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Intelligenz-Blatt
ſür die
Probinz Oberheſſen
im Allgemeinen,
die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen
und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
Amtlicher Theil.
—
Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Gruͤnberg an die Großh. Bürgermeiſter dieſes Kreiſes. Betreffend: die am Ende des Jahres einzuſendenden Tabellen.
Von den in den Regierungsblättern für 1846 enthal—
tenen Verordnungen von Nr. 1— 37 ſind folgende ent⸗
halten, welche ſich zur Publication und Eintragung in das
Publicationsbuch eignen: a
10 Nr. 7. Bekanntmachung, den zollfreien Einlaß von Getraide in das Großherzogthum betreffend;
2) Nr. 12. Bekanntmachung, den zollfreien Einlaß von Huͤlſenfruͤchten in das Großherzogthum betreffend,
3) Nr. 28. Verordnung, die unredliche Steigerung der Fruchtpreiſe betreffend.
4 Nr. 29. Bekanntmachung, den zollfreien Einlaß von Mehl und Mühlenfabrication, Getraide und Huͤlſen— früchten betreffend;
5) Nr. 37. Verordnung, den Hauſirhandel und die hauſi⸗ rend betrieben werdenden Gewerbe betreffend;
6) Nr. 37. Bekanntmachung, den zollfreien Einlaß von
Getraide, Hülſenfrüchten, Mehl und Mühlenfabrica-⸗
tion in das Großherzogthum betreffend, und 7) Nr. 6. des Amtsblatts, betreffend: die polizeiliche Auf— ſicht über die Lebensmittel, insbeſondere auf Frucht—
märkten. N
Außer dieſen ſind, wie gewöhlich am Ende des Jahres, die in meinem Ausſchreiben vom 17. November v. J. be⸗ zeichneten Verordnungen zu veröffentlichen.
Ich trage Ihnen daher auf, dieſe Verordnungen, in ſo weit es noch nicht geſchehen, zu veröffentlichen, die Ver— oͤffentlichung in's Publicationsbuch einzutragen und den deß— fallſigen Auszug unfehlbar bis zum 20. d. M. bei Vermei— dung der Abſendung vou Wartboten anher einzuſenden.
Grünberg am 2. December 1846. f Oluvrier.
Mittwoch, den 9. Dezember
1346.
Auszuͤge aus dem Regierungsblatte.
Auszug aus dem Regierungsblatt Nr. 35.
1. Die Erhebung eines Ausgangszolles von dem über einige Theile der Zollvereinsgrenze ausgehenden Getraide und Mehl betreff.— LUDWIG Uu. von Gottes Gnaden Großherzog pon Heſſen und bei Rhein c. ꝛc. Mit Rüſicht auf die von andern Zoll⸗ vereinsſtaaten wegen der Erhebung eines Ausgangszolls von dem über einige Theile der Zollvereinsgränze ausgehenden Getralde und Mehl getroffene Maßregel und die Wirkungen, welche letztere vorausſichtlich auf das Großherzogthum äußern wird, haben wir Uns bewogen gefunden, bis auf weitere Entſchließung zu verordnen und verordnen hiermit, wie folgt: Art. 1. Getraide und Hülſenfrüchte(Vereinszolltarif, vom 28. Okt. 1845, Abth. II., pos. 9 a), ſodann Mehl und andere Mühlenfabrikate an Ge⸗ traide und Hülſenfrüchten(Vereinszolltarif Abth. II. pos. 25) find bei der Ausfuhr über die Zollvereinsgrenze der Königreiche Baiern und Wür⸗ temberg und des Großherzogthums Baden don dem königl. baieriſchen Haupt⸗Zollamts⸗Bezirke Zweibrücken bis zum Haupt⸗Zollamts⸗ Bezirke Pfronten, beide einſchließlich, einem in die Zolldereins kaffe fließenden Aus⸗ gangszolle von 25pCt. ihres durchſchnittlichen Preiſes unterworfen.— Art. 2. Uuſer Miniſterium der Finanzen hat die Ausgangszollſätze nach Art. 1 von Zeit zu Zeit zu beſtimmen und bekannt zu machen.— Ark. 3. Gegenwärtge Verordnung tritt von dem Tage ihres Erſcheinens in dem Regierungsblatte an in Wirkſamkeit.— Urkundlich Unſerer eigen⸗ bändigen Unterſchrift und des beigedrückten Staatsſiegels. Darmſtadt, den 3. Nov. 1846.(L. S.) LUDWIG.(ets.) Zimmermann.
II. Eine Bekanntmachung des Großh. Miniſteriums der Finanzen vom 4. Nov., welche mit Bezugnahme auf den Art. 2 vorſtehender Ver⸗ ordnung bis auf Weiteres die Ausgangszollſätze beſtimmt vom heſſ Malter: 1. für Waizen, Kernen und Hülſenfrüchte 3 fl. 42 kr.; 2. Rog⸗ gen, Mais und andere nicht beſonders genannte Fruchtgattungen 3 fl. Skr.; 3. Gerſte 2 fl. 16 kr.; 4. Dinkel(Spelz) 1 fl. 34 kr.; 5. Hafer 1 fl. 17 kr.; 6. Mehl und andere Mühlenfabricale vom Centner 3 fl.
Ueber Volkserziehung und Peſtalozziverein. (Fortſetzung.)
Doch wie zu allen Zeiten freiwillige, aus Liebe her— vorgehende Thätigkeit faſt Größeres geleiſtet hat, als das Wirken der Beamteten, ſo bin ich überzeugt, daß eine Geſellſchaft liebender Menſchenfreunde in fraglicher Bezie— hung noch ſchönere Früchte hervorbringen würde. Denken wir uns die Beſſeren aus einer Gemeinde zu einem Bru— dervereine verbunden. Sie wollen das Betteln der Kinder
mit ſeinen traurigen Folgen nun einmal nicht dulden, ſie geben kein Almoſen mehr, wenn ein jugendlicher Bettler an ihrer Thürſchwelle klopft, doch nicht aus Hartherzigkeit verweigern ſie die milde Gabe, nein ſie ſorgen dafur, daß die Schüler, welche regelmäßig die Schule beſuchen, keinen


