Ausgabe 
14.2.1846
 
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fundſcheine, auf dem Dienſtwege an das Kriegsminiſterium eingeſandtz und 8 ents⸗ oder Corpscommandeur in dem dazu zu erſtattenden Berichte darüber auszusprechen, ob, nach der übereinſtim⸗ menden Anſicht derjenigen höheren Officiere, welchen die Aufſtellung der Mann nach Maßgabe ſeiner Erziehung und ſeiner allgemeinen Bildung zu der Hoffnung be⸗ rechtigt, daß er ſich demnächſt zum Cadet qualificiren dürfte, ſowie ob namentlich, nach der Anſicht dieſer Officiere, bei demſelben die dazu erfor⸗ derliche Gewandtheit und Körper⸗Conſtitution vorhanden iſt. Das Kriegs⸗ miniſterium verfügt ſofort wegen der Zulaſſung des Freiwilligen zur Vor⸗

es hat ſich hierbei der egi

Beurtheilungsliſten obliegt, der betreffende junge

prüfung. 7) Nach jeder der in Nr. 2 erwähnten beiden Vorprüfungen benachrichtigt die Militärſchuldirection(unter gleichzeitiger Anzeige an das Kriegsminiſterium) die betr. Commando's, welche der jungen Leute die Prüfung beſtanden haben und bei welchen dieſes nicht der Fall war; worauf diejenigen der erſten Kategorie jedenfalls aber erſt nach Zurück⸗ leaung des 16. Lebensjahrs bei dem betreffenden Regiment oder Corps, vorerſt jedoch nur auf Widerruf, als Freiwillige angenommen, reſpeetſve

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der Militärſchule, deren meſters von Seiten der Militäl ficationsliſte, bei einer hiermit zuſammenhängenden geringeren Leiſtung als mittelmäßig bezeichnet wird, ceſſirt der weitere Beſuch der Militär⸗ ſchule. 11) Ebenſo ceſſirt der fernere Beſuch der Militärſchule für die⸗ n, welche drei Semeſter hindurch die Schule be⸗ dem Beginne des 4. Semeſters in der Beurthei⸗

lungsliſte als zum Cadet befähigt bezeichnet worden zu ſein; und es können ſolche ſpäterhin nicht mehr in dieſe Liſte aufgenommen werden.

12) Solche junge Militärs, welche nach der übereinſtimmenden Anſicht

derjenigen höheren Offieiere, denen die Aufſtellung der Beurtheilungsliſten

obliegt der bei deren früheren Zulaſſung zum Beſuche der Militär⸗ wartung ſpäterhin nicht entſprechen, können zum chule nicht mehr zugelaſſen werden. 13) Sind 6 0 welche ſich in den, unter 10, 11 und 12 gedach⸗ ten Fallen befinden, freiwillig in den Dienſt getreten, ſo können dieſelben

jenigen Schüler derſelbe ſucht haben, ohne vor

ſchule in ſie geſetzten Er ferneren Beſuche dieſer S diejenigen jungen Leute,

eine weitere Zülafſung nicht ſtattſnden. 10) Für diefenigen Schuler Mi in der, nich Ablauf eines jeden Schulſe⸗

ilitärſchuldirection aufgeſtellt werdenden Quali⸗

in dieſer Weiſe in Zugang gebracht werden. 8) Außer den gedachten(da ihre Annahme nach Nr. 7 vorerſt nur auf Widerruf geſchehen war)

Freiwilligen können zu der zweiten Vorprüfung auch diejenigen in dem betreffenden Jahre durch das Loos in den Dienſt getretenen jungen Soldaten zugelaſſen werden, welche die Militärſchule zum Zwecke ihrer demnächſtigen Beförderung zum Officier zu beſuchen wünſchen wenn auch bei ihnen die unter 6 gevachten Vorausſetzungen eintreten und wenn ſie überdieß die in Nr. 4 unter o, d und e bezeichneten Nachweiſungen bei⸗ Die betr. Leute dieſer Kategorie haben ihren deßfallſigen Wunſch zu Anfang Septembers ihrem Hauptmann oder Rittnieiſter zu erkennen zu geben und ihm dabei die gedachten Nachweiſungen zu behändigen; worauf hin⸗ ſichtlich dieſer Nachweiſungen(nach ſtattgehabter Einſendung derſelben an das Regiments⸗ oder Corps⸗Commando), ſowie überhaupt in allem Uebri⸗

bringen.

