Ausgabe 
8.7.1846
 
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ſich die höchſten Behörden, daß der Verbrauch des Brannt⸗ weins ſich täglich vermindert. So hat kürzlich das preu⸗ ßiſche Miniſterium an alle Oberpraͤſidenten geſchrieben und mit Freude verkündigt, daß in Schleſien 254,489 Thaler Branntweinſteuer weniger eingegangen ſeien, dagegen die Sittlichkeit und der Wohlſtand des Volkes bedeutend ſich ehoben habe. Ich glaube die Sache redet für ſich. Hat der Staat das Verderbliche der gebrannten Getränke erkannt, ſo darf er gewiß nicht durch Rückſicht auf die Steuer ſich abhalten laſſen, den Genuß derſelben nach Kräften zu min⸗ dern. Auch die Spielbanken wollen die deutſchen Staaten aufzuheben ſuchen, obgleich ſie bedeutende Pachtgelder liefern. Und doch haben ſie ſicherlich viel weniger Familien u Grunde gerichtet, als der Branntwein. Es fragt ſich nun noch ſehr, ob durch Entfernung deſſelben der Verluſt für die Staatskaſſe ſo bedeutend ſein würde, als angegeben wurde. Man müßte, um dieſes genau beſtimmen zu koͤnnen, bei den Gerichten nachfragen, wie viel Unterſu⸗ chungskoſten u. ſ. w. der Branntwein verurſacht? Wie viel Verbrechen, Schlägereien werden in der Trunkenheit begangen? Wie viel Züchtlinge ſind in Folge des Trun⸗ kes ins Zuchthaus gekommen! Man ziehe doch die Ausga ben, welche der Branntwein dem Staate verurſacht, von den Einnahmen ab, ich glaube der Reſt würde wenig zu achten ſein, wenn allenfalls ein Reſt bleiben ſollte. Gewiß aber würde nichts übrig bleiben, wenn man auch noch die Koſten, welche der Trunk den Gemeinde- und Armenkaſſen verurſacht in Anſchlag brächte. Wie viele durch Völlerei brodlos gewordene Familien müſſen unterſtützt werden! Wie viel alte Sünder ſind eine Bürde für die öffentlichen Kaſſen! Ich kenne einen Solchen, für den 80 100 fl. bezahlt werden müſſen, da ihn ſonſt Niemand beherbergen wollte. Zum Schluſſe des Geldpunktes füge ich aus einer einzigen Gemeinde folgende Thatſachen hinzu. Ein Bauer mit 50 Morgen Feld jagte ſein Vermögen durch die Gurgel und lebt als Bettler. Ein wohlſtehender Hand werker muß Alles verkaufen, ſeine Kinder gehen brodlos von

mußte mehrere 100 fl. leihen, um die Branntweinausgaben wieder zu decken, die er gemacht hatte. Mehrere Wittwen leben in Dürftigkeit, weil ihre Männer Trunkenbolde wa⸗ ren. Ein lediger Handwerker geht als ein Scheuſal einher, ein Stall iſt gewöhnlich ſein Nachtquartier. Ein geſchickter Gärtner mußte Haus und Hof verkaufen und geht der gänzlichen Armuth entgegen u. ſ. w. u. ſ. w. Das Al⸗ les in einer Gemeinde. An den Früchten ſollt ihr ſie erkennen.(Fortſetzung folgt.)

Kirchenbuchs-Auszug vom April 1846. Laubach.

Getraut e:

28. Joſeph Julius Cäſar Lemp, Gräflicher Hofgärtner dahier, aus Straßburg gebürtig, des dort lebenden Kaufmanns Joſeph Peter Lemp ehelicher lediger Sohn mit. Friedericke Eliſabethe Chriſtiane Henriette Otto, des verſtorbenen Gr. Landrichters Friedrich Carl Otto hinterlaſſene eheliche ledige Tochter.

Getaufte:

13. Dem Bürger und Bäckermeiſter Heinrich Kircher II. ein Sohn, Ludwig Chriſtian, geb. den 12. März.

13. Dem Gräflichen Armenhausverwalter Heinrich Triebert ein Sohn, Eduard Carl Ferdinand, geb. den 15. März.

26. Dem Bürger und Strumpfweber Philipp Diehl eine Tochter, Katharine, geb. den 21. März.

Beerdigte:

1. Anna Katharine, des Burgers und Schuhmachermei ſters Johs. Spuck eheliches Töchterchen, all 1 Jahr, 1 den 29. März.

25. Katharine, der Anna Margarethe Becht Töchterchen, alt 6 Jahre, 7 Monate, 6 Tage, T den 22. April.

28. Katharine Margarethe, des Buͤrgers und Maurer

Thür zu Thur. folger zu werden.

