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11.3.1846
 
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Intelligenz⸗-Glatt

für die

Provinz Oberheſſen

im Allgemeinen,

die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen

und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.

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Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Hungen an ſaͤmmtliche Gr. Heſſ. Fuͤrſtl. und Graͤfl. Solmſ Buͤrgermeiſter dieſes Kreiſes. Betreffend: Die Erhebung des Chauſſeegeldes an den Staats und Provinzialſtraßen. In Folge der eingetretenen Vollendung der ſeither im Bau begriffenen Staats- und Provinzialſtraßen iſt eine Ver⸗ änderung in der Zutheilung derjenigen Orte, an welchen ſich keine Chauſſeegelderhebung befindet, zu den zunächſt ge legenen Hebſtellen nöthig geworden. In welcher Weiſe dieſe veränderte Zutheilung vollzogen worden iſt, kann ans einer von Gr. Oberfinanzkammer J. Section entworfenen Tabelle, welche ſowohl auf meinem Bureau, als auf jeder Hebſtelle zu Jedermanns Einſicht offen liegt, erſehen werden. Sie haben dieſes zur offentlichen Kenntniß zu bringen. Hungen den 4. März 1846. Finns.

Auszuͤge aus dem Regierungsblatte. Auszug aus dem Regierungsblatt Nr. 7 von 1846.

I. Bekanntmachung Gr. Oberpoſtinſpection, vom 26. Jan., daß nachdem zwiſchen Oggersheim und Mannheim eine directe Fahrpoſt⸗ Verbindung wieder hergeſtellt worden, um den Anſchluß des Mainz Landauer Poſtwagens an den Oggersheim-Mannheimer Poſtwagen zu erzielen, die Abgangszeit des erſteren aus Mainz von 10½ auf 9 Uhr Abends vorgerückt wurde.

II. Bekanntmachung Gr. Rechnungskammer, vom 29. Jan., die im Jahre 1846 für Beſoldungs-Naturalien zu bezahlende Vergütung betr. Der Mittelpreis aus den bei den Rentämtern der Provinz Ober heſſen und auf den Fruchtmärkten zu Mainz und Worms in 1845 ge⸗ ſchehenen Verkäufen beträgt von einem Malter Waizen 10 fl. 40 kr., Korn 7 fl. 25, Gerſte 6 fl. 25, Hafer 4 fl. 4 kr., ſo daß hiernach und nach Maßgabe der Verordnung von 1. Febr. 1827(Reg.⸗Bl. Nr. 4) im lau⸗ fenden Jahre 115 fl. für 100 fl. Naturalien zu bezahlen ſind. Hierzu kommen als Vergütung für Holz von je 100 fl. Beſoldung 1 fl. 48 kr, berechnet nach Inhalt der Verordnung vom 13. Octbr. 1840(Reg. Bl. Nr. 26) und der Bekanntmachung in Nr. 35 des Reg.⸗Bl. von 1845.

IX. Militärdienſtnachrichten: Am 31. Dec. 1845 wurde Rittmeiſter und Flügeladj. Prinz von Wittgenſtein zum Major er- nannt und dem Rittmeiſter v. Grancy in der Garde du Corps der Charakter als Maor ertheilt; ſodann der wechſelſeitige Tauſch der Haupt⸗ männer v. Göbel vom 2. und Wilkens vom 4. Inf.⸗Reg. genehmigt; am 7. Jan. dem Rittmeiſter à la suite Irhrn. v. Dorth der nachge⸗

den 11. Maͤrz

ſuchte Abſchied bewilligt; am 14. der Acceſſiſt Haack bei dem Kriegsrech⸗ nungsbureau zum Rechnungsprobator, am 17, der Cadet Sanders im Garderegiment Chevauxlegers zum überzähligen Lieutenant dabei ernannt.

Butzbach im Februar 1846.

Auf den Wunſch vieler Einwohner der Stadt Butzbach und der Umgegend wurde auch dahier die Feier des Peſta lozzitages begangen. Aus Rückſicht auf Diejenigen, welche am 12. Januar der Feier in Frankfurt beiwohnen wollten, wurde unſere Feier auf den 19. Januar verlegt, und von den Lehrern des Bezirks an hieſige und auswärtige Schul⸗ freunde eine Einladung erlaſſen. Trotz des höchſt unfreund⸗ lichen Wetters war die Verſammlung bei Herrn Karl Becker im Deutſchen Hofe eine ſehr zahlreiche, und manche Auswärtige hatten ſich durch Wind und Regen nicht abhalten laſſen, den zum Theil weiten und beſchwerlichen Weg zurückzulegen.

Die Verſammlung wurde mit dem Feſtgeſang:Froh ſchlage heute jede Bruſt eröffnet; hierauf folgte eine Feſt rede, welche die Bedeutung Peſtalozzi's in der Geſchichte der Erziehung hervorhob. Der beſonderen Bedeutung des Feſtes, dem Peſtalozzi dadurch ein Denkmal zu ſetzen, daß man ſeine Anſichten ausführe und verwirkliche, daß ſich alle Stände zum großen Werk der Erziehung die Hände reichen ſollten, und daß man ſich der verwahrloſten Jugend annehmen und für ſie Rettungshäuſer bauen wolle, wurde außerdem noch in manchem anſprechenden Trinkſpruch bei dem durch Frohſinn gewürzten Abendeſſen und in anregenden Geſängen gedacht.

Man trennte ſich erſt ſpaͤt von einander und die Er innerung der heiter verlebten Stunden iſt noch jetzt nicht verſchwunden; Manchem war auch wohl klarer geworden, daß Schule und Haus zuſammenwirken müſſen, um den Menſchen zu bilden und zu veredeln, daß namentlich die Erziehung nicht bloß Sache Eines Standes bleiben darf, ſondern daß ſie Volksſache, heilige Angelegenheit eines Jeden, der in einem auf Vernunft begründeten Staate lebt, wer den muß.

Wir ſprechen den Wunſch aus, daß es an ähnlichen Zuſammenkünften nicht fehlen möge; die Vater und Lehrer müſſen einander öfters ſehen; der Lehrer muß auch die Männer kennen lernen, welche ihm das koſtliche Kleinod, die zarten Kinderſeelen, anvertrauen, und dem Hausvater muß daran gelegen ſein, mit Dem ſich unterhalten zu kön nen, der ja eine gleiche Aufgabe zu loͤſen hat, nemlich das Kind zum Menſchen, zum Bürger im Gottesreiche zu erziehen.