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In tell igenz⸗ Blatt
für die
Provinz Oberheſſen
im Allgemeinen,
die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen
und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
Ein neues Halbjahr ⸗ Abonnement
auf das wöchentlich zweimal erſcheinende„Juntelligenz⸗Blatt für die Provinz Oberheſſen“ beginnt am 1. Juli. Geneigte Beſtellungen wolle man recht bald entweder bei dem Unterzeichneten, oder bei den den verehrlichen Abonnenten zunächſt gelegenen löblichen Poſtämtern einreichen.— Abonnements reis: das Vierteljahr 24 kr.— Inſeratgebühren: die beiden erſten Zeilen zuſammen 7 kr.; die dritte und jede folgende Zeile 2 kr.— Aufnahme der Inſeraten: alle bis zum Sonntag Abend eingehenden Inſerate kommen in das Mittwochs⸗Blatt, und alle,
welche bis zum Mittwoch Abend eintreffen, in das Samſtags⸗Blatt.
Carl Bindernagel.
Amtlicher Theil.
Die Großherzoglich Heſſiſchen Kreisräthe der Kreiſe Friedberg, Gruͤnberg und Hungen an ſammtliche Großh. Buͤrgermeiſter dieſer Kreiſe.
Betreffend: Die Behandlung der nach Amerika auswandernden Unter⸗
thanen des Großherzogthums Heſſen an den Seeplätzen. f Nachſtehendes höchſte Ausſchreiben laſſen wir Ihnen zur Nachricht und Belehrung der Auswandernden hierdurch zugehen.
Friedberg, Grünberg und Hungen den 29. Juni 1846. Küchler. Ouvrier. Follenius.
Das Großh. Heſſ. Miniſterium des Innern und der Juſtiz an die Gr. Provinzial ⸗Cemmiſſariate dahier und zu Gießen und an ſämmtliche Gr. Kreisraͤthe.
Diurch die bisher gemachten Erfahrungen hat ſich be— ſtätigt, daß im laufenden Jahre an faſt allen Seeplätzen ein außerordentlicher Andrang von Auswanderern ſtattfin— det und daß deren Weiterbeförderung häufig wegen man— gelnder Schiffsgelegenheit mit Schwierigkeiten verbunden iſt. Hierdurch iſt es gekommen, daß viele Auswanderer an den Seeplätzen längere Zeit ihrem Schickſale überlaſſen blieben und bei dem Mangel an den nöthigen Mitteln in harte Bedrängniß gerathen ſind.
Da dieſes zum größten Theile daher rührt, daß die Einſchiffung nicht an einem in den Ueberfahrtsverträgen zum Voraus feſtgeſetzten Tage erfolgt, ſo beauftragen wir Sie, ſämmtliche in ihren reſpectiven Verwaltungsbezirken wohnende Agenten, welche ſich mit dem Transport von Auswanderern aus dem Großherzogthum befaſſen, im In⸗ tereſſe der Auswanderer anzuweiſen, künftig in den Ueber⸗
fahrtsverträgen einen feſten Abfahrtstag von den See⸗ plätzen, an welchen die Einſchiffung nach Amerika ſtatt findet, zu beſtimmen und dabei, wie bisher ſchon in den Contracten einiger Agenten in ähnlicher Weiſe geſchehen iſt, ausdrücklich zu bemerken, daß, wenn die Contrahenten an dem feſtgeſetzten Abfahrtstage nicht befördert werden ſollteu, ſie auf eine Verköſtigung von 42 Kreuzer pr. Tag für die erwachſene Perſon und von 28 Kreuzer pr. Tag für ein Kind unter zehn Jahren Anſpruch hätten, die ihnen von den Schiffsrhedern zu leiſten ſey.
Erfolgt die Einſchiffung an einem Seeplatze nicht direet nach Amerika, ſondern nach einem anderen Seeplatze, von wo aus die Weiterbeförderung reſp. Ueberſchiffung ſtatt hat, ſo iſt für beide Seeplätze ein beſtimmter Ab⸗ fahrtstag in den Ueberfahrtsverträgen unter der nämlichen Bedingung feſtzuſetzen.
Gegenwärtige Verfügung haben Sie durch Ihre Amts— blätter, ſowie durch die Bezirks-Intelligenz- Blätter zur öffentlichen Kenntniß zu bringen und zugleich die Auswan— derer darauf aufmerkſam zu machen, daß, wenn an einem Seeplatze die vorſtehende Bedingung nicht erfüllt werden ſollte, ſie dem daſelbſt befindlichen Großherzoglichen Conſul alsbald Anzeige davon zu machen hätten, welcher ſie in jeder möglichen Weiſe mit Rath unterſtützen und ſich ihrer an— nehmen werde.
Da es uns von Intereſſe iſt, die Bedingungen ken— nen zu lernen, unter welchen die einzelnen Agenten für den Transport von Auswanderern bisher die Ueberſchiffung derſelben nach Amerika übernommen haben, ſo weiſen wir Sie an, ſich von den in Ihren Verwaltungsbezirken woh— nenden Agenten die Formulare ihrer Contracte vorlegen zu laſſen und ſolche an uns einzuſenden.
Darmſtadt am 17. Juni 1846.
In Verhinderung des Staatsminiſters: v. Lehmann. v. Rabenau,
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