Ausgabe 
11.4.1846
 
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9% Ubr, werden in bieſigem Rathbauſe 2. des hieſigen Bürgers Chriſtian Briel und deſſen großjäbrigen Kindern nach⸗ ſtehende, denſelben zuſtehende, Gärten öffent⸗ lich meiſtbietend verſteigert, als:

pag. u. Nr. 10 133 6 20 Ruthen, 39[JKlafter Garten

5 in der 4. Gewann, an der

Langgaß an Theodor Trapp, 2) 149 23 53 Ruthen, 123 UIKlafter in der 6. Gewann, in der Uſa-Vor⸗ ſtadt zwiſchen den Thoren und Jacob Heß, f 3 215 3 61 Ruthen, 119[IKlftr. in der

46. Gewann, an dem Waſen⸗

meiſtereiplatz. Friedberg den 1. April 1846.

Der Grßb. Heſſ. Bürgermeiſter

l Bender. Edicetalladung.

(198) Charlotte Juſtine Loſchhorn, Tochter des vorhinigen Stadt⸗Chirurgen Theophylus Löſchhorn zu Grüningen, und ſeiner Frau Margarethe Eliſabeth, einer geb. Stock, ge⸗ boren den 23. Februar 1776, demnach ſeit Kurzem 70 Jahre alt, war an Konrad Mohr zu Annerod verheirathet, ſoll jedoch ſchon ſeit einer ſolchen Reihe von Jahren abweſend ſein, daß die Zeit ihrer Entfernung nicht ermittelt werden konnte. Die bei dem vorhinigen Amte Grüningen geführten Curatelacten beginnen bereits mit 1811. 5

Als alleinige geſetzliche Erben erſcheinen noch zur Zeit, Konrad Mohr zu Annerod

und Wilhelm Mohr zu Nürnberg, ſowie der

Klrchenbuchsauszug außerdem noch eines außer⸗ ehelichen, in 1797 gebornen, Kindes, Louiſe, erwähnt, ohne daß über deſſen Exiſtenz etwas vorliegt.

Da die ſeither beſtandene Curatel aufge⸗ boben werden ſoll, ſo werden alle diejenigen, die, außer den genannten beiden Söhnen, An⸗ ſprüche zu machen gedenken, aufgefordert ſo⸗ gewiß binnen 3 Monaten ſich dahier anzu⸗ melden, als ſonſten keine Rückſicht auf ſie genommen werden wird, ſowie auch die Curen⸗ din ſelbſt, wenn ſie noch am Leben ſein ſollte, angewieſen iſt, ſogewiß binnen gleicher Friſt ſich dahiet anzumelden, als ſonſten ihr wirk⸗ liches Ableben unterſtellt und über ihren Nach⸗ laß verfügt werden ſoll.

Hungen den 24. März 1846.

Gr. Heſſ. Fürſtl. Solmſ. Landgericht Hofmann.

Bekanntmachung.

(828) Kaspar Schomberts Kinder von Al; lertshauſen haben die überſchuldete Verlaſſen⸗ ſchaft ihres Vaters an deſſen bekannte Gläu⸗ biger abgetreten und die Letzteren über die Vertheilung der Maſſe eine Uebereinkunft ge⸗ troffen. Etwaige unbekannte Gläubiger wer⸗ den hiermit aufgefordert, ihre Anſprüche an die Maſſe und insbeſondere an das bereits veräußerte Immobiliarvermögen binnen 6 Wochen von beute an ſo gewiß dahier geltend zu machen, widrigenfalls ſie bei der Ordnung

der fraglichen Verlaſſenſchaft keine Berückſich⸗

tigung finden und dieſelbe den aufgetretenen Gläubigern nach Maßgabe der Uebereinkunft überlaſſen werden wird, auch den Kaufbriefen über das verkaufte Grundvermögen die gericht⸗ liche Beſtätigung unbedingt ertheilt werden ſoll. Grünberg den 25. März 1846. Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Welcker. Bücking.

Procla ma.

