Ausgabe 
11.4.1846
 
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ATntelligenz-Blatt

für die

Provinz Oberheſſen

im Allgemeinen,

die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen

und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.

29.

Sonnabend, den 11. April

1346.

Amtlicher Theil.

Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg an ſaͤmmtl. betr. Gr. Buͤrgermeiſter dieſes Kreiſes. Betreffend: Die Main⸗Weſer⸗ Eiſenbahn.

Die ſpeciellen Vorarbeiten zu obiger Bahn ſollen nun⸗ mehr in dem Kreiſe Friedberg beginnen. Ich weiſe Sie deshalb an, den Herrn Ingenieuren und den betreffenden Geometern in vorkommenden Fällen Ihre amtliche Unter⸗ ſtützung angedeihen zu laſſen und etwaige Hinderniſſe, welche denſelben in den Weg gelegt werden könnten, zu entfernen. Daß etwaige Feldbeſchädigungen vergütet werden müſſen, verſteht ſich von ſelbſt. Sie haben deshalb auf Antrag der Beſchaͤdigten deren Abſchätzung zu bewirken und von Zeit zu Zeit die Verzeichniſſe uͤber die zu leiſtenden Entſchädi⸗ gungen den Herrn Ingenieuren zur Einholung der Zahlungs⸗ decretur zuzuſtellen.

Friedberg den 6. April 1846.

Küchler.

Die Branntwein⸗ und Bierfabrication im Verhaͤltniß zur Landwirthſchaft mit beſonderem Hinblick auf die Maͤßigkeitsvereine. Von Adminiſtrator Weller in Woͤlfersheim.(Schluß.)

Anlangend die vierte Frage: welchen Einfluß werden dle Bierbrauereien den Branntweinbrennereien gegenüber auf das Nationalintereſſe haben? Jedenfalls einen moraliſch-wohl⸗ thätigen Einfluß! Wenn, was nicht zu bezweifeln iſt, gutes und wohlfeiles Bier den Branntwein, ſoweit er ſchädlich iſt, verdrängt, ſo werden wir in nicht ferner Zeit weniger Brant weintrinker von Profeſſion haben und werden die unzähligen

Nachtheile nach und nach verſchwinden, die der Branntwein

bei ſeinen Verehrern anrichtet. Es wird dadurch das Natio⸗

nalintereſſe viel gewinnen, weil die Moralität befördert und dieſe immer gute Ereigniſſe in ihrem Gefolge hat und ein moraliſch und phyſiſch geſunder Zuſtand eines Volks das

Vaterland beglückt. Nicht ſo vortheilhaft wird es aber mit

der baaren Einnahme ausſehen, welche der Staatscaſſe

anheim fallen wird, weil die Bierfabrication und der Ver⸗ zapf frei von allen Abgaben ſein ſoll. Es wird alſo durch die Bierfabrication auf directem Weg kein Geld in die

Staatskaſſe fließen, dahingegen wird dieſelbe indirect nicht unbedeutende Vortheile verbreiten, namentlich da, wo ſie als Nebengewerbe der Landwirthſchaft betrieben wird. Ob jedoch dieſe Brauereien die Wichtigkeit der Branntweinbrennereien erreichen werden, bezweifle ich ſehr, es ſei denn, daß das Bier als Handelsartikel fuͤr's Ausland betrachtet werden könnte, wie dieſes bei dem Branntwein der Fall iſt. Eine Branntweinbrennerei hat, wie ſchon erwähnt, auf die ganze Ausdehnung der Landwirthſchaft die wohlthätigſte Wirkung, allein damit iſt die Wichtigkeit des Geſchäfts nicht allein be⸗ ſprochen, wir wollen auch das Fabricat(den Branntwein) als Handelsartikel im Auge behalten und ſehen, welche baare Summen durch ihn dem Nationalvermögen zugeführt werden. Es wäre mir ſehr und gewiß allgemein intereſſant, wenn aus den letzten Jahren, namentlich ſeit dem Beſtehen unſeres neuen Brenngeſetzes Angaben dieſer Art gemacht würden, um eine Vergleichung aus verſchiedenen Zeiträumen ſtatt finden laſſen zu können. Aus früherer Zeit berechnete man in einer Vergleichung mit andern Staaten die jähr⸗ liche Branntweinerzeugung des Großherzogthums Heſſen zu 200,000 Ctr.= 62,500 Ohm circa,) welche im Geld⸗ anſchlag, per Ohm 20 fl., eine Summe darſtellen von 1,250,000 fl., eine Summe, die in der National⸗Einnahme von Heſſen die höchſte Beachtung verdient.

Würde man nun hierzu auch noch den vermehrten Nutzen des Viehſtands und überhaupt der Landwirthſchaft berechnen, ſo kann es nicht zweifelhaft erſcheinen, daß dieſe Summe eine enorme Höhe erreichte und bis jetzt durch keinen andern Zweig der Induſtrie zu erreichen ſein dürfte. Wie wichtig aber auch in ſpeciellem Bezug die Branntwein⸗ fabrication für die Staatskaſſe iſt, mag daraus entnommen werden, daß das Brutto-Einkommen von der Branntwein trankſteuer jährlich im Mittel der Jahre 1829, 1830 und 1831 die bedeutende Summe von 157,227 fl. 11 kr. aus⸗ machte, die der Staatscaſſe und resp. der Staatsverwal⸗ tung zur Erleichterung der ſonſtigen ſteuerbaren Objecte zugeführt worden ſind.) Die Ausfuhr betrug,) ſoweit ſolche zur Controle gekommen iſt, folglich der Branntwein⸗ Activhandel, in den angegebenen Jahren 60,026 Centner S circa 18,750 Ohm.

*) Hundeshagen, d. Staatskräfte d. Großherzogthums 1833 S. 137. ) Freiherr b. Hofmann, Beiträge zur näheren Kenntniß der 8 und Verwaltung des Großberzogthums Heſſen 1832, eite 142. ) Ebendaſelbſt Seite 163.