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6) Wenn ein Militär in Folge der pos. Y oder der os. 5) Heimathsrecht an dem Orte der Garniſon oder Anſtelung erhalten hat und nachher in eine andere Garniſon oder Station ohne Voraus beſtimmung der Zeitdauer verſetzt wird, ſo verliert er ſein Heimathsrecht an ſeinem bisherigen Garniſonsort, wenn er nicht das Ortsbürgerrecht darin er⸗ worben hat und ſolches ſich vorbehalten hat, und erwirbt daſſelbe an dem Orte, wohin er verſetzt wird.
Wenn dagegen ein Militär nach 12 Dienſtjahren oder bei einer der in pos. 5) erwähnten Anſtellungen erklärt hat, das Heimathsrecht in ſeiner bisherigen Heimathsgemeinde oder das an einem Orte erworbene Ortsbürgerrecht behal⸗ ten zu wollen, ſo kann er das Heimathsrecht am Orte der Garniſon oder Anſtellung nicht weiter anſprechen, wenn er nicht das Ortsbürgerrecht daſelbſt erwirbt.
7) Die Heimathsverhältniſſe der gegenwärtig bereits verheiratheten Militärperſonen unter dem Offiziersgrade und deren Familien, ſowie der Hinterbliebenen verſtorbener Mili⸗ tärperſonen jener Kategorie, ſind nach den bisher zur An⸗ wendung gebrachten Grundſätzen zu beurtheilen. f
Sie werden zur Bemeſſung danach bedeutet.
Friedberg den 30. April 1846. Küchler.
Vierte Generalverſammlung des Vereins zur Unterſtützung und Beaufſichtigung der aus den Gr. Heſſiſchen Landes- und Provinzial ⸗ Strafanſtalten Entlaſſenen, zu Darmſtadt, am 3. Februar 1846.
(Aus der Gr. Heſſ. Zeitung Nr. 62 vom 3. März 1846.)
(Zu vergleichen Nr 82 u. 83 der Großh. Heſſ. Zeitung von 1842, Nr. 314 von 1843 u. Nr. 336 von 1844.) (Schluß.)
Was die bei voriger Generalverſammlung geſtellten Anträge des Vereinsmitgliedes Hrn. Obergerichtspräſidenten Dr. Pitſchaft in Mainz betrifft(ſ. Gr. Heſſ. Ztg. von 1844, S. 1736), ſo iſt der erſte denſelben„die Bezirks⸗ commiſſionen zu ermächtigen, in dringenden Fällen Unter⸗ ſtützungen unmittelbar bis zum Betrage von 5 fl. zu ver⸗ willigen und ihnen zu dieſem Behufe einen Fonds zur Dis⸗ poſition zu ſtellen, welche Unterſtützungen ſie aber demnächſt bei der Centralbehörde zu rechtfertigen hätten nunmehr durch eine reglementäre Verfügung der Centralbehörde erledigt, welche den Bezirkscommiſſionen einen Credit bis zu 10 fl. jährlich eröffnet, unter der Bedingung, daß die Anweiſungen hierauf durch die Adreſſe an jene Behörde gelangen, um in der nothwendigen Ueberſicht der disponibelen Vereinsmittel zu bleiben.— Die beiden andern Anträge des Herrn Dr. Pitſchaft:„Die Hülfe des Vereins nöthigenfalls auch ſchon früher(vor deſſen Beſtehen) entlaſſenen Sträflingen, welche neuerdings in Unterſuchung gezogen aber freigeſprochen wor⸗ den ſind, angedeihen zu laſſen“ ebenſo ſolchen Sträflingen, welche ſich nicht gleich bei der Entlaſſung aus der Straf— anſtalt, ſondern erſt ſpäter bei dem Vereine zur Unterſtütznug gemeldet“— vom Ausſchuſſe zur Annahme empfohlen— wurden von der Generalverſammlung gleichfalls angenommen.