gen genau ſo verfahren wird, wie ſolches unter 6 vorgeſchrieben iſt. 9) Sowohl die Freiwilligen, als auch die unter 8 gedachten jungen Mili⸗ tärs können, wenn ſie bei der Vorprüfung nicht beſtehen, auf ihr Nach⸗ ſuchen zu einer der, innerhalb der darauf folgenden 12 Monate ſtattfin⸗ denden zwei Prüfungen zugelaſſen werden; wenn ſie aber auch bei dieſer zweiten Prüfung den deßfallſigen Anforderungen nicht entſprechen, ſo kann

Verwendung jener Zu

auf geſchehenes Nachſuchen unbeſchadet ihres Pflichtigkeitsverhältniſſes und inſofern ſie unterdeſſen nicht ein Marſchloos erhalten haben durch Verfügung des Kriegsminiſteriums wieder entlaſſen werden. 14) In die Beurtheilungsliſte über die zum Cadet geeigneten Militärs können nur ſolche aufgenommen werden, welche, bei dem Vorhandenſein der ſonſtigen Erforderniſſe, mindeſtens vom 1. Juni des verfloſſenen Jahres an Dienſt gethan haben. 15) Die unter 4, e gedachte monatliche Zulage kann, wenn die Eltern oder Vormünder der jungen Leute außerhalb der Gar⸗ niſon wohnen, an dieſelben nur durch Vermittlung der betreffenden Haupt⸗ männer(Rittmeiſter) verabfolgt werden; und es haben dieſe dann die 5 5 Zulage zu überwachen. 16) Diejenigen, auf Offt⸗ ciersbeförderung dienenden jungen Leute, welche leichtſinnige Schulden machen, ſollen für das erſte Mal ſtreng beſtraft, im Wiederholungsfalle aber, außer der ſie überdieß treffenden Strafe, aus der Categorie der Officiersaſpiranten(womit für die Cadeten zugleich der Verlust dieſes Prädicats verknüpft iſt) geſtrichen werden, zu welchem Behufe jeder Fall dieſer Art dem Kriegsminiſterium anzuzeigen iſt.

(Frtſtzg. folgt,)

Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden.

A.νι

Bau-, Werk⸗ und Nutzholz⸗Verſteige⸗ rung in dem Gemeindewald zu Lang⸗ göns. (160 Montag den 23. Februar d. J., 5820 10 Vormittags 10 Uhr, ſollen in dem Gemeinde⸗Wald zu Langgöns, Diſtrict Jungenmark: 14 Stück Eichen⸗Bauſtämme, von 1830 Durchm. u. 20-78 Lge. 21 Stück Eichen Bauſtämme, von 41624 Durchm. u. 35 57 Lge. 36 Stück Eichen Bauſtämme, von 518 Durchm. u. 1557 Lge. 8 Stück Hainbuchen⸗Werkho zſtämme ver⸗ ſchiedener Art, 129 Cubikfuß Inhalt, 10 Stück Buchen⸗Werkholzſtämme verſchie⸗ dener Art, 105 Cubikfuß Inhalt,

7840 Cubikf. Inhalt,

45 Stück Eichen⸗Stangenhölzer,

Buchen 7 164 Cbf.

2 Hainbuchen Inhalt 1 Kirſchbaum

(eignet ſich vorzüglich zu Wagnerarbeiten) ſodann Tages darauf den 24. Februar d. J., des Vormittags 10 uhr im Diſtriet Haidt:

21 Stück Birken Werkholzſtämme, 164 Cfß

197

29 Kiefern 75 7 12 Birken und Stangenhölzer 213 Kiefern 555 Cbkfß. 2 Birken⸗Schiebkarrnsbäume

öffentlich an den Meiſtbietenden unter den

alsdann bekannt gemacht werdenden Bedin⸗

gungen an Ort und Stelle verſteigt werden. Langgöns den 5. Februax 1846.

Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter

in deſſen Auftrag der Beigeordnete Deer en.

Edictalla dung.

(147) In den Wetterfelder Gerichts und Orts⸗Hypothekenbuch ſtehen noch die in Art. 3456 Nr. 337 der Grßh. Heſſ. Zeitung vom

5. Dezember 1845 näher bezeichneten Hypo⸗ theken offen, obgleich es ſebr wahrſcheinlich gemacht iſt, daß die Capitalien abgetragen und die Verpfändungen alſo erloſchen ſind.

