Ausgabe 
13.5.1846
 
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Dag f en.

Burglirche

Al-

K Prata

Intelligenz-Blatt

für die

Provinz Oberheſſen

im Allgemeinen,

die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen

Auszuͤge aus dem Regierungsblatte.

Auszug aus dem Regierungsblatt Nr. 13. von 1846.

III. Bekanntmachung Gr. Oberfinanzkammer 1. Sect., vom 12. Febr. daß in Folge der eingetretenen Vollendung der ſeither noch im Bau begriffenen Staats- und Provinzialſtraßen eine veränderte Zutheilung derjenigen Orte, an welchen ſich keine Chauſſeegelderhebung befindet, zu den zunächſt gelegenen Hebſtellen vollzogen worden iſt, und daß das In ne e an dieſen Hebſtellen von Jedermann eingeſehen wer⸗ den kann.

IV. Bekanntmachung derſ. Behörde, von gleichem Tage, daß auf der nun vollendeten Straßenſtrecke von der Wormſer Rheinüberfahrt bis zur Stadt Worms die Erhebung des geſetzlichen Chauſſeegel des vom 1. April 1846 an beginnen wird. Die Länge dieſer Strecke von der Rheinüberfahrt bis zum Einſchnitt in die Rheinſtraße zu Worms beträgt 600 Klafter.

IX. Ertheilung eines Patents, am 55. Febr., dem Adam Pfützer zu Virnheim für den ganzen Umfang des Großherzogthums auf die nächſten 5 Jahre bezüglich des ausſchließlichen Rechts, den von ihm erfundenen, näher beſchriebenen, neu conſtruirten Branntwein-Brenn Apparat allein in Anwendung bringen zu dürfen.

XII. Dienſtnachrichten: Am 3. Febr. wurde der Apotheker Vietor zu Niederolm als Poſtexpeditor daſelbſt beſtätigt; am 6. der Decan, Pfarrer Büchner zu Worms abermals zum Decan des evang. Decanats Worms auf 5 Jahre ernannt; 12. der von dem Hrn. Fürſten zu Iſenburg⸗Büdingen auf die evang. Schullehrerſtelle zu Wolf präſen⸗ tirte Schulbicar Diehl zu Heldenbergen für dieſe Stelle beſtätigt; 13. der Candidat der Theologie und Philologie Dr. Höbel aus Oberingelheim, dermalen zu Frankfurt a. M., zum Lehrer an dem ſtädtiſchen Gymnaſium

Worms ernannt; 20. dem Candidaten der Philologie Dr. Beck zu Alzey die bisher proviſoriſch von ihm verſehene 2. Lehrerſtelle an der Real⸗ und höheren Bildungsſchule daſ. definitiv übertragen und der bis⸗ her vroviſoriſch als Lehrer in der franzöſiſchen Sprache und im Zeichnen an dieſer Schule verwendete Chriſtian Schüler aus Darmſtadt definitiv 15 7 Lehrer an der gevachten Lehranſtalt ernannt; am 26. dem Schulvicar

ötz zu Seligenſtadt die 3. kath. Mädchenſchullehrerſtelle zu Bensheim und dem Schulvicar Uttrich zu Hohenſülzen die kath. Elementar-Knaben⸗ und Mädchen⸗Schullehrerſtelle zu Seligenſtadt übertragen.

XIII. Concurrenz für: die kath. Pfarrſtelle zu Oppenheim mit jahrlich 788 fl.; die evang. Pfarrſtelle zu Landenhduſen,. B. Lauterbag, mit 618 fl., worauf jedoch eine temporäre Abgabe von 50 fl. ruht,(Prä⸗ ſentation der Frhrn. v. Riedeſel); die 5. oder evang. Elementarſchullehrer⸗ ſtelle zu Wimpfen mit 230 fl. nebſt freier Wohnung oder einer Wohnungs⸗ vergütung von 20 fl.; die Rentmeiſterſtelle zu Worms(binnen 14 Tagen bei der Oberfinanzkammer 1.%

XIV. Geſtorben ſind: Am 27. Oct. 1845 der Acceſfiſt bei der 2. Abth. der Rechnungskammer⸗Juſtificatur Winterz am 17. Nov, Ober⸗ ſteiger Müller zu Breidenbach; 14. Jan. Schullehrer Schneider zu Habfeld; der ſuſtentirte Hauptzollamts Affiſtent Schönfeld zu Mainz; 22. der penſ. Schullehrer Groß zu Obermörlen; 30. der evang. Decan n a0 4 10. 1 55 der kath. Schullehrer Hart⸗

5 12. Oberfinanzra zu S n 7 Werthes 5 7 zrath Reuß zu Salzhauſen; 17. Kreis⸗

Mittwoch, den 13. Mai

und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.

