Ausgabe 
8.4.1846
 
Einzelbild herunterladen

110

eine ſchwierige Aufgabe und deshalb muß man ſich mit dem⸗ jenigen begnügen, was hoffentlich und wenn auch langſam zum Ziele führt.

So lange übrigens unſer Mäßigkeitsverein nicht in dieſer Art unterſtützt wird, wird ſein Beſtreben keine beſon⸗ ders guͤnſtige Reſultate, namentlich in Oberheſſen, nach ſich ziehen und kann ich mir hier bei dieſer Gelegenheit die frei⸗ müthige Bemerkung nicht verſagen: daß dann eine ſolche Mäßigkeitsanſtalt an manche fromme Legende erinnert, z. B. an einen hohen Stand der Gewäſſer rings um die heilige Stätte, ohne daß ein Tropfen davon durch die offenen Pfor⸗ ten eindrang! und an gewaltige Platzregen, wovon die flie⸗ ßenden Gewäſſer nicht angeſchwollen waren.

Anlangend die dritte Frage: werden die Abfälle einer Brauerei(Träber) der Schlempe einer Branntweinbrennerei, als Viehfutter an die Seite zu ſetzen ſein? Die gründliche Erörterung dieſer Frage würde eine chemiſche Unterſuchung der Gegenſtände nöthig machen, da aber dazu hinreichende Qualification gehört, ſo will ich blos aus meinem practiſchen Leben diejenigen Nachrichten kurz mittheilen, die ich darüber zu geben im Stande bin. Die Brauereiabfälle(Träber) werden von dem Rindvieh gerne gefreſſen und glaube ich wahrgenommen zu haben, daß ſie ein beſſeres Maſt⸗, als Milchfutter abgeben, wie dieſes bei der Branntweinſchlempe umgekehrt der Fall iſt. Im Allgemeinen ſind dieſe Traber ſehr beliebt und habe ich viele Bauern darüber urtheilen hören, daß ſie der Branntweinſchlempe vorzuziehen ſei. Ob dieſer Ausſpruch richtig iſt oder nicht, darüber ſuspendire

ich mein Urtheil und will nur noch bemerken, daß wenig⸗

ſtens die Träber mit gleichgutem Erfolg, wie die Schlempe

verwendet werden können.(Schluß folgt.)

Zur Chronik der Wetterau und des in derſelben gele⸗ genen Bades Homburg.

Als am 31. März gegen Abend der Großh. Forſtſchüͤtze in Obereſchbach den dieſer Gemeinde gehörigen Antheil des Haardwaldes bei Homburg durchging, fand er einen gut gekleideten jungen Mann, der ſeinem Leben durch eine Piſtolenkugel ein Ziel geſetzt hatte. Derſelbe hatte zu dieſem Zwecke ſich an eine alte Eiche geſetzt, war nach dem Schuſſe auf die Seite geſunken, und man fand Hut und Piſtole neben ihm liegend. Die gerichtliche Unterſu⸗ chung, welche am 1. April vorgenommen wurde, ergab, daß der Todte aus einem angeſehenen adligen Geſchlechte Frankreichs ſtammt, und daß er Nichts mehr von Geldes werth bei ſich führte; dagegen fand man beinahe ein Dutzend der famöſen Kärtchen, auf welchen mit Nadel⸗ ſtichen bezeichnet wird, ob Roth oder Schwarz am gruͤnen Tiſche zum Vorſchein kommt.

Die Nutzanwendung aus Vorſtehendem zu ziehen, über⸗ laſſe ich der verehrl. Redaction des Intelligenzblattes.) Einer, dem alle Hazardſpiele zu⸗ wider ſind.

6) Dieſes wollen wir getroſt unſern Leſern überlaſſen. Die Reb.

Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden.

rr

Verkauf einer alten Orgel.

(472) Die in hieſiger Kirche befindliche Orgel, welche 8 Regiſter bat, und für eine kleinere Kirche noch recht brauchbar iſt, ſoll, da wir eine größere Orgel bekommen, Mon⸗ tag den 20. April d. J., Mittags 12 Uhr, einer öffentlichen Verſteigerung ausgeſetzt werden. Berſtadt den 25. März 1846. Für den Kirchenvorſtand: der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Ellenberger.

Wahlausſchreiben.

Betr.: Die regelmäßige Ergänzungswahl des Gemeinderaths für die Gemeinde Stadt Friedberg. Bürgermeiſterei Stadt Fried⸗ berg.

499) Cs wird hiermit bekannt gemacht,

daß die regelmäßige Ergänzungswahl des Ge⸗

meinderaths von Friedberg auf dem Rathhauſe

daſelbſt am Mittwoch, Donnerſtag, Freitag u.

Samſtag den 15., 16., 17. und 18. April d.

I., jedesmal von 9 Uhr Morgens bis 12 Uhr

Mittags unter Leitung des unterzeichneten

vorgenommen werden ſoll.

Von den Mitgliedern des Gemeinderaths traten Georg Steinhäuſer, Chriſtian Fritz, Martin Simon, als bereits 9 Jahre im Dienſt, aus, Philipp Preußer II. iſt ſeit der letzten Ergänzungswahl zum Beige⸗ ordneten ernannt worden, und Hartmann Waltz II. muß zur Vervollſtändigung des zu erneuernden Drittheils in Folge der Loos⸗ ziehung unter den im Jahr 1845 Gewählten austreten, die drei erſten und der Ketzgenannte ſind jedoch wieder wählbar.

