Mangel haben. Aus der Vereinskaſſe wird das Nöthige gegeben. Und weiter: ſie nehmen vielleicht ſelbſt eins von den ärmeren Kindern unentgeldlich oder gegen geringe Vergütung in ihr Haus. Sie ſorgen wenigſtens, daß es in beſſere Verhältniſſe komme und chriſtlich erzogen werde. Sie überzeugen die Aeltern, wie es für ſie und die Kinder vortheilhaft wäre, wenn dieſe anderwärts untergebracht wür— den. Ihre wohlgemeinten Worte kehreu um ſo weniger erfolglos zurück, wenn ſchon Thatſachen den Be⸗ weis geliefert haben, daß es ihnen einzig und allein, um die Rettung der verwahrloſten Ju⸗ gend zu thun wäre. Nöthigenfalls geben ſie den Ael⸗ tern zu bedenken, daß ſie weder von ihnen noch von der Geſellſchaftskaſſe weitere Unterſtützung erhalten wurden, wenn ſie nicht für eine beſſere Erziehung ihrer Kinder wollten Sorge tragen. Unterſtützen die öffentlichen Behörden die Beſtrebungen des Vereins, ſo läßt ſich um ſo Erfreu— licheres erwarten. Dieſer wirkt nach dem Maße ungeheuchelter Menſchenliebe, jener nach den Forderungen der Pflicht und des Geſetzes. f(Schluß folgt.)
e
Ein hier beſtehender muſicaliſcher Verein beabſichtigt, Sonntag den 13. December Abends 6 Uhr, zum Beßten der Kleinkinderſchule dahier im Saale des Herrn Gerlach ein Concert zu geben, und ladet das verehrliche Publicum zu zahlreichem Beſuche freundlichſt ein. Billets
„ 387. f
à 18 ke. ſind bei Herru Gerlach zu erhalten; an der Kaſſe
iſt der Eintrittspreis auf 24 kr. feſtgeſetzt.
Friedberg den 6. December 1846.
Für die Brandbeſchädigten zu Betzenrod
ſind, wie in Nr. 86 dieſes Blattes angezeigt, bei mir im
Ganzen 36 fl. 2 kr. milde Gaben eingegangen. J
dieſen Betrag dem Unterſtütungs⸗Comig 1 chen r. ſandt. Die Empfangsbeſcheinigung darüber iſt in dem all⸗ gemeinen Intelligenzblatte zu Nr. 315. der Großherzoglich Heſſiſchen Zeitung unter Nr. 3501. enthalten, und darin zugleich im Namen der Brandbeſchädigten allen edlen Gebern
der gerührteſte Dank geſagt.
Hiervon diejenigen edlen Menſchenfreunde in Kenntniß zu ſetzen, welche mich mit der Darreichung ihrer Liebesgaben und deren Beförderung an den Ort der Verwendung be⸗ trauten, und die erwähnte Empfangsbeſcheinigung in der Großh. Heſſiſchen Zeitung nicht geleſen haben, halte ich mich verbunden. 1
Friedberg den 5. December 1846. 5
. N uf
Empfangsbeſcheinigung.
Für Caspar Heidt iſt ferner bei mir eingegangen: von einer Un⸗
genannten 1 fl., von A. W. in Ockſtadt 18. kr.— Geſammtbetrag 24 fl. 19% kr.- a. Friedberg den 7. December 1846.
C. Bindernagel.
Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden.
rr
Ladung.
(167) Zur Regulirung des Nachlaſſes des verlebten J. C. Bermann zu Vilbel, muß man die etwaigen Schulden genau kennen und es werden deßhalb alle, dem Gerichte nicht ſchon bekannte Gläubiger aufgefordert, ihre
Anſprüche, ſogewiß im Termin. Dienſiag den 22. Dezbr. l. J., Vormit. 9 Uhr, dahier anzumelden, als ſie ſich ſonſt ſelbſt beizumeſſen haben, wenn ſolche unbeachtet
bleiben.—
Groskarben am 20. November 1846. Großh. Heſſ, Landgericht daſ.
Jäger.
Oeffentliche Bekanntmachung.
(1708) Dem Reinhard Klingelfuß zu Stein⸗ furt iſt in der erſten Hälfte des letzt verfloſ⸗ ſenen Monats aus ſeiner Behauſung ſein Jahre lang erſparter Gelderwerb, im Betrag von 130 fl., geſtohlen worden.
Unter dem geſtohlenen Gelde befanden ſich 36 Guldenſtücke, 8 ganze preußiſche Thaler, 3 Fünffranken⸗Thaler, 2 halbe Kronenthaler, zwei Viertel⸗Kronenthaler und beiläufig zwölf Sechsbätzner. Da es der gerichtlichen Unter⸗ ſuchung bis jetzt nicht gelungen iſt, den Dieb zu ermitteln, ſo richtet man auf dem Weg öffentlicher Bekanntmachung an Behörden und Privatperſonen, denen etwa Thatſachen zur Kenntniß kommen ſollten, welche über die Verübung des Diebſtahls Aufſchluß zu geben geeignet wären, das Erſuchen, von ſolchen möglichſt ſchleunige Mittheilung hierher machen zu wollen.
