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Intelligenz- Glatt
für die
Provinz Oberheſſen
im Allgemeinen, die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen
und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
1846.
Die Großherzoglich Heſſiſche Kreisraͤthe der Kreiſe Friedberg u. Gruͤnberg
an die Großh. Bürgermeiſter dieſer Kreiſe. Betreffend: Die Theuerung der Lebensmitteln.
Bei der herrſchenden Theuerung der Lebensmittel hat die Höchſte Staatsbehörde es für zweckmäßig gehalten, der ärmeren Klaſſe namentlich auch durch öffentliche Gemeinde— Arbeiten Gelegenheit zum Verdienſt zu verſchaffen. Wir for⸗ dern Sie daher auf, die Vorarbeiten für ſolche öffentliche Gemeindearbeiten, welche bereits in den Gemeinden-Voran— ſchlägen vorgeſehen ſind und wozu die Mittel disponibel erſcheinen, oder in der Kürze disponibel gemacht werden können, ſo zu beſchleunigen, daß die Arbeiten ſelbſt moͤglichſt bald in Ausführung gebracht werden.
Friedberg und Grünberg den 5. Febr. 1846.
Küchler. Ouvrier.
Bekanntmachung.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß nur allein die Hengſte von Johannes Fiſcher I. zu Hutz— dorf und des Jacob Eigenbrod zu Oberwegfurt, Kr. Alsfeld, als zur Zucht tauglich erkannt, dagegen derjenige des Hein— rich Langlitz III. von Oberſeemen für untauglich erachtet worden iſt.
Zugleich wird verordnet, daß außer den tauglich er— kannten Hengſten keine weiteren von Privatperſonen und insbeſondere nicht der oben bezeichnete untaugliche Hengſt zum Bedecken von Stuten bei Meidung einer den Contra— venienten treffenden Strafe von 3 fl. bis 5 fl. verwendet werden dürfen.
Die Gr. Bürgermeiſter, Gensdarmen und ſonſtige Po— lizeiofficianten haben auf den Vollzug dieſer Bekanntmachung zu achten und jede Zuwiderhandlung zur Anzeige zu bringen.
Friedberg, Grünberg und Hungen
den 19. Januar 1846. Die Gr. Heſſ. Kreisräthe der Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen Küchler. Ouvrier. Follenius.
Kreisrath des Kreiſes Friedberg an die Gr. Bürgermeiſter dieſes Kreiſes und die Poli⸗
zeicommiſſäre zu Engelthal und Wickſtadt. Betreffend: Die Vornahme der Feuerviſitation in den Orten des Krei⸗
ſes Friedberg für das Jahr 1846.
Unter Bezugnahme auf die früher gegebenen Vorſchriſ— ten in Nr. 42 des Intelligenzblattes von 1835 und Nro. 35. von 1837, weiſe ich Sie an, alsbald für das Jahr 1846 die Feuerviſitation mit den Feuergeſchwornen vorzunehmen.
Binnen 6 Wochen ſehe ich der Vorlage der Protocolle entgegen.
Friedberg den 14. Februar 1846.
Küchler.
Der Großherzoglich Heſſiſche Rentamtmann des Bezirks Schotten an die Gr. Bürgermeiſter dieſes Bezirks.
Ich finde mich veranlaßt, Sie auf die allerhöochſte Verordnung vom 8. März 1834 aufmerkſam zu machen, wornach es den Domänenboten, Rentamtsdiener und Mahn— boten unterſagt iſt, herrſchaftliche Gelder einzunehmen, und wornach die Reſtanten, welche ſolche Zahlungen leiſten, da— durch von ihrer Verbindlichkeit gegen die Rentamtskaſſe nicht befreit werden, ſondern zur Zahlung an dieſelbe angehalten werden können.
Sie wollen Ihre Ortsangehörigen auf dieſe höchſte Verordnung aufmerkſam machen und ihnen bemerken, daß das Executionsperſonal in keiner Weiſe von mir beauftragt ſei, Zahlungen in Empfang zu nehmen. Sollte bei Pfän— derverſteigerungen, um dieſe abzuwenden, die Schuld nebſt Koſten bezahlt werden wollen, ſo ſind die Herrn Buͤrger— meiſter reſp. Beigeordneten hiermit erſucht, das Geld bei ſich deponiren und ſolches verſiegelt durch den Rentamtsdie— ner oder Mahnboten mir zukommen zu laſſen, in ſo ferne Sie nicht verziehen, das Geld mir ſelbſt zu behändigen, oder durch andere ſichere Gelegenheit zu überſenden, was aber jedenfalls binnen 8 Tagen nach der Depoſition ge— ſchehen muß.
Schotten den 4. Februar 1846.
Prätorius.