Auszug aus dem Regierungsblatt Nr. 14.

II. Bekanntmachung Gr. Miniſteriums des Innern und der Juſtiz vom 5. März, daß von Milchlämmern und Milchgeiſen in der Reſidenz Darmſtadt vom 1. April d. J. eine Octroiabgabe von Sechs Kreuzern pr. Stück, von älteren Geiſen und Lämmern aber eine Abgabe von Dreißig Kreuzern erhoben werden ſoll, Dem hieſigen Stadtvorſtande wird überlaſſen, die nöthigen Contralmaßregeln, nach Analogie der für das übrige Fleiſchoctroi dahier beſtehenden Controle, mit Genehmigung der vorgeſetzten Verwaltungsbehörde anzuordnen.

VII. Coneurrenz für: die kath. Pfarrſtelle zu Badenheim, Kr. Bingen, mit jährlich 670 fl. 37 Kr. l

VIII. Geſtorben ſind: am 15. Februar Schullehrer Keilhau zu Leeheim; 19. der evang. Pfarrer Grein zu Großzimmern; 26. der penſ. Schultheiß Reinheimer zu Kleingerau und am 5. März Ober⸗ ſteuerbote Seriba zu Gladenbach.

Auszug aus dem Regierungsblatt Nr. 15 von 1846.

I. Großherzogliche Verordnung vom 13. März, den Vereinszoll⸗ tartf für 18% insbeſondere die Herabſetzung des Durchgangszol⸗ les auf den Straßen der linken Rheinſeite von den Häfen des Mits tel⸗ und Oberrheins über die Grenzlinie von Saarbrücken bi Neuburg am Rhein betr.

II. Bekanntmachung Gr. Oberpoſtinſpection, vom 14. März, dag die Poſtverbindung zwiſchen Frankfurt a. M. und Lauterbach vom 15. d. M. an wieder in der Weiſe hergeſtellt wird, daß Reiſende, obne Nachtlager in Schotteu, in einer Tour befördert werden können. Zu dieſem Zwecke wird der Abgang der Wagen aus Lauterbach Morgens Uhr ſtattfinden.

III. Desgl., daß vom 20. d. M. anfangend der täglich zwiſchen Oſthofen und Worms gehende Wagen, ſtatt um 1% Uhr, ſchon um 12 Uhr Mittags von Oſthofen abgefertigt wird.

VIII. Verzeichniß rechtskräftig gewordener, nach Art. 30 des Strafgeſetzbuchs bekannt zu machender Strafurtheile der Gerichte der Provinz Oberheſſen und zwar 32 von dem Hofgerichte zu Gießen, welche wegen Bankerotts, Veruntreuung im Dienſte, Widerfetzlichkeit und Körperverletzung, Meineids, Diebſtahls ꝛc. ꝛc., Brandſtiftungen ꝛc., Cor- rectionshausſtrafen von 1 Jahr bis zu 18 Jahren Zuchthaus ꝛc., erken⸗ nen; 1 vom Landgerichte Alsfeld, 1 vom L. G. Friedberg, 4 vom L. G. Hungen, 2 vom L. G. Lauterbach,, 2 vom L. G. Rödelheim mei⸗ ſtens wegen Diebſtahls, Landſtreichrel ꝛc., dann Unterſchlagung ꝛc. zu Cor, rectionshausſtrafe von 1 bis 2 Jahren.

IX. Namens veränderung: Am 10. März wurde dem Adop⸗ tivſohne des Georg Michael Chriſtian Weber von Oberrosbach, Kr. Friedberg, dermalen zu Frankfurt a. M., Joh. Conrad Zulauf geſtattet, künftig den FamiliennamenWeber zu führen.

X. Ertheilung von Patenten: Am 26. Febr. der Direction der Maſchinenfabrik und Eiſengießerei dahier für den ganzen Umfang des Großherzogthums und für die Dauer der nächſten 5 Jahre das ausſchließliche Recht, die nach der von ihr durch Vertrag erworbenen Erfindung des Wendelin Braun zu Mainz und nach der übergebenen näheren Beſchreibung conſtruirte Maſchine zum Enthülſen des Nepſes allein verfertigen zu dürfen; desgl. am 6. März dem Mathias Loſ ſen auf der Michelbacher Hütte bei Wiesbaden, die von ihm nach der übergebenen