529) Die den Georg Muͤllers Kindern zu ichelsdorf gehörige herrſchaftliche Erbleih mühle, die ſ. g. Junker mühle bei Eichelsdorf, nebſt dazu gehörigem Garten, Acker⸗ und Wieſenland, ſoll erbtheilungshalber in dem auf

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ontag den 18. Mai d. J.,

W Morgens 10 Uhr, 8 anberaumten Termin, in dem Gemeindehaus zu Eichelsdorf meiſtbietend verſteigert werden, was man mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß bringt, daß ſich auswärtige Steig⸗ liebbaber über ihre Zahlungsfähigkeit durch gerichtliche Zeugniſſe auszuweſſen haben.

Zugleich wird bemerkt, daß dieſe Mühle drei Mahlgänge, eine Schlag⸗ und Schälmühle hat, und daß ſich ſämmtliche Gebäuljchkeiten im beſten Zuſtande befinden. Dieſelbe iſt an der unfern vorbeiziehenden Chauſſee, Stunde von den Städten Nidda und Schot⸗ ten und in der Nähe mehrerer anderer Ort ſchaften gelegen, auch ſtets mit dem gehörigen Mühlwaſſer verſehen und überhaupt durch ihre günſtige Lage vor vielen andern an der

Nidda gelegenen Mühlen bevorzugt, ſo, daß

ſie ſich nach dem Urtheil Sachverſtändiger zu einem ganz beſonders ergiebigen Geſchäftsbe

trieb eignet.

Nidda den 2. April 1846. 0 Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Kattrein.

Wölfersheimer Markt.

Jedes Streben muß ſich heben, Das dem Bürgerſtande gilt; Dafür müßte Jeder leben, 6 Denn dies iſt der Staaten Schild.

(830) Die Zeit zur Abhaltung des Wöl⸗

fersheimer Frühlingsmarktes nähert ſich, denn

der 20. April des Jahres iſt nicht mehr fern.

In Rückſicht hierauf will ich bemerken:

1) für die Krämer: daß die Staͤnde am Markttage Morgens präcis 9 Uhr auf meinem Bureau für 1846 neu verlooſt werden, 8

2) daß der Viehmarkt auf dem früheren Markt- platz abgehalten wird.

Gleichzeitig will ich wünſchen, daß die viel⸗ ſeitige Theillnayme an unſern Märkten ſowohl von Krämern und Viehbeſitzern, als Käufern ge. ſich noch lebhafter wiederhole, damit der Wunſch meiner beſonderen Einladung zum erſten hie ſigen Markte als erfüllt betrachtet werden kann; damit man ſagen könne: es habe ſich der Wölfersheimer Markt zum Vortheil der Wetterau recht erhoben.

Um allenfallſige Zweifel zu beſeitigen: ob es denn auch der Mühe Werth ſei, ſich auf einen neu angelegten Mark zu begeben, kann ich auszüglich aus meinem Marktbericht für 1845 bemerken, daß auf den vorjährigen Märkten die Krämer jeder Art durchſchnittlich ſehr wohl und andere gut zufrieden waren, und daß auf beiden Märkten 4 Stück Pferde, 14 Stück Kühe, 7 Stück Rinder und 431 Stück Schweine verkauft wurden.

Wölfersbeim den 6. April 1846.

Der Gr. Heſſ. Fürſtl. Solmſ. Bürgermeiſter

Allwohnn.

Main⸗Weſer-Eiſenbahn.

Lieferung von Pflöcken.

(881) Die Lieferung von 2000 Stück breiten, dicken und 15 langen Nivelle⸗ mentpflöcken wird Mittwoch den 15. d. M., Vormittags 9 Uhr, auf dem Rathhaus zu Butzbach öffentlich verſteigert.

Butzbach den 7. April 1846.

Der Großh. Sections-⸗Ingenjeur der Section Butzbach Meyer. 110 fl.

(8320 liegen in dem Kirchenkaſten zu Bauern heim gegen hypothekariſche Verſicherung zum Ausleihen bereit. Oſſenheim den 6. April 1846. Väth, Kirchenrechner.