Schließlich ſchritt die Verſammlung zur Wahl der Mitglieder des Vereinsausſchuſſes, behufs deſſen periodiſcher Erneuerung für 1846—48. Durch Abſtimmmung wurden hierzu ernannt die Herren: Prälat Dr. Köhler, Me⸗ dicinalrath Dr. Leidhecker, Oeconomierath Dr. Zeller, Stadtrichter Strecker zu Darmſtadt, Obergerichtspräſident Dr. Pitſchaft und Juſtizrath Germershauſen zu Mainz,
Hofgerichtsrath Dr. Nöllner zu Gießen“). Außerdem erhielten Stimmen die Herren Oberconſiſtorialrath Pr. Lu d⸗ wig, Stadtgerichtsaſſeſſor Heid, Hofgerichtsadvocat Dr. Schazmann und Hofgerichtsrath Eigenbrodt zu Darm⸗ ſtadt, Kreisrath Kritzler zu Dieburg und Kreisrath Rau- tenbuſch zu Heppenheim.— Mögen dieſe Männer unter der Leitung und Mitwirkung des für die Sache ſo raſtlos thätigen Präſidenten Herrn Geh. Rath v. Kuder und Vice⸗ präſidenten Ober⸗Appel.⸗ und Caſſ.⸗Ger.⸗Rath Lotheiß en auch ferner und immer ſegensreicher den guten Zwecken des Vereins ihre Kräfte widmen!
6) Es wurde die Nothwendigkeit erkannt, das ſoviel Mitglieder des Ausſchuſſes in Darmſtadt Anſäſfige ſein müßten, dat die Sitzungen des Ausſchuſſes ſtatutenmäßig mit der erforderlichen Anzahl Mit⸗ glieder gehalten und Beſchlüſſe darin gefaßt werden könnten. Auch wurde hierbei noch in Erwägung gezogen, daß den entfernt woh⸗ nenden Mitgliedern des Ausſchuſſes billigerweiſe nicht die nicht un⸗ bedeutenden Koſten und Zeitverſäumniſſe wegen Beiwohnung der Ausſchußfitzungen zuzumuthen ſeien.
Kirchenbuchs⸗Auszug vom Februar 1846. Friedberg.
Getraute:
1. Friedrich Gabriel Cordes, hieſiger Bürger und Schrei⸗ nermeiſter des geweſenen Bürgers und Schreinermeiſters weiland Johann Friedrich Cordes zu Hankesbüttel im Königreiche Hannover, nachgelaſſener ehelich lediger Sohn, und Eleonore Dietrich, des weiland hieſigen Bürgers und Küfermeiſters Friedrich Dietrich nachge⸗ laſſene ehelich ledige Tochter. f
1. Heinrich Windecker III, Bürger und Taglöhner dahier, des hier verſtorbenen Bürgers u. Schuhmachermeiſters Gottfried Windecker nachgel. ehel, lediger Sohn, und Eliſabethe Hofmann aus Dorheim, kurfuͤrſtl. heſſiſchen Amts Dorheiz, nachgelaſſene Tochter. 5
17. Johann Georg Rauſch II., Burger und Säcklermeiſter, des weiland hieſigen Bürgers und Säcklermeiſters J. Georg Rauſch nachgel. ehel. lediger Sohn, und Catha⸗
rina Mayer, des zu Schwalheim, kurf. heſſiſchen Amts Dorheim, verſtorbenen Ortsbürgers Martin Mayer nachgel. eheliche Tochter.
Getaufte:
1. Dem Grßh. Lieutenannt Joh. Philipp Friedrich Riedel bei dem 2. Bataillon des 4. Infanterieregiments dahier, ein Sohn, Georg Karl Friedrich Eugen, geb. den 22. December 1845.
4. Dem Lehrer an der hieſigen Muſterſchule Johannes Ramſpeck ein Sohn, Heinrich Jacob Rudolph, geb. den 11. Januar.
8. Dem hieſigen Buͤrger und Rathsdiener Franz Albrecht Wagner ein Sohn, Karl Heinrich Ludwig, geb. den 12. Januar. 5
11. Deu Großh. Poſtmeiſter Georg Karl Ludwig Helmolt dahier eine Tochter, Mathilde Louiſe Sophie Caroline, geb. den 7. Januar.
15. Dem hieſigen Bürger u. Metzgermeiſter Wilhelm Krauch ein Sohn, Georg Heinrich, geb. den 29. Januar.
15. Dem hieſigen Bürger u. Schneidermeiſter Karl Wilhelm Balthaſar Hamm eine Tochter, Johanne Louiſe Karo⸗ line Eliſabethe Margarethe, geb. den 22. Januar.
16. Dem hieſigen Burger und Schuhmachermeiſter Johann Nicolaus Rückert eine Tochter, Roſine Karoline Frie⸗ derike Franziska Auguſte, geb. den 2. d. M.