Ein anderer iſt auf dem Punkte ſein Nach Ein Dritter ſaß ſchon im Corrections- haus, Mangel und Noth herrſchte bei ihm.

Ein Bote April.

meiſters Johann Friedrich Deſch Ehefrau, geborne Seitz, alt 81 Jahre, 1 Monat, 20 Tage, k den 26.

Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden.

NN. Nιν

Edictalien.

991) Von den zur Theilung gebrachten

rundſtücken der Heinrich Gruͤns Wittwe von Keſſelbach ſind nach den gerichtlichen

fandbüchern die Grundſtücke 1333/2 2

uthen in der Schippelbach von Johann Hein⸗ rich Faulſtichs Eheleuten von da, dem Pro feſſor Roos von Gieſſen wegen 300 fl. laut Schuld- und Pfandverſchreibung vom 18. Fe⸗ bruar 1796 und 128% Xx/ 43s von Johann Heinrich Dappers Eheleuten von Keſſelbach, der Magdalena, des Junker Adolph Rein⸗ bard jun. von Nordeck zur Rabenau Gemah lin wegen 20 fl. laut Schuld- und Pfandver⸗ ſchreibung vom 26. Februar 1743 verpfändet worden. Beide Verpfändungen ſollen erloſchen ſein, die Intereſſenten können aber nicht die quittirten Obligationen vorlegen, auch ihr Cigenthum an den zur Theilung gebrachten Grundſtücken nicht überall urkundlich darthun. Auf ihr Anſtehen werden daber diejenigen, welche irgend Anſprüche an die beiden Ver

pfändungen oder überhaupt an das Grund.

vermögen der Heinrich Grüns Wittwe und Kinder bilden zu können glauben, biermit auf. gefordert, ſolche binnen 6 Wochen von beute an ſogewiß dahier anzumelden, wibrigenfalls

die fraglichen Verpfändungen, als nicht mehr beſtehend angenommen und in den Pfand büchern geiöſcht, auch die Theilzettel über das fragliche Grundvermögen zur gerichtlichen Be ſtätigung gebracht werden ſollen. Grünberg den 12. Juni 1845.

Großh. Heſſ. zum Landgericht daſelbſt gehöriges Patrimonial-Gericht der Freiherrn von Nordeck zur Rabenau

Welcker. Bücking.

Edictalladung.

(1022) Forderungen, ſowie ſonſtige An⸗ ſpruche an Johannes Schneider II., Küfer, von Köddingen, gegen welchen Gr. Hofgericht zu Gießen den Concursprozeß erkannt bat, ſind Freitag den 11. September l. J., Mor⸗ gens 8 Uhr, ſogewiß dahier anzuzeigen, wi drigenfalls der Ausſchluß von der Maſſe er kannt wird.

Zugleich wird bemerkt, daß das vorhandene Vermögen zur Befriedigung der Pfandgläu biger nicht hinreicht, weßhalb die chirographa⸗ riſchen Gläubiger leer ausgehen.

Ulrichſtein den 2. Juli 1846.

Großb. Heſſ. Landgericht daſelbſt Zimmermann. Brück.

Bekanntmachung. (1025) Wegen Erbvertbeilung will Mon⸗ tag den 24. Auguſt d. J., Vormiktags 10 Ubr, die Joh. Adam Schmidts Wittwe und deren großfährigen Kinder zu Ruppertenrod auf der

Niklaus⸗Mühl ibre Mühle nebſt dem dabei gelegenen Gut von 40 Morgen, 83 Klafter Acker und 13 Morgen, 67 Klafter Wieſen, auf der Mühle ſelbſt, unter vortheilhaften Be⸗ dingungen, meiſtbietend verſteigern laſſen.

Die Müble liegt bei Ruppertenrod im Ohm⸗ thale, 2 Stunden von Grünberg, bat einen Mahl- und Schlaggang und befindet ſich in gutem Stande.

Ruppertenrod am 29. Juni 1846. Oer Gr. Heſſ. Freih. Riedeſeſ. Buͤrgermeiſter

Otterbein.

100 fl.

(1026) liegen in der bieſigen Kirchenkaſſe zum Ausleihen bereſt. Wer ſolche zu leihen wünſcht, wolle ſich bei dem Kirchenvorſtande dahier melden und die nöthigen Papiere vor⸗ zeigen. Eberſtadt, Kr. Hungen, im Juli 1846. Kirchenrechner L. Felſing. 5011 fl. 21 kr. (1027) können bis Ende September l. J. gegen gerichtliche Verſicherung aus dem Kir chenkaſten zu Merlau im Ganzen oder auch getrennt ausgelieben werden. 8 Der Kirchenrechner Tröller.

Bekanntmachung.

(1028) Naͤchſtkommenden Mittwoch den 15. Juli l. J. ſoll die dem Heinrich Mobs IV. zu Niedermörlen zugehoͤrige Scheuer, welche