Bekan ut machung.

(833) Vom 20. auf den 21. Februar l. J. iſt auf dem Büderheimer Friedhof ein weiß lackirtes Kreuz von eichen Holz entwendet worden.

Demjenigen, welcher den Frevler entdeckt, gelobt der daſige Ortsvorſtand 5 fl., unter möglicher Verſchwiegenheit ſeines Namens, als Belohnung zu. In Auftrag:

Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter Heep. Main⸗Weſer⸗Eiſenbahn. Lieferung von Pflöcken. (831) Dienſtag den 21. April l. J., Vor⸗ mittags 11 Uhr, ſoll auf dem Rathhauſs dahier die Lieferung von 400 Stück 30 Zoll langen und 1000 Stück 15 Zoll langen eichenen Pflö⸗ cken, unter den bei der Verſteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen, an den Wenigſtnehmenden vergeben werden. Friedberg den 9. April 1846. 5 Der Großh. Heſſ. Sections⸗Ingenieur der Section Friedberg Hochgeſand. Edictal ladung.

(535) Ludwig Bach von Lauter hat im Jahre 1843 das Immobiliar⸗Vermögen ſeines nunmehr verſtorbenen Vaters Heinrich Bach von da unter der Verbindlichkeit übernommen, alle daraufhaftenden Schulden abzuführen und bei der ſich gegenwärtig ergeben habenden Ueberſchuldung ſein geſammtes Verwögen, ſowohl das übernommene väterliche, als die ihm angefallenen mütterlichen Grundſtücke, letztere nach vorgängiger Abtheilung mit ſei⸗ nen Geſchwiſtern, an ſeine und ſeines Vaters Gläubiger zum Behufe ihrer Befriedigung abgetreten.

Die bekannten Gläubiger haben über die Vertheilung des abgetretenen Vermögens den 14. Auguſt d. J. dahier eine Uebereinkunft getroffen, hierauf den Verkauf der zur Maſſe gehörigen Immobilien bewirkt, und um Aus⸗ fertigung der Kaufbriefe gebeten. Zugleich ſollen die Theilzettel der beiden Brüder Jo⸗ hannes und Chriſtian Bach über die ihnen zu⸗ gefallenen müttertichen Grundſtücke zur ge⸗ richtlichen Beſtatigung gebracht werden.

Das Eigenthum an dem verkauften und vertheilten Immobiliar⸗Vermögen, welches in den zur Einſicht in der Regiſtratur des bieſi⸗ gen Gerichts offen liegenden Grundbuchsaus⸗ zügen verzeichnet iſt, kann nun aber nicht ur⸗ kundlich dargethan werden, und werden bier nach alle Diejenigen, welche irgend Anſprüche an das abgetretene Vermögen des Ludwig Bach, ſowie an die zur Theilung gebrachten mütterlichen Grundſtücke deſſen Bräder be ſitzen und nicht bereits der erwähnten Ueber⸗ einkunft beigetreten ſind, aufgefordert, ſolche im Termine a

Donnerſtag den 14. Mai d. J.,

Vormittags 9 Uhr, 2 ſo gewiß dahier anzumelden und zu begrün⸗ den, widrigenfalls den Kaufbriefen über das von den Gläubigern verkaufte Immobiliar⸗ Vermögen, ſowie den Theilzetteln über die mütterlichen Grundſtücke der Brüder des Schuldners die gerichtliche Beſtätigung ertheilt, auch die Vertheilung des abgetretenen Ver⸗ mögens nach Maßgabe der fraglichen Ueber⸗ einkunft unter die aufgetretenen Gläubiger bewirkt werden ſoll.

Grünberg den 31. März 1846.

Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Welcker. Bücking.

Bekanntmachung.

(536) Die Braunkohlenkonſumenten der Um⸗ gegend werden davon in Kenntniß geſetzt, daß auf dem hieſigen Werk noch eine Partie aus⸗