Wer daher aus dieſen Verpfändungen be⸗ ziehungsweiſe den deßfallſigen Urkunden, noch

Rechte ableiten zu können glaubt, hat dieſel⸗

ben ſogewiß binnen ſechs Wochen, von heute an, hier geltend zu machen, als ſonſt jene Einträge für erloſchen erklärt, und im Oypo⸗ thekenbuch geſtrichen werden. 1 0015 Gleichzeitig werden alle Diejenigen, welche nicht ſchon früher von dem be⸗ ſtellten Commiſſair, Actuariatscan- didaten Bauer, ſpeciell aufgefordert worden ſind, oder demſelben ihre Ur⸗ kunden vorgelegt haben, gleichwohl eine noch rechtsgültige auf irgend ein Object in der Gemarkung Wetterfeld (das ſ. g. Altheſſenfeld, Landgerichts Grün⸗

berg ausgeſchloſſen) radieirte gerichtliche pPfandurkunde beſitzen, biermit vorge⸗ laden, ſolche ſozewiß binnen obiger Friſt im Original oder in beglaubigter Abſchriſt dah lter vorzulegen, als ſonſt etwaige Verpfändungen in das neu zu errichtende Hypothenbuch nicht aufgenommen werden und ſie ſich die deß falls entſtehenden Nachtheile nur ſelbſt zuzuſchrei ben haben. Laubach den 1. Februar 1846. 1 Grßh. Heſſ. Gräfl. Solmſ⸗ Landgericht Brumhard.

Aufforderung.

(175) Nachdem Chriſtoph Schmidt und deſ⸗ ſen Ehefrau zu Langsdorf der Verwaltung ihres Vermögens für unfähig erklärt und den⸗ ſelben in der Perſon des Chriſtian Bauſch von da ein Curator beigegeben worden iſt, ſo wird ſolches hiermit unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß alle, ohne die Zuſtimmung des gedachten Curators von den Schmidtiſchen Eheleuten in Zukunft abgeſchloſſen werdende Rechtsgeſchäfte unver⸗ bindlich ſind. 5

Zugleich werden alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrund Forderungen an

Chriſtoph Schmidt und ſeine Chefrau machen

zu können glauben, hierdurch aufgefordert, ſolche innerhalb 6 Wochen a dato hier ſoge⸗ wiß anzuzeigen und zu begründen, als ſonſten bei dem aufzunehmenden Inventar keine Rück⸗ ſicht darauf genommen werden wird. Hungen den 9. Februar 1846. Gr. Heſſ. Fürſtl. Solmſiſche Landgericht Hofmann. Hensler, b

Bau- und Werkholz⸗Verſteigerung.

(165) Montag den 16. Febr. l. J., Mor⸗ gens 10 Übr, werden in dem Revier Arns⸗ burg, Diſtrict Kolnhäuſerkopf, 215 Stämme ſchönes eichen Bau- und Werk⸗ holz und 15 Stämme ſtarkes buchen Werkholz verſteigt. Arnsburg den 5. Februar 1846. Gräfl. Solms Laub. Rentamt Fabricius.

Verſteigerung.

(176) Künftigen Dienſtag den 15. d. M. des Nachmittags 1 Uhr, ſoll ein der Gemeinde dahier zuſtehender, ſeyr ſchwerer Faſel⸗Ochs öffentlich meiſtbietend verſteigt werden. Niederwöllſtadt den 10. Februar 1846. Der 5 i to il.

Garten-Verſteigerung.

(177) Montag den 23. l. M., Morgens um 10 Uhr, wird in hieſigem Rathbauſe, auf freiwilligen Antrag der Franz Heck'ſchen Che⸗ leute dahier, ihr ihnen eigenthümlich zuſtehender in der Burg⸗ Gemarkung liegender Garten unter ſehr voͤrtheilhaften Bedingungen, in 12 gleichen Abtheilungen, öffentlich meiſtbietend verſteigert, als: 3 Pag. u. Nro. 277/l, 533½ Ruthen S654 [i Klaſter, zwiſchen dem Nauheimer Weg und der Ockſtädter Grenze, getheilt mit Georg Bindernagel, mit dem Bemerken, daß der Boden ſich vor⸗ züglich zu einer Ziegelbrennerei eignet, Friedberg am 11. Februar 4847. Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter Bender. ü