—— „Irledberg
t Butzbach K. Hungen
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für die
Provinz Oberheſſen
im Allgemeinen,
die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen
und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
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W 43.
Sonnabend, den 6. Juni
1846.
Amtlicher Theil.
„Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg an ſaͤmmtliche Großh. Buͤrgermeiſter dieſes Kreiſes. Betreffend: Die Abhaltung der Wieſengänge.
Aus den ſeitherigen Vorlagen in obigem Betreffe habe ich wahrgenommen, daß darin Anträge wegen Wie⸗ ſenverbeſſerungspläne ꝛc. geſtellt werden.
Ich bin deßhalb veranlaßt, Sie darauf aufmerkſam zu machen, daß derartige Anträge bei dieſen allgemeinen Verlangen keine Berückſichtigung finden können, vielmehr in ſeparater Verhandlung vorzubringen ſind.
Friedberg am 29. May 1846. Küchler.
n Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Gruͤnberg an ſämmtliche Großh. Bürgermeiſter dieſes Kreiſes. Betreffend: Die Entfernung des Knaben Johannes Becker von Lumda. Der Schulknabe Johannes Becker von Lumda hat ſich
ſchon ſeit 3 Wochen von Hauſe entfernt und treibt ſich wahr⸗ ſcheinlich bettelnd herum. 6 Ich weiſe Sie daher an, auf denſelben fahnden und im Betretungsfall ihn mir vorführen zu laſſen.
Grünberg den 30. Mai 1846. Ouvrier.
Friedberg den 30. Mai 1846.
Wir hatten abermals das Gluck, Se. Königl. Hoheit den Erbgroßherzog von Heſſen und bei Rhein in unſeren Mauern zu ſehen. Höchſtdieſelben kamen mit hohem Ge⸗ folge vorgeſtern hier an, und geruhten in dem nunmehr freundlich hergerichteten Großh. Schloſſe zum erſtenmale zu übernachten. Die große Freude der Bürgerſchaft über die⸗ ſes frohe Ereigniß, das uns nun die öftere Gegenwart des geliebten Fürſtenſohnes verheißt, gab ſich durch Darbringung eines Fackelzuges und einer Nachtmuſik kund, welche Se. Königl. Hoheit huldreichſt anzunehmen geruhten. Geſtern hielten Se. Königl. Hoheit Inſpection über das hier garni⸗ ſonirende Bataillon, und hatten darauf die Gnade den Commandeur deſſelben, ſo wie mehrere Beamte und den Großh. Bürgermeiſter unſerer Stadt zur Erbgroßherzoglichen Mittagstafel im Schloſſe zu ziehen. Heute Morgen reiſten Höchſtdieſelben ſodann unter den heißeſten Segenswuͤnſchen der Bürgerſchaft von hier wieder ab.
Berichtigung. Der Artikel in Nr. 41 dieſes Blattes,„Butzbach den 16. Mai 1846, iſt dahin zu berichtigen, daß der Ertrag des dort beſprochenen Concertes, welches am 7. Juni ſtatt— finden ſoll, nicht für Erweiterung der Orgelbühne, ſondern zum Beſten einer demnächſt in Butzbach zu gründenden Kleinkinderſchule verwendet werden wird.
Bekanntmachungen von Be⸗
Oeffentliche Bekanntmachung.
Stritter von Oberohmen, zufolge Vertrags vom 24. März 1831 ihrem Bruder Joh.
hoͤrden.
N Oeffentliche Aufforderung.
(647) Johann Heinrich Wiſſemer von Okar⸗ ben, geboren am 9. März 1768, iſt ſchon ſeit vielen Jahren abweſend und werden daher auf Antrag ſeiner nächſten Verwandten Jo⸗ bann Heinrich Wiſſemer und ſeine allenfall⸗ ſigen Erben aufgefordert, ihre Anſprüche auf das ihm von ſeinen Eltern zugefallene in circa 60 fl. beſtehende Vermögen binnen 3 Monaten geltend zu machen, widrigenfalls ſolches ſeinen nächſten Verwandten ohne Caution ausgehaͤn⸗ digt werden wird. Groskarben am 19. April 1846. Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Jäger. Emmerich.
(7100 Ludwig Langsdorf, Schuſter, zu Pohl⸗ gons, iſt von Großh. Hofgecicht der Provinz Oberheſſen für einen Verſchwender erklärt und der ſelbſtſtändigen Verwaltung ſeines Vermögens entſetzt worden, was mit dem An⸗ fügen zur öffentlichen Kenntnis gebracht wird, daß ihn verpflichtende Rechtsgeſchäfte nur mit Zuſtimmung des ihm beigegebenen Curators Konrad Langsdorf zu Pohlgons abgeſchloſſen werden können. Butz bach den 12. Mai 1846. Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Mosler. Calmberg.
Verfügung. (716) Laut in dem Hypotbekenbuche der Gemeinde Unterſeibertenrod befindlichen, noch offen ſtehenden Eintrage hat Anna Veronika Fölſing von da, nunmehrige Ehefrau des peter
Michel Foͤlſing von Unterſeibertenrod das dem⸗ ſelben aus der Verlaſſenſchaft ſeines Vaters Johannes Fölſing bereits zugefallene und das ihm von dem Vermögen ſeiner Mutter nach deren Ableben dereinſt noch ertragende Erb⸗ antbeil mit allen Rechten unter Cigenthums⸗ vorbehalt bis zu ausbezahltem Kaufſchillinge für 100 fl. abgekauft und davon jetzt einige Grundſtücke verkauft, ohne, was geſchehen zu ſein ſie behauptet, die vollſtaͤndige Auszablung dieſes Kaufſchillings urkundlich nachweiſen zu koͤnnen.
Es werden daber der unbekannt wo? ab⸗ weſende J. M. Fölſing oder deſſen Leibeserben hiermit öffentlich aufgefordert, ihre bieran etwa noch zu bildenden Anſprüche ſo gewiß binnen 6 Wochen dahier anzuzeigen und geltend zu machen, als ſolche anſonſt für erloſchen erklaͤrt