Es ſind ſomit 5 Mitglieder neu zu wählen.

Sämmtliche ſtimmfaͤhige Octsbürger von Friedberg werden aufgefordert, an dieſer Wahl

Theil zu nehmen und gleich vom Beginn der Wahl an ſich zur Abſtimmung zahlreich einzu⸗ finden, damit die Wahl zur Erſparung von Zeit und Koſten wo möglich ſchon vor Ablauf der dreitägigen Friſt geſchloſſen werden kann. Friedberg am 26. März 18485. Der Wahl⸗Commiſſär Dr. Dieffenbach.

Oeffentliche Aufforderung.

(481) Der geweſene Gräfl. von Ingelhei⸗ miſche Rentmeiſter Ehehalt von Obererlenbach hat im Jahr 1839 von Johann Georg und Andreas Meſſer von Weiskirchen circa 14 Mor⸗ gen 15% Ruthen in Obererlenbacher Ge⸗ markung gelegene Güter gekauft und dieſe Güter wieder an mehrere Einwohner von Obererlenbach verkauft und den Kaufſchilling mit 1598 fl. an Kallmann Löb Rothſchild von Homburg a. d. Höhe abgetreten. Sowohl uͤber den Erwerb der Güter der Verkäufer als resp. Käufers ſind keine genügende Eigen⸗ thums⸗Urkunden beizubringen; es werden da⸗ her Alle, welche Anſprüche an dieſe Güter, deren Verzeichniß auf Verlangen dahier zur Einſicht gegeben wird, bilden können, aufge fordert, dieſes binnen 4 Wochen vom Tage des Exſcheinens dieſer Aufforderung angerech⸗ net, ſogewiß bei unterzeichneter Gerichtsſtelle zu begründen, als ſonſt die erwahnten Ver⸗ käufe als rechtsgültig angeſehen und die An⸗ weiſung an den Ceſſionar des Kaufſchillings ertheilt werden wird. Groskarben den 22. März 1846. Großh. Heſſ. Landgericht das. Jäger. Limpert.

Oeffentliche Ladung.

(419) Ein gewiſſer, ſchon lange verlebter Chriſtoph Pauli zu Heldenbergen war Kirchen⸗ rechner und wurde dieſem bei der am 24. Januar 1764 ſtattgehabten Abhör ſeiner Rech⸗ nung ein Receß von 838 fl. 54% kr. gezo⸗ gen. Auf dieſe Schuld ſowie die Zinſen da⸗ von wurden am 16. Auguſt 1766 418 fl. 20 kr., welche aus verkauften Gütern erlößt worden waren, an die Gemeinde Heldenber⸗ gen bezahlt, der Reſt an Hauptgeld und Zin⸗

ſen iſt aber bis jetzt noch unberichtigt. Nach⸗ dem die evangeliſche wie katholiſche Kirche zu Heldenbergen erklärt, daß ſie auf dieſen Reſt des Receſſes nebſt Zinſen keine weitere An⸗ ſprüche machen vielmehr dieſe der Gemeinde Heldenbergen überlaſſen wollen, beabſichtigt Letztere nun die Beitreibung des noch zu decken⸗ den Receſſes, um aus ſolchem den Fond zu einer milden Stiftung zu formiren.

Die Beitreibung des Receſſes ſoll durch die Veräußerung nachſtehender, in Heldenberger Gemarkung gelegener Güterſtücke

266/ 1 200 Rth. Acker an der Landwehr an

Friedrich Becker, 272/12 56 ½ Rth. ditto ziebt über die Win⸗ decker Straße an Anton Pauli jun.,,

367/23 72 Rth. ditto ſtößt auf die ſtrittige

Weide an Ludw. Meininger, K 396/ßa 61 Rth. ditto ſtößt auf die gemeine Weide, an Konrad Reh, a 56/5 110 Rth ditto rechts der Eicherhohl. an Jacob Becker, s

596/1. 2. 278 Rth. ditto auf dem Schwal⸗

bengarten an Andr. Reul Inn.,

640/1 141 Rth. ditto an der Naumburger

Grenze an H. Meininger II.,

690/18 312 Kth. ſtößt auf den Buchwald an Andreas Pauli I., 5 bewirkt werden, ehe jedoch dazu geſchritten wird, werden alle zum Theil unbekannte Rechts nachfolger des gedachten Kirchenrechners Pauli biermit aufgefordert, in einer z. F. von 6 Wochen nicht nur etwaige Einwendungen gegen die Richtigkeit des Receſſes, ſondern auch gegen den Verkauf der bezeichneten Güter ſo gewiß dahjer zu machen, als ſonſt zu dieſem geſchritten, der Erlös zunachſt zür Deckung des Receſſes mit Zinſen bis zur Capitalhöhe verwendet, wegen des etwa bleibenden Ueber⸗ ſchuſſes aber weiter rechtlich verfügt werden

wird.. Groskarben am 16. Maͤrz 1846. Großb. Heſſ. Landgericht das. Jäger. Schmidt.

Bekanntmachung. (446) Johannes Hedderichs Wittwe und