ſtark geröthete Him— mel verkündete uns alsbald eine in unſerer Nachbarſchaft ausgebrochene bedeutendete Feuersbrunſt. Die eine kleine halbe Stunde von hier wohnende, keineswegs wohlhabende Gemeinde Betzenrod wurde durch dieſelbe heimgeſucht. Das Feuer war kurz nach 10 Uhr in dem nördlichen Theile des Ortes ausgebrochen, und als man von hier aus mit der Feuerſpritze in großer Anzahl von Helfenden den Ort des Unglücks erreichte, hatte das Feuer, begünſtigt von einem ſcharfen Nordwind, mitten durch das Dorf ſich Bahn gebrochen und es ſtanden ſchon gegen 11 Uhr 7 Wohnhäu— ſer, Obdach für 10 Familien, und 8 Scheunen, welche die diesjährige Ernte enthielten, und einige kleine Gebäulich— keiten in hellen Flammen. Durch die größtentheils mit Stroh bedeckten Gebäude hatte ſich das Feuer ſo raſch ver— breitet, daß die Bewohner derſelben von der diesjährigen Ernte gar nichts und von ihrem Hausrath nur unbedeutend Weniges haben retten können. Die von Schotten und den benachbarten Orten geleiſtete Hülfe blieb blos darauf be— ſchränkt, die noch nicht von der Gewalt des Feuers ergrif— fenen Häuſer zu ſchützen, welches auch gelang. Gegen 4 Uhr heute Morgens war man des verzehrenden Elementes Herr geworden, das ſo viele brave Familienväter ihrer gan— zen Habe und ihres Obdachs beraubt hat. Ein Unglücklicher, der ein Vater von 7 unverſorgten Kindern iſt, hat außer ſeinem und ſeiner Angehörigen Leben nichts retten können. — Wackere Menſchenfreunde, die Ihr ſo oft ſchon das Un— glück durch Eure milden Gaben erleichtert habt, Euch bitten die Unterzeichneten im Namen der Unglücklichen um eine milde Beiſteuer für dieſelben. Hülfe iſt um ſo nöthiger, da der Schaden dadurch noch größer geworden, daß die ſaͤmmt— lichen Gebäulichkeiten ſehr gering verſichert ſind.“
„Die milden Gaben bitten wir an das Hülfs-Comité in Schotten zu ſenden.“
Unterzeichnet
Winheim, Landrichter. Kühn, Decan. G. A. Wagner, Gemeinderath. Deiß, Diſtrikts-Einneh.
Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden.
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Oeffentliche Aufforderung.
(133) ueber das Vermögen des Johan— nes Wagner zu Maibach iſt von Großh. Hof⸗ gericht der förmliche Concursproceß erkannt und deſſen Leitung dem hieſigen Landgericht überwieſen worden. Demgemäß werden Alle, welche an das benannte Vermögen aus irgend einem Rechtsgrunde Anſprüche erheben zu kön— nen glauben, hiermit aufgefordert, dieſelben um ſo gewiſſer
Mittwoch den 4. November l. J., Vormittags 9 Uhr, dahier anzugeben und zu begründen, als ſie ſonſt von der Cöncursmaſſe ausgeſchloſſen werden. Bevollmächtigte einzelner Gläubiger können nur dann zugelaſſen werden, wenn ſie ſich durch ſpecielle, gerichtlich beglaubigte, die Befugniß zur Abſchließung eines Vergleichs und zur Erklärung über Veräußerung und Verwaltung der Maſſe ausdrücklich enthaltende Vollmacht auszuweiſen vermögen. Butzbach den 30. Auguſt 1846. g Großh. Heſſ. Landgericht Mosler. Edietalla dung.
(1363) Die einzige Inteſtaterbin und Toch-
ter des verſtorbenen Gr. Foͤrſters Werner zu Oberſchmitten, hat den überſchuldeten Nach— laß ihres Vaters ausgeſchlagen und es haben ſich die bis jetzt bekannten Erbſchaftsglaͤubiger, zur Anwendung des förmlichen Concursver— fahrens, über die Vertheilung der Maſſe am 4. hujus durch ein gütliches Uebereinkommen arrangirt. Demgemäß werden nunmehr auch etwaige unbekannte Creditoren des Gr. Foͤr⸗ ſters Werner hiermit öffentlich aufgefordert, ihre Forderungen in dem auf Freitag den 13. November 1846. Vormittags 9 Uhr,
anberaumten Termin ſogewiß dahier geltend zu machen und ſich bezüglich des getroffenen Arrangements zu erklären, widrigenfalls ſie
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