Ausgabe 
16.12.1846
 
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ntelligenz- Blatt

für die

Provinz Oherheſſen

im Allgemeinen,

die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen

und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.

M93.

Mittwoch, den 16. Dezember

1346.

*Jutelligenz⸗Blatt für die Provinz Oberheſſen wird im Jahre 1847, ganz in derſelben Weiſe wie im Jahre 1846, wöchentlich

zweimal(Mittwochs und Samſtags) erſcheinen. Der Abonnementspreis, wel

Verfügung des ho beziehen.

er ſtets bei der Beſtellung zu entrichten iſt, für ½ Jahr 40 kr. Durch alle Poſtverwaltungen des Großherzogthums He chlöblichen Oberpoſtamts zu Darmſtadt, pr. Jahr für 1

beträgt bei mir, wie bisher, für 1 Jahr 1 fl. 12 kr., ſſen iſt das Intelligenz⸗Blatt, nach einer fl. 24 kr. und pr. Semeſter für 48 kr. zu

4 kr., für die zweite 3 kr., für die dritte und jede folgende 2 kr.

Die Einrückungsgebühren betragen, wie bisher, für die geſpaltene erſte Petitzeile g Morgen bis den Sonntag Abend bei mir eingehen, finden in dem

kin Beleg wird mit 2 kr. berechnet. Alle Inſerate, welche von dem Donnerſtag Montag Morgen an bis den Mittwoch Abend erhalte, werden in

Mittwochs erſcheinenden Blatte eine Aufnahme; alle Inſe das Samſtags erſcheinende Blatt aufgenommen. Gem

Friedberg.

rate, welche ich von dem einnützige Aufſätze werden ſtets mit Dank für mein Blatt angenommen.

C. Bindernagel.

Amtlicher Theil.

Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg an die Großh. Bürgermeiſter dieſes Kreiſes.

Betreffend: Die von den Gr. Bürgermeiſtern am Schluſſe des Jahrs einzuſendenden Tabellen, jetzt die Einſendung für 1846. Bis zum 1. Januar k. J. ſind von Ihnen vorſchrifts⸗ mäßig und bei Meidung eines Wartboten folgende Verzeich⸗ niſſe hierher einzuſenden: 1) über die Eingewanderten, oder Beſcheinigung, daß keine eingewandert ſind, 2) desgleichen über Ausgewanderte, 3) über die als Staats- und Ortsbürger aufgenommenen inländiſchen Juden, 40 desgleichen über die recipirten ausländiſchen Juden und 5) Beſcheinigung uͤber erfolgte ordnungsmäßige Bekannt⸗ machung der Gr. Regierungsblätter für 1846. Zugleich bemerke ich Ihnen noch, daß nur die wirklich aus dem Ausland in Ihre Gemeinden und die aus Ihren Gemeinden in das Ausland gezogenen Perſonen in die Verzeichniſſe über Ein- und Ausgewanderte aufzu⸗ nehmen ſind. Die Verzeichniſſe ſind mit der größten Pünktlichkeit aufzuſtellen. Nur auf gedruckten Formularien) werden die Ver⸗ zeichniſſe angenommen.

Friedberg den 11. Dezember 1846. i J. d. A.

Krach, Gr. Kr.-Sct. ) Dieſelben ſind durch C. Bindernagel in Friedberg zu beziehen.

Derſelbe an dieſelben.

Betreffend: Das Schießen in der Neujahrsnacht.

Die Verordnung, wonach das Schießen in der Neu⸗ jahrsnacht bei 10 Reichsthaler Strafe verboten iſt, wird hiermit eingeſchärft. Das Legen oder Losbrennen von ſo genannten Kanonenſchlägen in den Städten reſp. Ortſchaf ten und deren Umgebung ſoll mit gleicher Strafe geahndet werden. Das Herumlaufen der Kinder auf der Straße darf gleichfalls bei Meidung einer Polizeiſtrafe von 30 kr. nicht ſtattfinden. Eltern, Vormünder ꝛc. bleiben dafür haft⸗ bar. Dieſes iſt alsbald bekannt zu machen und haben Sie Beſcheinigungen in ihrer Regiſtratur aufzubewahren

Friedberg den 13. Dezember 1846.

J. d. A.

Krach, Gr. Kr.⸗Scrt.

Auszuͤge aus dem Regierungsblatte. Auszug aus dem Regierungsblatt Nr. 38.

I. Großh. Verordnung. vom 27. Nov., den Verkehr mit Schieß⸗ baumwolle und ähnlichen Surrogaten des Schießpulvers betreffend.

11. Bekanntmachung G. Oberpoſtinſpection vom 19. Nov., daß fur die Dauer des Winters, vom 20. Nov. an, eine tägliche Local-Poſt⸗ verbindung zwiſchen Mainz und Bingen unterhalten wird, zur Beförderung von Perſonen, Päckereien und Briefen Dieſer Localwagen geht von Bingen Morgens 6, aus Mainz Nachmittags 4 Uhr ab.

(Folgt der Tarif) III. Militärdienſtnachrichten. Am 14. Oct. wurde Haupt⸗

mann Schäffer im 4. Inf.⸗Reg. auf Nachſuchen in Ruheſtand verſetzt, mit dem Charakter als Major; 21. dem Lieut. Seriba vom 2. Inf. Reg. der nachgeſuchte Abſchied bewilligt. Es ſind ernannt worden: die Oberlieutenante Schenck vom 1. und Frhr. v. Heimrod vom 4. zu Hauptmännern im 4. Inf.⸗Reg.(21. u. 23. Oct.); Lieut. Becker

vom 3. zum Oberlient. im 4. Inf. Reg.(21. Oct.) und Lieut. Zim⸗