Butzbach den 24. November 1846.
Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Mosler.
Verpachtung. (1725) Da die Verpachtung des dem Hoſpital zum heiligen Geiſte, nunmehr dem vereinigten Armenfond, dahier gehörende, in der Gemarkung Bauernheim liegende Gut, beſtehend in ohngefaͤhr 25 Morgen, 1 Vier⸗ tel und 30 Ruthen, vom 24. November l. J., die Genehmigung nicht erhielt, ſo wird dasſelbe Donnerſtag den 10. d. Mts., Vor⸗ mittags um 11 Uhr, in hieſigem Rathhaus nochmals öffentlich meiſtbietend verpachtet, mit dem Anfügen, daß Nachgebote nicht an⸗ genommen und bei nicht annehmbaren Ge— boten das Gut aus der Hand vergeben wird. Friedberg den 2. Dezember 1846. Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter en der.
Aufforderüng. Betreffend: Grundrentenablöſung.
(170) Nachfolgende Grundrenten ſollen nach den beſtehenden geſetzlichen Vorſchriften im achtzehnfachen Betrage abgelößt werden: IJ. In der Gemarkung Windhauſen: die dem Gr. Heſſ. Miniſterialratb Freiherrn Schenk zu Schweinsberg in Darmſtadt in daſiger Gemarkung zuſtehenden Grundrenten für das geſetzlich berechnete Ablöſungscapftal von 4039 fl. 39 kr. im Ganzen. 5 II. In der Gemarkung Feldkrücken: die dem Königl. Preußiſchen Major Freiherrn Seebach zu Langenſalza in daſiger Gemarkung zuſtehenden Grundrenten für das geſetzlich berechnete Ablöſungscapital von 20 fl. 15 kr,
Alle bei dieſen Ablöſungen Betheiligten. mit Ausnahme des Gr. Lehnsfiscus rückſicht⸗ lich eines Theil's der Grundrenten sub I. deſſen Anſprüche von dem Herrn Berechtig⸗ ten in Anſehung dieſes Theils des Ablöſungs— capitales mit 771 fl. 49½ kr. anerkannt ſind, werden hierdurch aufgefordert, ſo gewiß binnen
zwei Monaten a dato
ihre allenfallſigen Rechtsanſprüche dahier anzu⸗
zeigen, als ſonſt, nach Ablauf dieſer Friſt, die Auszahlung der Abkaufscapitalien an die Herrn Berechtigten, gegen Ausſtellung der Ablöſungsurkunden, erfolgen wird. Ulrichſtein den 28. November 1846. Großh. Heſſ. Landgericht daſ. immer mann.
Edietalladung.
(17410 MNachſtehende Grundgefaͤlle ſollen
abgelöſ't werden, als:
1) Die dem Herrn Fürſten Ferdinand zu Solms Braunfels Durchlaucht, in der Gemarkung Weckesheim zuſtebenden und vereinbarlich auf ein Abdkaufcapital von 11062 fl. 17 kr.(Elf Tauſend Zwei und Sechzig Gulden, Siebenzehn Kreuzer! beſtimmten; f
2) Die dem Herrn Grafen, Auguſt Friedrich Botho Chriſtian zu Stolberg Roßla und Ortenberg Erlaucht, in der Gemarkung Münzenberg zuſtehenden an Zinskorn, Zinsweizen, Zinshafer und Geldzins in einem vertragsmäßigen Abkaufeapital von 494 fl. 42 kr.(Vierhundert vier und neun⸗ zig Gulden, zwei und vierzig Kreuzer) hinſichtlich deren die Anſprüche Großh. Lehenbofs von Seiten des Berechtigten bereits anerkannt, und daher nicht anzu⸗ melden ſind.
3 merherrn Friedrich von Bellersheim zu Darmſtadt und Generalpoſtdirections-Se⸗ eretair Dr. Maximilian von Bellersheim zu Frankfurt/ M. in der Gemarkung Bettenhauſen zuſtehenden an Zebnkgrund⸗ rente und Pogteigrundrente von jährlich zuſammen 417 fl. 41% kr., in einem Abkaufkapital von 7518 fl. 31½ kr.(Sie⸗ ben Tauſend fünfhundert achtzehn Gul⸗ den, ein und dreihig Kreuzer, zwei Hel⸗ ler) hinſichtlich deren die lehensherrlichen Gerechtſame des Großh. Hauſes Heſſen, ſowie des Geſammtbauſes Solms von Seiten der Berechtigten im Allgemeinen
Die dem Freiherrn Hauptmann und Kam⸗
f
NU ahner zu cursproeß alle Dieſen ſonſtige Rz Grund an Geltendmag in dem auf Die
anberauumie Rechts nacht Weſchſuße
Etwaige cieller auf ſtellung ein del Maſſe zu verſehen
Nidda
4 (II) 9 Vor, we dahier ar Straßbeir oͤffentlich


